VonTobias Schwabschließen- Hannes Kochschließen
Die Bundesregierung will das deutsche Lieferkettengesetz abschwächen. Eine Studie warnt vor den Folgen.
Frankfurt - Gegen die Pläne der Bundesregierung, das deutsche Lieferkettengesetz aufzuweichen, gibt es immer mehr Widerspruch. Jetzt werden von zivilgesellschaftlicher Seite auch juristische Einwände vorgetragen. Die im Wachstumspaket angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes „steht im Widerspruch zu EU-Recht“. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das am Mittwoch (10. Juli) veröffentlicht wurde.
Ampel will Lieferkettengesetz abschwächen: „Europarechtswidrig“
„Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf“, erklärte die Autorin des Gutachtens, Anne-Christin Mittwoch von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
„Die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren – wie jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen –, wäre europarechtswidrig“, so die Professorin für Europäisches Wirtschaftsrecht.
Genau das aber ist der Plan im Zusammengang mit der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung, auf die sich Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) vergangene Woche verständigt hatten.
Ampel will Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2025 ändern
Danach soll das EU-Lieferkettengesetz noch vor der Bundestagswahl 2025 so in Deutschland umgesetzt werden, dass künftig nur noch rund ein Drittel der bisher unter die Regeln des deutschen Gesetzes fallenden Firmen betroffen sind. Laut Regierung verpflichtet die Regulierung dann nur noch weniger als 1000 Unternehmen, die grundlegenden sozialen und ökologischen Menschenrechte der Beschäftigten in ihrer Lieferkette zu gewährleisten.
„In der Praxis könnte das bedeuten, dass Betroffene, die derzeit vor deutschen Behörden um ihre Rechte kämpfen, mitten im Verfahren hängengelassen werden, weil das involvierte Unternehmen plötzlich von seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen entbunden wird“, kommentierte Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Zudem werden Unternehmen, die aktuell unter das Gesetz fallen, zeitweise von ihren Pflichten befreit, nur um diese dann nach einem Jahr wieder erfüllen zu müssen. Das ist das Gegenteil der von Unternehmen geforderten Rechts- und Planungssicherheit.“
Konkret könnte die Absicht der Regierung bedeuten, dass beispielsweise ab 1. Januar 2025 nur noch Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten das hiesige Lieferkettengesetz einhalten müssten. Ab 2028 sänke die Grenze auf 3000 Arbeitnehmer:innen, von 2029 an auf 1000. Dann wäre wieder die Beschäftigtenzahl erreicht, die jetzt schon gilt. Allerdings fielen auch dann noch weniger Firmen unter das Gesetz als heute, weil die EU-Richtlinie zusätzlich eine Untergrenze beim Umsatz von 450 Millionen Euro definiert.
Abschwächung des Lieferkettengesetzes findet Ablehnung bei den Grünen
„Das deutsche Lieferkettengesetz greift bereits jetzt nur für ganz wenige, extrem große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden“, sagte Franziska Humbert, Leiterin der Abteilung Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland. „Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie nun zum Anlass zu nehmen, den Anwendungsbereich noch drastischer zu reduzieren, widerspricht dem Sinn und Zweck der Richtlinie.“ Die Bundesregierung riskiere damit auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren oder „Staatshaftungsansprüche Betroffener, denen wegen der Abschwächungen ihr rechtmäßiger Zugang zu deutschen Gerichten verwehrt wird“.
Der Beschluss der Koalitionsspitzen trifft zumindest auch auf Ablehnung von Teilen der grünen Bundestagsfraktion. Deren zuständiger Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn sagte: „Uns ist wichtig, dass auch nach der Umsetzung der Richtlinie die Gruppe der Unternehmen, die sorgfaltspflichtig sind, nicht eingeschränkt wird, der sogenannte ‚Anwendungsbereich‘ also unverändert bleibt.“ Das heißt, dass die Zahl der erfassten Unternehmen nicht sinken solle. Er habe die Unterstützung von weiteren grünen Abgeordneten, betonte Strengmann-Kuhn.
Als weitere Erleichterung für die Firmen im Vergleich zum gegenwärtigen Gesetz plant die Regierung, die Pflicht zur Dokumentation vorläufig auszusetzen. Im Verlauf dieses Jahres müssten die Firmen dann keine Berichte mehr darüber abgeben, wie sie das Lieferkettengesetz umsetzen.
