Scharfe Kritik

„Völlige Rückkehr zu Hartz IV“: Die Abkehr vom Bürgergeld hat verheerende Folgen

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Mehr Belastung und strengere Sanktionen: Die Bürgergeld-Entwürfe von CDU und SPD verstärken den Druck auf Erwerbslose – und erinnern an Hartz IV. Aber das hat verheerende Folgen.

Berlin – Künftig müssen sich Bürgergeld-Beziehende auf deutlich strengere Regeln und mehr Druck einstellen. Denn nach dem aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen kann sich die Union mit den Forderungen zur neuen Grundsicherung durchsetzen – inklusive der vollständigen Streichung des Regelsatzes. Damit leitet die mögliche neue Große Koalition die Abkehr vom Bürgergeld ein.

Bürgergeld-Pläne von CDU und SPD ist eine „völlige Rückkehr zu Hartz IV“

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ zur neuen Grundsicherung bedeuten eine „völlige Rückkehr zu Hartz IV“, sagt Helena Steinhaus zu IPPEN.MEDIA. Mit ihrem Verein Sanktionsfrei unterstützt sie Bedürftige im Bürgergeld – und kritisiert harte Sanktionen. Dementsprechend kritisch beobachtet Steinhaus die aktuelle politische Debatte, die sich vor allem auf die geringe Zahl der sogenannten „Totalverweigerer“ und harte Leistungskürzungen fokussiert.

Kern der Bürgergeld-Pläne ist es, die Verbindlichkeit für Erwerbslose zu erhöhen. „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es im Papier. Dabei kehrt der Vermittlungsvorrang zurück. Eine schnelle Arbeitsaufnahme hat damit Priorität über Maßnahmen der Qualifizierung, auch wenn diese eine nachhaltigere Integration in Arbeit ermöglichen.

CDU und SPD wollen Totalsanktionen in der Grundsicherung einführen – trotz Bedenken

Bei Fehlverhalten der Bürgergeld-Beziehenden sollen die Jobcenter „schneller, einfacher und unbürokratischer“ Sanktionen verhängen können. Herzstück ist dabei die vollständige Kürzung der Zahlungen. „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, erklären CDU, CSU und SPD.

Damit die Jobcenter Bürgergeld-Beziehende am besten bei der Rückkehr in Arbeit unterstützen können, ist die finanzielle Ausstattung entscheidend. (Symbolfoto)

Die vollständige Streichung der Grundsicherung als Sanktionsmöglichkeit ist jedoch mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Sanktionen über 30 Prozent als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingestuft. Höhere Kürzungen seien in der Regel nicht verhältnismäßig. Auch die Definition, was eine „Arbeitsverweigerung“ ist, ist laut Jobcentern ein Problem. Laut den offiziellen Statistiken gibt es jedenfalls kaum Erwerbslose, die deshalb sanktioniert werden, weil sie Arbeitsangebote ausschlagen.

Helena Steinhaus kritisiert Folgen von Bürgergeld-Streichungen

Das kritisiert auch Helena Steinhaus am vollständigen Entzug des Bürgergelds. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vor allem Menschen trifft, die Care-Arbeit und Erziehungsarbeit leisten und sich angebotene Jobs nicht mit diesen Verpflichtungen übereinstimmen lassen“, sagte die Sanktionsfrei-Geschäftsführerin. „Außerdem werden auch psychisch und physisch Kranke davon betroffen sein. Menschen, die Angststörungen oder Depressionen haben und ihre Post nicht öffnen können, oder für die allein der Gang zum Jobcenter ein Spießrutenlauf ist.“

Zwar erklären Union und SPD im Ergebnispapier zur Grundsicherung, bei Sanktionen „die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen“ zu wollen. Doch überhaupt offiziell diesen Status zu bekommen, ist laut Steinhaus schwer: „Gerade bei psychischen Krankheiten fehlt es auch oft einige Zeit an einer verlässlichen Diagnose oder der Möglichkeit hierzu, sodass der Zusatz, dass psychisch Kranke geschont bleiben sollen, gar nicht eingehalten werden kann.“

Vollständiger Grundsicherung-Entzug wäre eine „enorme Verschlimmerung der Notsituation“

Die Einstellung der Bürgergeld-Zahlungen durch die Jobcenter wäre laut Steinhaus „eine enorme Verschlimmerung der bereits ohnehin schon bestehenden Notsituation“. Fast niemand habe im Bürgergeld Rücklagen. „Emotionale Belastung, Schulden bis hin zum Verlust der Wohnung werden die Folgen sein“, warnt Steinhaus deshalb vor den Totalsanktionen. Eine weitere Folge sei die Annahme von Jobs, „die dann ganz schnell wieder aufgegeben werden, weil sie sich nicht mit der Lebenssituation vereinbaren lassen“.

Durch den Vermittlungsvorrang dürften mehr Menschen in die Situation kommen, dass sie einen Job annehmen müssen, auch wenn dieser nicht ganz passt. Laut Jobcenter-Beschäftigten spiele die Rückkehr in der Praxis keine Rolle. Bereits zu Zeiten von Hartz IV, als es ihn gab, habe es Qualifizierungen gegeben, wenn sie sinnvoller als eine schnelle Rückkehr in Arbeit erschienen.

Vermittlungsvorrang als „großangelegte staatliche Subventionierung des Niedriglohnsektors“

„Wenn Menschen ohne eine Wahl zu haben in Jobs gedrückt werden, wird das zu viel Frust auf beiden Seiten führen“, warnt auch Steinhaus. Diese Jobs würden nur kurzzeitig verrichtet, was als Drehtüreffekt bekannt ist. „Die andere Seite ist, dass sie häufig super schlecht bezahlt werden und dadurch die Menschen trotz Arbeit arm bleiben.“

Das sei auch für die Staatskasse ein Problem, „weil ergänzende Sozialleistungen gezahlt werden müssen“, erklärte Steinhaus. „Der Vermittlungsvorrang ist auch eine großangelegte staatliche Subventionierung des Niedriglohnsektors.“

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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