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Frühstart-Rente: Verstecktes Potenzial für Millionen – aber ein großer Haken bleibt

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Die Frühstart-Rente soll die private Altersvorsorge stärken und damit Millionen Menschen im Alter entlasten. Eine Analyse sieht weiteres Potenzial.

Berlin – Die sogenannte Frühstart-Rente soll die private Altersvorsorge stärken und als weitere Säule neben der angeschlagenen gesetzlichen Rente festigen. Neben diesem „offensichtlichen Potenzial für eine Stabilisierung der Rentenaussichten ergeben sich aus dem Ansatz versteckte Chancen“, heißt es nun in einer neuen Analyse des Zentrums für neue Sozialpolitik. Doch der Thinktank formuliert eine Einschränkung: „Vorausgesetzt, er wird konsequent weitergedacht.“

Renten-Plan adressiert zwei Probleme der Altersvorsorge

Bei der Frühstart-Rente wollen CDU, CSU und SPD für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Schule besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ab dem 18. Lebensjahr können die Sparer dann privat in das Depot einzahlen – bis zu einem jährlichen, noch zu definierenden Höchstbetrag. Bis zum Rentenbeginn sollen die Erträge des Depots steuerfrei sein. Eine Auszahlung ist erst bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze möglich.

Mehr finanzielle Teilhabe: Eine Analyse sieht in der Frühstart-Rente das Potenzial der Finanzbildung, so dass auch bisher ausgegrenzte Gruppen an den Kapitalmarkt herangeführt werden.

Die Frühstart-Rente adressiere damit zwei Realitäten der Altersvorsorge, erklären die Fachleute des Zentrums für neue Sozialpolitik. Einerseits werde die bestehende Rentenlücke mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht zu schließen sein. Damit seien Bürgerinnen und Bürger zunehmend gefordert, sich ergänzend für das Alter abzusichern, wobei bestehende staatlich geförderte Produkte wie die Rürup- und Riester-Rente helfen sollen – aber deutlich in der Kritik stehen. Dazu „gelten langfristige und regelmäßige Kapitalmarktinvestitionen als sinnvolle Ergänzung staatlicher Rentenleistungen, da sie diversifiziert angelegt höhere Renditechancen erzielen als klassische Sparprodukte wie Tagesgeld oder Festgeld“, heißt es in der Analyse.

Frühstart-Rente birgt „wichtiges Potenzial“: Mehr Finanzbildung für junge Menschen

Das Zentrum für neue Sozialpolitik sieht „ein wichtiges Potenzial“ der Frühstart-Rente jedoch an anderer Stelle: „Als kapitalmarktgestütztes Instrument soll sie jungen Menschen möglichst früh den Wert des Sparens vermitteln und Berührungsängste vor den Kapitalmärkten abbauen.“ Durch das Rentenvorsorgedepot könnten die Jugendlichen also an die Optionen zur Geldanlage herangeführt werden.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Die Fachleute kritisieren gleichzeitig, dass die bisherige Ausgestaltung der Rentenvorsorge an dieser Stelle zu kurz greife. „In ihrer aktuellen Form enthält sie keine expliziten Finanzbildungskomponenten“, heißt es in der Analyse. Und das, „obwohl Staaten wie Österreich schon länger über nationale Rahmenwerke mit ganzheitlich gedachten Finanzbildungsstrategien voranschreiten und demonstrieren, wie sinnvoll ein solches Vorgehen ist“. In Deutschland lasse eine bundesweite Bildungsstrategie „noch auf sich warten“.

Um den Lerneffekt zu begünstigen, könnte die Bundesregierung laut der Denkfabrik größere Entscheidungsspielräume bei der Verwaltung und Verwendung schaffen. Das sei besonders effektiv, wenn es in Phasen zutreffe, wenn Menschen unmittelbar mit finanziellen Entscheidungen konfrontiert sind. Im Rahmen der Frühstart-Rente könnte das laut der Analyse bei der Übertragung der staatlich geförderten Geldanlage an junge Erwachsene zur Volljährigkeit passieren.

Renten-Plan kann für mehr soziale Teilhabe am Finanzmarkt sorgen

Dann gestehen die Fachleute der Frühstart-Rente das Potenzial zu, für mehr Teilhabe benachteiligter Gruppen zu sorgen, wenn sie auf diese ausgerichtet wird. Denn Defizite in der Finanzbildung seien auch ein Ausdruck sozialer Ungleichheit. Wohlhabendere Haushalte investierten regelmäßig am Kapitalmarkt, anderen blieben „diese Chancen oft verschlossen“, heißt es.

Dabei stellt das Zentrum jedoch in Frage, ob der von der Regierung um Friedrich Merz geplante Zuschuss von monatlich zehn Euro ausreiche, um die finanzielle Teilhabe sicherzustellen. „Um auch jene Gruppen nachhaltig zu erreichen, die keinen intuitiven Zugang zu Kapitalmarktinvestitionen haben, bedarf es einer genauen Überprüfung der Höhe der Förderung“, so die Empfehlung. „Die Frühstart-Rente schafft beispielsweise keinen Ausgleich für ungleiche Startbedingungen“, lautet das bisherige Urteil. Es gelte zu klären, wie verhindert werden kann, dass sich bestehende Ungleichheiten weiter verstärken und auch Wohlhabende von Mitnahmeeffekten profitieren.

Wirkung des Vorsorgedepots für Ausgleich der geringen gesetzlichen Rente fraglich

Zuvor hat es von anderer Stelle Kritik an der Wirkung der Frühstart-Rente gegeben. „Die Wirkung ist aufgrund der Größenordnung des individuellen Sparbetrags für Versicherte sehr bescheiden“, hatte etwa Anja Piel, Vorständin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt. „Bei zehn Euro Monatsbeitrag kommt selbst bei 60 Jahren Ansparen bestenfalls eine Rente von rund 30 Euro brutto heraus.“ Damit wäre es kein ausreichender Ausgleich zu einer geringen gesetzlichen Rente.

Rubriklistenbild: © Daniel Karmann/Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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