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Die Kindergrundsicherung sollen die Leistungen wie Kindersicherung bündeln und Kinderarmut bekämpfen. Doch derzeit ist nicht klar, wie die Reform 2025 aussehen soll.
Berlin – Noch vor der Sommerpause fegte ein regelrechter Debatten-Sturm über den Bundestag hinweg. Die Abstimmung zu Habecks Heizungsgesetz musste verschoben werden, die Diskussion über die Kürzung des Elterngeldes entbrannte ebenso wie jener Vorschlag über die Abschaffung der Witwenrente. Kritik über Heizgesetz, Eltern-Streichung und Witwenrente gab es massig. Doch zumindest in den letzteren beiden Fällen entfachte ein anderer Brennpunkt die Diskussion: Die Kindergrundsicherung, die unter anderem das Kindergeld ab 2025 ablösen soll.
Wie hoch soll die Kindergrundsicherung ausfallen? „Mit Hochdruck“ an geplanter Reform dran
Viel wird über das Ende des Kindergeldes geschrieben und noch mehr über die Höhe der Kindergrundsicherung spekuliert. Auch die Ampel-Koalition muss sich an dieser Aufgabe messen lassen, die die geplante Reform zu einem ihrer wichtigsten Projekte erklärt hat. Doch wie viel Geld Eltern am Ende bei der Kindergrundsicherung 2025 bekommen sollen, ist weiterhin unklar. Selbst die Finanzierung der geplanten Reform, die auf Kosten von zwölf Milliarden Euro veranschlagt wird, steht auf mehr als nur wackeligen Beinen.
Da Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Schulden im Bundeshaushalt drücken will, sollen für die Kindergrundsicherung nur zwei Milliarden Euro für den Nachfolger des Kindergeldes vom Bund fließen. Ein Betrag, der vor allem die Familienministerin Lisa Paus unter Druck setzt. Die Grünen-Politikerin sagte jüngst beim Bayrischen Rundfunk (BR) zur aktuellen Situation bei der Kindergrundsicherung: „Da sind wir mit Hochdruck dran. Ich glaube, das Entscheidende ist, was wir abliefern. Und ich glaube, wir werden zeigen: Wir liefern.“
Kindergrundsicherung 2025: Wie hoch soll die Unterstützung für Eltern ausfallen
Aber wie hoch soll die Kindergrundsicherung statt des Kindergeldes für Eltern ausfallen? Ein genauer Betrag für die Kindergeld-Erhöhung steht nicht im Raum. Sicher ist nur, dass die Kindergrundsicherung 2025 das Kindergeld nicht ablösen, sondern zusammen mit Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Sozialleistungen gebündelt werden soll. Zwei Teile sind dafür vorgesehen: einem fixen Grundbetrag, der mindestens 250 Euro monatlich pro Kind bedeutet und einem flexiblen Zusatzbetrag. Dieser ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Er soll aus Pauschalen für Bildung und Teilhabe sowie Kinderwohnkosten bestehen.
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollen darauf Anspruch haben. Auszubildende zudem bis zum 25. Geburtstag, Studenten bis zum 27. Lebensjahr.
Kindergrundsicherung 2025 statt Kindergeld: Ministerin Paus im Kampf gegen Kinderarmut
Die Kindergrundsicherung soll vor allem die Kinderarmut bekämpfen, da jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dieser Aufgabe hat sich vor allem Paus verschrieben, die sich damit im Auge des Sturms befindet. Denn als armutsgefährdet gilt ein Kind, wenn das Haushaltseinkommen seiner Familie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in der Bundesrepublik beträgt. 2021 betraf das 2,9 Millionen Kinder in Deutschland. Besonders davon betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden sowie aus Familien mit drei oder mehr Kindern.
„Mein Konzept zur Kindergrundsicherung basiert auf wissenschaftlichen Studien“, sagte Paus im Interview mit dem Spiegel in Bezug auf die Ampel-Pläne der Kindergrundsicherung. Die „Summe von 12 Milliarden Euro war ja schon ein Kompromiss; die meisten Armutsexperten fordern viel mehr. Aber hier geht es nun mal um das aus meiner Sicht wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Koalition, das wir nicht ohne harte Verhandlungen zum Erfolg bringen werden.“ Wie lange diese dauern werden und ob die Reform – in welcher Form auch immer – wirklich im Bundestag durchkommt, werden zumindest Eltern aufmerksam verfolgen müssen.
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