VonSteffen Herrmannschließen
Die geplanten Sanktionen beim Bürgergeld gehen weiter als Hartz IV. Die Aktivistin sieht darin eine bewusste Umgehung des Verfassungsgerichts.
In dieser Woche berät der Bundestag in der ersten Lesung über das Gesetz zum Bürgergeld-Umbau. Die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, sieht in den geplanten Verschärfungen bei Sanktionen einen „kalkulierten Verfassungsbruch“.
Kanzler Friedrich Merz hat mit dem Versprechen von Sozialreformen Wahlkampf gemacht.
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Frau Steinhaus, neues Jahr, alte Kämpfe. Zum 1. Juli soll das Bürgergeld in „Neue Grundsicherung“ umbenannt werden. Jetzt ist das Gesetz im Bundestag. Wie groß sind die Chancen, noch etwas zu verändern?
Also, das heißt, es könnte noch verschärft werden?
Ich denke, in beide Richtungen ist es offen. Da werden auf jeden Fall weitere Verschärfungen gefordert werden. Aber ich erwarte von der SPD natürlich, dass sie nennenswerte Abmilderungen verhandeln wird.
Was würden Sie ändern?
Das Wichtigste ist, dass die Totalsanktionen sofort gestrichen werden. Das ist nichts anderes als kalkulierter Verfassungsbruch. Und es wird definitiv Menschen treffen, die sich ohnehin in einer sehr prekären Situation befinden. Wir sprechen hier von Totalsanktionen nach einer ersten Arbeitsablehnung. Bislang ist das „erst“ bei der zweiten Arbeitsablehnung möglich. Außerdem soll es Totalsanktionen nach drei verpassten Terminen geben, nach dem vierten verpassten Termin können die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Das trifft auch Menschen, die sich nicht wehren können, zum Beispiel weil sie psychisch oder physisch krank sind. Und es basiert auf einer sogenannten Nicht-Erreichbarkeitsfiktion, die ganz bewusst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgeht. Das ist wirklich bösartig.
Sie sprechen von kalkuliertem Verfassungsbruch. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht muss es richten und die geplanten Sanktionen einkassieren?
Nein, so meine ich das nicht. Natürlich hoffen manche, dass das Verfassungsgericht wieder eingreift. Aber bei Hartz-IV hat es 17 Jahre gedauert, bis die meisten Sanktionen abgeschafft wurden, weil sie durch das Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das heißt: 17 Jahre lang wurden die Grundrechte dieser Menschen mit Füßen getreten und es ist extrem viel Leid passiert. Und das wird bei der Grundsicherung auch passieren, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht schon im August damit beschäftigen wird. Was ich meine, ist, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennt und weiß, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt. Deshalb geht man einen Umweg: Man wendet andere Paragrafen an, konstruiert aber die gleichen Effekte. Das Ziel sind Totalsanktionen, aber eben nicht nach Paragraf 31 und 32 SGB II, in denen es um Leistungsminderungen nach Pflichtverletzungen geht. Stattdessen nimmt man den Weg über die „Erreichbarkeit“ im siebten Paragrafen und konstruiert eine Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann. Das ist eine ganz bewusste Umgehung des Urteils, das ist der kalkulierte Verfassungsbruch.
Mit welchen Folgen?
Dadurch werden Menschen in die Obdachlosigkeit sanktioniert. Und es spart keine Kosten, was ja ursprünglich die Begründung der Reform war. Im Gegenteil, es verursacht Kosten. Und eigentlich ist es auch Quatsch, weil alle wissen: Menschen, die das Amt ausnutzen wollen, gehen zu ihren Terminen. Sie verhalten sich unauffällig.
Welche Instrumente sind besser geeignet, um Betroffene anzusprechen, die sich bislang – aus welchen Gründen auch immer – nicht beteiligen?
