VonPatricia Huberschließen
Die neue Kindergrundsicherung soll nun endlich kommen. Ein Schritt, der Familien insbesondere aus einkommensschwächeren Schichten, zugutekommen soll.
Berlin – Endlich ist sie da: die Einigung zur Kindergrundsicherung. Nach langem Hin und Her haben sich Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf die neue gebündelte Leistung für Familien geeinigt. Paus nannte die Kindergrundsicherung den „Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.“ Doch wie genau sollen Familien nun von den Neuregelungen profitieren? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Für wen gilt die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung sollen Eltern für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten. Jugendliche, die eine Ausbildung machen, bekommen das Geld bis zum 25. Lebensjahr, Studierende maximal bis zum Alter von 27 Jahren.
Wie setzt sich die Kindergrundsicherung zusammen?
Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Teilen bestehen:
- Kindergarantiebetrag: Dieser soll das bisherige Kindergeld ersetzen. Er liegt bei 250 Euro pro Monat, pro Kind und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt.
- Kinderzusatzbetrag: Dieser Betrag soll nach dem Alter des Kindes und auch dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Je geringer das Einkommen, desto höher soll auch der Zusatzbetrag ausfallen.
Mit diesen beiden Bausteinen soll das Existenzminimum der Kinder gesichert werden. Durch die Einführung des Kinderzusatzbetrags sollen Kinder aus einkommensschwächeren Familien besonders profitieren und besser unterstützt werden, als es bisher der Fall ist.
Ab wann soll es die Kindergrundsicherung geben?
Laut Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett „zeitnah“ beschlossen werden. Die erste Auszahlung soll dann im Jahr 2025 erfolgen.
Was passiert mit dem bisherigen Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag soll mit der Einführung der neuen Kindergrundsicherung abgeschafft werden. Als Ersatz dient dann der Kinderzusatzbetrag.
Wie kommen Familien an die Kindergrundsicherung?
Mit den Plänen hat es sich die Ampel-Regierung auch auf die Fahne geschrieben, die Gelder künftig leichter zugänglich zu machen. Dementsprechend soll man die Kindergrundsicherung dann online beantragen können. Ein Gang zum Amt ist dann nicht mehr nötig. Trotzdem soll auch dort die Antragstellung weiterhin möglich sein.
Wie erfahren Familien, ob sie Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben?
Hier möchte der Staat zum „Servicedienstleister“ werden, wie es auf der Website des BMFSFJ heißt. Mit dem sogenannten Kindergrundsicherungscheck soll dann der Familienservice überprüfen, ob eine Familie Anspruch auf die Leistung hat. Darüber sollen die Eltern dann gegebenenfalls auch proaktiv informiert werden. Damit sollen auch wirklich alle Familien, die Anspruch darauf haben, die Kindergrundsicherung erhalten. (ph)
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