VonAmy Walkerschließen
Wer 1964 geboren wurde, freut sich wahrscheinlich schon: Nicht mehr lange bis zur Rente. Doch dieser Jahrgang ist besonders. Hier erklären wir, warum.
Berlin – Mit knapp unter 60 Jahren blickt man vermutlich mit etwas Erleichterung auf die Zukunft: Nicht mehr lange, dann geht es endlich in den wohlverdienten Ruhestand. Aber wann genau kann der Rentenantrag gestellt werden? Bei den Jahrgängen 1963 und 1964 muss man besonders aufpassen. Warum das so ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Tabelle zeigt: Wann gehen Sie in Rente
Bei der gesetzlichen Rente wird das Renteneintrittsalter aktuell schrittweise erhöht. Wer vor 1946 geboren wurde, konnte noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Bis zum Jahrgang 1964 wird das Alter angehoben auf 67 Jahre. Das heißt: Wer im Jahr 1963 geboren wurde, gehört noch zu den letzten, die unter 67 Jahren abschlagsfrei in die Regelaltersrente gehen darf. Ab Jahrgang 1964 beginnt ein neues Zeitalter in der Renten-Welt: Jeder und jede darf erst nach Erreichen das 67. Geburtstags den Ruhestand ohne Abschläge antreten. Zur Vereinfachung hier eine Tabelle:
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
|---|---|
| 1946 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Mit Abschlag in Rente ist ab 63 Jahren möglich
Logischerweise darf jede und jeder jederzeit aufhören zu arbeiten. Anspruch auf eine gesetzliche Rente gibt es allerdings frühestens mit 63 Jahren. Die Frührente gibt es für die allermeisten Menschen auch nur gegen einen Abschlag: Pro Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Wenn also von der „abschlagsfreien Rente“ die Rede ist, hat man Anspruch auf die volle Rentenhöhe.
Es gibt aber auch eine Gruppe, die ohne Abschlag frühzeitig in Rente darf: die besonders langjährig Versicherten. Dazu muss man 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Konkret heißt das für alle, die 1964 geboren wurden, dass sie mindestens mit 22 Jahren angefangen haben müssen, zu arbeiten.
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Das Eintrittsalter für besonders langjährig Versicherte wird aktuell ebenfalls schrittweise angehoben: von 63 auf 65 Jahre. Das zeigt hier diese Tabelle:
| Geburtsjahr | Frührente mit... |
|---|---|
| 1953 | 63 und 2 Monate |
| 1954 | 63 und 4 Monate |
| 1955 | 63 und 6 Monate |
| 1956 | 63 und 8 Monate |
| 1957 | 63 und 10 Monate |
| 1958 | 64 |
| 1959 | 64 und 2 Monate |
| 1960 | 64 und 4 Monate |
| 1961 | 64 und 6 Monate |
| 1962 | 64 und 8 Monate |
| 1963 | 64 und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 |
Der Jahrgang 1964 ist also eigentlich etwas Besonderes. Wenn diese Kohorte den Ruhestand antritt, tun sie das entweder mit 65 oder 67 Jahren – einfacher zu merken, als in den Jahren davor.
Allerdings gibt es aktuell viel Kritik an der Frührente, die noch immer umgangssprachlich die „Rente mit 63“ genannt wird. Zahlreiche Experten haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten zu Wort gemeldet und das Fortbestehen der Frührente kritisiert. In einem Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kritisierte der Vorsitzende seines Wissenschaftlichen Beirats, Eckhard Janeba, die Rente mit 63 als Fehler, „vor allem, weil wir uns jetzt in einer Phase des Fachkräftemangels befinden, der sich durch frühere Renteneintritte weiter verschärft“. Ob es diese Form der Rente also wirklich noch lange geben wird, steht in den Sternen.
Mit Material der dpa
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