Das kommt auf den Einzelfall an, aber generell hat sich Strafe als Motivator nicht bewährt. Es ist sinnvoller, auf positive Art und Weise mit den Menschen zu kommunizieren, Angebote zu machen, die sie interessieren, die sie annehmen können, auf die sie eingehen können.
Wenn Sie eine Woche lang die Leitung eines Jobcenters übernehmen müssten – was wäre die erste Dienstanweisung, die Sie unterschreiben würden?
Boah, ich glaube, eine Woche ist einfach zu kurz. Es müsste generell ein Kulturwechsel stattfinden: mehr Respekt, Begegnungen auf Augenhöhe, eine verständliche Ansprache. Das fehlt häufig. Viele Menschen wissen einfach nicht, was von ihnen gefordert wird.
Das sind Ideen, die zumindest teilweise in der Bürgergeldreform der Ampel-Regierung zu finden waren. Die wird jetzt zurückgedreht, ohne dass sie Zeit hatte, Wirkung zu entfalten.
Genau, und man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten. Die Sanktionspraxis übertrifft die Hartz-IV-Sanktionspraxis. Das muss man sich klar machen. Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.
Wie ist die Stimmung derzeit bei den Betroffenen?
Tatsächlich haben viele Menschen Angst. Allen ist klar, dass es unangenehmer wird. Und man darf nicht denken, dass es jetzt angenehm wäre. Viele Menschen im Bürgergeldbezug verzichten auf Essen, um sich anderes leisten zu können. Über die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen.
Wie geht es weiter, wenn das Gesetz im Großen und Ganzen durchkommt?
Es braucht eine lautere Zivilgesellschaft. Es braucht aber auch eine starke Opposition und eine starke SPD. Es ist unfassbar, was diese Partei mit sich machen lässt. Viele Stimmen aus der SPD bemühen Ausreden: Man treffe nicht die Falschen – gemeint sind psychisch Kranke, weil für sie gäbe es Härtefallregelungen. Das ist einfach Unsinn. In der Praxis zeigt sich, dass das nicht funktioniert. Und es ist auch völlig überhöht zu glauben, dass Jobcenter-Mitarbeitende die Qualifikationen und die Kapazitäten hätten, diese Unterscheidungen grundsätzlich machen zu können.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter stehen unter großem Druck: Das Geld ist knapp, Zeit und Personal auch.
Mir ist wichtig, zu betonen, dass ich Jobcenter-Mitarbeitende nicht per se verteufele. Mir ist klar, dass die Struktur im Jobcenter überlastet ist, was auch damit zusammenhängt, dass sie unterfinanziert sind. Geld, das eigentlich für die Eingliederung vorgesehen ist, wird für Verwaltung ausgegeben. Das ist komplett widersinnig. Auch weil man jetzt wieder auf den Vermittlungsvorrang setzt, statt auf Qualifizierung. Dabei ist das größte Vermittlungshemmnis Unterqualifizierung. Das heißt, hier müsste eigentlich investiert werden, und zwar in Weiterbildungen, die die Menschen machen möchten und können. Übrigens ist die Kombination aus Vermittlungsvorrang und Totalsanktion bei der ersten Ablehnung einer Arbeit auch eine Quasi-Aushebelung des Rechts auf freie Berufswahl.
Was sagen Sie Menschen, die meinen: Das berührt mich alles nicht?
Sie sollten sich klar machen, dass diese Verschärfungen uns alle betreffen: Wir sind fast alle nur ein paar Schicksalsschläge vom Bürgergeld entfernt – eine chronische Krankheit, ein Todesfall, eine Kündigung, ohne schnellen Neueinstieg. Gleichzeitig steigt der Druck auf dem Jobmarkt, viele Arbeitnehmerrechte werden angegriffen.
Helena Steinhaus, 38, ist Aktivistin und die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, der sich für ein sanktionsfreies Existenzminimum und die Rechte von Sozialleistungsbeziehenden einsetzt. Sie lebt in Berlin.
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