Ampel-Projekt

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wie viel Geld Eltern bekommen sollen

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Die Kindergrundsicherung könnte zeitnah beschlossen werden. Familienministerin Lisa Paus berechnet, was eine Musterfamilie dadurch bekommen würde.

Berlin – Die Kindergrundsicherung ist eine weitere schwere Geburt der Ampel-Regierung. Über den finanziellen Hintergrund wurde lange gerungen. Letztlich musste Familienministerin Lisa Paus, die anfangs auf zwölf Milliarden Euro gehofft hatte, die von Finanzminister Christian Lindner freigegebenen rund 2,4 Milliarden Euro als Erfolg verkaufen.

Kindergrundsicherung: Wird Gesetzentwurf zeitnah beschlossen?

Immerhin deutete der FDP-Chef in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ an, dass der Gesetzentwurf der Kindergrundsicherung in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden könnte. „Ich gehe davon aus: In der nächsten Kabinettssitzung kann das sein“, ließ sich Lindner entlocken.

Zugleich erklärte er aber auch: „Die technischen Umsetzungsfragen werden von den Beamtinnen und Beamten gelöst, politisch gibt es keinen Dissens.“ Womit die Regierung gemeint sein dürfte. Denn Friedrich Merz, als CDU-Chef auch erste Stimme der Opposition im Bund, kritisierte die Kindergrundsicherung, die das Kindergeld zukunftsfähig machen soll, vor wenigen Tagen und sprach von einem hohen Verwaltungsaufwand, der „Irrsinn“ sei. So käme „kaum etwas“ wirklich bei den Kindern an.

Paus und die Kindergrundsicherung: Fester Garantiebetrag und flexibler Zusatzbetrag

Das klingt nach viel zu wenig. Aber eben auch nach parteipolitischem Geplänkel. Mit welchen Summen Familien mit Kindern nach dem Übergang vom Kindergeld zur Kindergrundsicherung rechnen können, hat Paus in der Bild an einem Beispiel erklärt. Demnach steht im Mittelpunkt, dass der erste Schritt nicht von den Bürgern, sondern von den Behörden ausgehen soll. Ihr Plan: „Der Staat weist auf Leistungen hin, die Kindern zustehen.“

Zudem sollen die Leistungen in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, weil etwa der Kinderzuschlag deutlich zu selten abgerufen wurde. Auf der Homepage des Familienministeriums ist zu lesen, dass in der Kindergrundsicherung neben dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag auch der „Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets“ zusammengefasst werden.

So verbleiben zwei Posten: ein gleich hoher Kindergarantiebetrag und ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Wie hoch die Bezüge genau ausfallen, hänge „von mehreren Faktoren“ ab“, betont die Grünen-Politikerin.

Fragen und Antworten rund um die Kindergrundsicherung

Wer bekommt Kindergrundsicherung?

Alle Kinder erhalten die Kindergrundsicherung bis zu einem Alter von 18 Jahren. Auszubildende können die Leistung bis zum 25. Lebensjahr und Studierende sogar bis zum 27. Lebensjahr beziehen.

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung 2023?

Der Grundbetrag der Kindersicherung soll dem derzeitigen Kindergeld entsprechen. Dieses beträgt nach einer Erhöhung zu Beginn des Jahres 2023 monatlich 250 Euro. Der Zusatzbetrag hängt vom Einkommen der Eltern ab und umfasst etwa eine Pauschale für Bildung und Teilhabe von 15 Euro und eine Kinderwohnkostenpauschale von 150 Euro.

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung ab 2025?

Der genaue Betrag der Kindersicherung im Jahr 2025 steht noch nicht fest. Der Garantiebetrag entspricht mindestens dem aktuellen Kindergeld von 250 Euro pro Monat, denn diese Leistung wird alle zwei Jahre – und damit wieder 2025 – angepasst. Hinzu kommt der Zusatzbetrag, der sich aus mehreren Leistungen zusammensetzt. Auf der Homepage oeffentlichen-dienst.de wird eine Mindesthöhe von etwa 290 Euro und ein Höchstbetrag von 573 Euro genannt.

Höhe der Kindergrundsicherung: 3687 Euro für Familie mit Alleinverdiener und zwei Kindern

Paus nennt das Beispiel einer Familie mit zwei kleinen Kindern. Der Vater ist Alleinverdiener und bringt ein Bruttogehalt von 2500 Euro nach Hause. Hierzu rechnet Paus bei bild.de vor: „Der Kindergarantiebetrag, der heute noch Kindergeld heißt, könnte im Jahr 2025 für jedes Kind 255 Euro betragen. Dazu bekommt die Familie den neuen Kinderzusatzbetrag: insgesamt 612 Euro.“

Zweimal Kindergrundsicherung, bitte: Der Grundbetrag steht jedem Kind in Deutschland bis zum 18. Geburtstag zu.

In diesem Fall würde die Familie für beide Kinder eine Kindergrundsicherung von 1122 Euro erhalten, was bedeute: „Die Familie hat künftig 3687 Euro zur Verfügung.“ Diese Summe beinhaltet demnach das Nettogehalt, das Wohngeld, den Teilhabebetrag und die Kindergrundsicherung, er ist berechnet anhand der prognostizierten Zahlen aus dem Jahr 2025.

Paus verweist auch darauf, dass es sich natürlich nur um eine Schätzung handeln kann. Laut ihrem Ministerium würde die genannte Musterfamilie nach aktuellem Stand lediglich 3551 Euro zur Verfügung haben. Es wäre also ein Plus von 136 Euro oder gut 3,8 Prozent.

Höhe der Kindergrundsicherung: Wie viel Geld Eltern erhalten, wenn Mutter und Vater arbeiten

Und wie viel Geld erhalten Eltern mit zwei Kindern, wenn beide Elternteile arbeiten? Auch hier stellt Paus die Musterrechnung bei bild.de auf. „Für unsere Beispielfamilie heißt das: Nimmt die Mutter als gelernte zahnärztliche Fachassistentin zusätzlich eine Halbtagsstelle an, steigt das Bruttoeinkommen der Familie auf rund 4000 Euro. Die Familie hat dann rund 4200 Euro zur Verfügung.“

Eine Familie, in der beide Elternteile mit zwei kleinen Kindern arbeitenm hätte also „rund 900 Euro mehr zur Verfügung, wenn ein Elternteil in Vollzeit als Fachverkäufer arbeitet, als wenn keiner von beiden arbeitet. Nimmt der zweite Elternteil dazu eine halbe Stelle als zahnmedizinische Fachassistent/in an, hat die Familie rund 1400 Euro mehr.“

Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025? Bundesagentur für Arbeit hat große Zweifel am Starttermin

Nach den Plänen des Familienministeriums wird die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 erstmals ausgezahlt. Daran jedoch hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zweifel. Der Tagesspiegel zitiert aus einer der Zeitung vorliegenden Stellungnahme, die die BA im laufenden Gesetzgebungsverfahren abgegeben habe. Demnach werde ein Starttermin 1. Januar 2025 „als unrealistisch eingeschätzt“. Sogar einen schrittweisen Start ab diesem Datum hält die Behörde für „nicht mehr vorstellbar“.

Der BA obliegt es, die Ampel-Pläne in die Tat umzusetzen. Sie verweist demnach darauf, dass erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig seien und neue IT-Lösungen geschaffen werden müssten. Noch fehle es aber an der „verwaltungsrechtlichen Legitimation“, um überhaupt mit den Arbeiten zu beginnen. Auch hinsichtlich der Finanzierung gebe es Fragezeichen. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Detlef Heese

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