VonMark Stoffersschließen
Der geplante Sanierungszwang der EU könnte in Deutschland für hohe Kosten bei Hausbesitzern sorgen. In Deutschland regt sich Widerstand gegen die Gebäuderichtlinie.
Brüssel – Die Diskussionen um das Heizungsgesetz – trotz Einigung der Ampel-Koalition auf eine finale Fassung – reißen in Deutschland nicht ab. Ein CDU-Politiker will das Gebäudeenergiegesetz noch mit einer Klage stoppen. Doch während Habecks Heizpläne aus allen politischen und wirtschaftlichen Richtungen noch immer Gegenwind entgegenbläst, könnten das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohnungs- und Hausbesitzer nur die Ruhe vor dem Sturm sein. Schließlich zeichnet sich am Horizont bereits der nächste Ärger für Hauseigentümer ab: die EU-Sanierungspflicht für alte Häuser und Gebäude.
Mit der EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“, kurz EPBD und der geplanten Vereinheitlichung der Effizienzklassen droht der nächste Streit. Besonderes Konfliktpotenzial birgt das Vorhaben, dass die Sanierungspflicht für Häuser und Gebäude der schlechtesten Klasse ohne eine allgemeingültige Skalierung der Effizienzklassen kommen soll.
EU-Sanierungspflicht: Deutschlands Hausbesitzer könnten besonders betroffen sein
Für Deutschlands Hausbesitzer könnte die angestrebte EU-Sanierungspflicht durch das EU-Parlament von besonderer Brisanz sein. Schließlich soll es bei der Einstufung der Häuser keine einheitlichen Grenzwerte geben. Stattdessen soll sich die Einstufung nach der Relation zum Zustand der Gebäude im jeweiligen Land richten. Die EU will damit vermeiden, dass Länder durch eine allgemeingültige Einstufung in die Überlastung getrieben werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Haus, das in Deutschland als Sanierungsfall eingestuft wird, sich in einem anderen Land sehr wohl in einer energieeffizienten oder zumindest halbwegs effizienten Klasse wiederfinden könnte. Insgesamt reichen die Stufen der Energieklassen auf der Skala von „A“ bis „G“. Experten hierzulande denken, dass sich Hausbesitzer in Deutschland in etwa an den bisher bestehenden Klassen orientieren können.
- 1. Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m²; entspricht einem KfW-Effizienzhaus 40, in etwa energetisch gleichwertig mit dem Passivhaus
- 2. Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m²; entspricht einem Niedrigstenergiehaus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.
- 3. Energieeffizienzklasse B mit 50 bis 75 kWh/m²; entspricht dem KfW-Energiesparhaus 60, das den EnEV-Anforderungen 2014 entspricht.
- 4. Energieeffizienzklasse C mit 75 bis 100 kWh/m²; entspricht dem Standard eines Niedrigenergiehauses
- 5. Energieeffizienzklasse D mit 100 bis 130 kWh/m²; entspricht sehr gut sanierte Altbauten
- 6. Energieeffizienzklasse E mit 130 bis 160 kWh/m²; entspricht dem Standard bei Einfamilienhäusern, die Mindestanforderungen der EnEV einhalten und einigen modernisierte Altbauten
- 7. Energieeffizienzklasse F mit 160 bis 200 kWh/m²; entspricht modernisierte Altbauten nach den Anforderungen der EnEV an Bestandsimmobilien
- 8. Energieeffizienzklasse G mit 200 bis 250 kWh/m²; entspricht nur teilweise sanierten und rudimentär gedämmten Altbauten.
- 9. Energieeffizienzklasse H ab 250 kWh/m²; entspricht unsanierten Altbauten
Sanierungspflicht der EU: Welche Häuser müssen saniert und welche Maßnahmen ergriffen werden
Doch welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen? Das EU-Parlament vertritt die Haltung, dass alle Wohngebäude nach den Vorgaben bis 2030 die Energieklasse „E“ und bis 2033 sogar die Klasse „D“ erreichen sollten. Das bedeutet, dass die ineffizientesten Gebäude aus „F“, „G“ und „H“ zuerst an der Reihe sind und mindestens so saniert werden müssen, dass sie in die Klasse „E“ eingestuft werden.
Gibt es Ausnahmen für die geplante EU-Sanierungspflicht?
Denkmäler sollen keinen Vorschriften unterliegen. Des Weiteren heißt es vonseiten des Europäischen Parlaments: „Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen.“
Darüber hinaus können Sozialwohnungen ebenfalls zu den Ausnahmen zählen. Etwa im Fall, wenn Mieterhöhungen die Folge von Sanierungen sind, die durch weniger Energiekosten keinen entsprechenden Ausgleich erfahren.
Aber welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um in die angestrebte Energieeffizienzklasse aufzusteigen? Eine genaue Vorlage oder allgemeingültige Vorgaben gibt es bisher nicht. Allerdings geht der Bereichsleiter klimaneutrale Gebäude bei der bundeseigenen Deutschen Energie-Agentur (Dena) Christian Stolte, davon aus, dass verbindliche Vorgaben kommen werden.
„Auch wenn Details noch ausgehandelt werden, klar ist: Mit der Novelle wird beim Gebäudebestand verstärkt das Ordnungsrecht Einzug halten. Es werden umfangreiche Sanierungen – vor allem der schlechtesten Gebäude – eingefordert“, sagte der Stolte dem Handelsblatt. Bei einigen Häusern könnten unter Umständen Ausbesserungen wie bessere Fenster bereits reichen, während bei anderen noch weitaus größere Investitionen wie eine Wärmedämmung oder neue Heizungen vonnöten sein könnten.
Kosten der EU-Sanierungspflicht: Wie teuer wird es für deutsche Hausbesitzer?
Experten ebenso wie die EU-Kommission haben mehrfach betont, dass sich eine Sanierung durch den geringeren Energieverbrauch auf lange Sicht lohne. Dennoch warnte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke gegenüber focus.de, vor einem dramatischen Wertverlust gerade bei älteren Gebäuden. Nach Angaben der bundeseigenen Förderbank KfW, auf die sich die Grünen-Politikerin bezieht, könnten der bei Umsetzung der EU-Sanierungspflicht alleine in Deutschland insgesamt rund 254 Milliarden Euro kosten.
Wie teuer die Sanierungspflicht möglicherweise für deutsche Hausbesitzer werden könnte, twitterte der Europaparlament-Abgeordnete Dennis Radtke aus der CDU noch vor Abstimmung vor: „Wir reden von Kosten zwischen 190.000 und 340.000 Euro für ein 140-Quadratmeter-Eigenheim.“
Kosten wegen der Sanierungspflicht: Kommen EU-Fördergelder für den Umbau?
Die Kosten für eine Sanierung sind allerdings nicht zwingend von der Größe eines Gebäudes abhängig, der Zustand spielt ebenfalls eine Rolle. Betroffen von der Sanierungspflicht wären in Deutschland rund 4,9 Millionen Gebäude bis 2030 und weiter 2,5 Millionen Gebäude bis 2033. Aber wie teuer könnten die EU-Pläne der Zwangssanierung werden? Auf Hausbesitzer könnten unter anderem der Einbau einer Wärmepumpe, neue Heizkörper, Dämmmaßnahmen der Kellerdecke und ein Solardach oder zumindest eine Isolierung des Dachs zukommen. Bei einem Einfamilien kämen so locker Kosten 80.000 bis 100.000 Euro zusammen.
Doch die EU plant auch Fördergelder für die Sanierungspflicht. Bereits Ende 2021 ließ die Kommission verlauten, dass bis 2030 etwa 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereit gestellt würden. Allerdings ist die Verteilung noch nicht geklärt, ebenso wenig ist gesichert, wie die Hausbesitzer an die Förderungen aus den Töpfen kommen, wenn die Sanierungspflicht der EU beschlossene Sache ist.
Kritik an der EU-Sanierungspflicht: Widerstand regt sich in Deutschland
Kritik an der geplanten EU-Sanierungspflicht kommt aus vielen Ecken. Besonders in Deutschland regt sich Widerstand. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) lehnt einen Sanierungszwang für einzelne Gebäude strikt ab. „Wir können nicht jedes Haus in Deutschland von Grund auf sanieren“, sagte die SPD-Politikerin dem Handelsblatt. „Das ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Belastbarkeit der Bürgerinnen und Bürger.“ Auch der Justizminister Marco Buschmann (FDP) machte unlängst Hoffnung, dass rechtliche Schritte gegen den geplanten „Kostenhammer“ der EU-Sanierungspflicht eingeleitet werden könnten.
Auch die individuelle Skalierung der Effizienzklassen ist dem Immobilienverband GdW ein Dorn im Auge. „Eine neue, allen Ländern aufgestülpte Klassifizierung ohne gemeinsame Berechnungsgrundlage würde zu viel Verwirrung und vor allem massiver Ungerechtigkeit beim daraus resultierenden Sanierungsbedarf in den einzelnen Ländern führen“, bemängelte Bereichsleiterin für Energie und Technik, Ingrid Vogler, gegenüber der FAZ. Dadurch zeichne sich für Deutschland ein deutlich höherer Aufwand ab „als in anderen Ländern, wo man vielleicht nur ein paar Fenster austauschen und das Dachgeschoss dämmen müsste“.
