Lieferkettengesetz

Wie ein CSU-Gesetz unter die Räder gerät: Kampf um Menschenrechte beginnt von vorne

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Sollen Menschenrechte nur in deutschen Fabriken gelten? Oder auch in Fabriken, die für Deutsche arbeiten? Dies wollen manche Firmen, Verbände und Politiker unbedingt verhindern. Ein Trauerspiel in fünf Akten

„Nie wieder Rana Plaza“ – so leitete Entwicklungsminister Gerd Müller seine Rede im Parlament ein. Das war am 11. Juni 2021. Acht Jahre zuvor waren mehr als 1100 vor allem weibliche Beschäftigte beim Zusammenbruch des Rana Plaza-Fabrikgebäudes bei Dhaka in Bangladesch gestorben. Sie hatten auch für deutsche Unternehmen und Geschäfte genäht.

Lieferkettengesetz sollte Katastrophen vermeiden: Es geht um Menschenrechte

Der bayerische Katholik und CSU-Politiker Müller zog daraus die Konsequenz, so etwas künftig mit einem Gesetz verhindern zu müssen. Dieses wurde am 11. Juni beschlossen. Union, SPD und Grüne stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Die Linke enthielt sich. Jetzt will Müllers Partei das Gesetz wieder abschaffen, zusammen mit CDU und SPD. Dies ist die Geschichte eines Gesetzes. Es geht um etwas ganz Einfaches.

Ex-Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) beim Besuch einer Textilfabrik in Äthiopien.

Es geht um die Menschenrechte, die keinem Individuum genommen werden dürfen, und die ganz vorne im Grundgesetz stehen. Müllers Gesetz legte fest, dass diese Rechte nicht nur in deutschen Fabriken gelten, sondern auch in ausländischen Fabriken, die für Deutsche arbeiten. Aber viele Firmen, große Wirtschaftsverbände und konservative Politiker wollten dieses Gesetz immer verhindern, jetzt wollen sie es wieder beseitigen. Erst waren sie in der Defensive, jetzt sind sie in der Offensive. Eine Tragödie in fünf Akten.

Wie deutsche Politiker das Lieferkettengesetz zurücknehmen wollten


1. Akt – Die Katastrophe
Das achtgeschossige Fabrikgebäude stürzte im April 2013 ein, weil man es schlecht gebaut hatte. Verantwortlich waren die Besitzer, mitverantwortlich die ausländischen, auch deutschen Unternehmen, die weggeschaut hatten. Die internationale Entrüstung war enorm. Man sah, wie die Globalisierung funktionierte. Schlechte Löhne, gesundheitsschädliche oder tödliche Arbeitsbedingungen und niedrige Kosten in den ausgelagerten Zulieferfabriken armer Länder ermöglichten günstige Verbraucherpreise in reichen Staaten. So etwas per Gesetz zu unterbinden, forderte deshalb bald eine breite Bewegung, die von der unabhängigen Linken über Gewerkschaften und Kirchen bis zu den Christlich-Konservativen reichte.

2. Akt – Das Gesetz
Gerd Müller und sein SPD-Kollege Hubertus Heil versuchten über die Jahre einiges, um die deutschen Unternehmen und ihre Verbände von dem Anliegen zu überzeugen – zunächst mit freiwilligen Angeboten wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Doch die meisten Firmen verweigerten sich. Deshalb entwarfen die Politiker das verpflichtende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Darin steht, dass die hiesigen Auftraggeber eine Mitverantwortung für die Arbeitsverhältnisse in ihren Zulieferfabriken haben, dieser Verantwortung gerecht werden müssen, und dass ihnen bei Missachtung Sanktionen drohen. Es gilt für alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Große Wirtschaftsverbände wie BDI, BDA, DIHK, Gesamtmetall oder Textil & Mode versuchten immer wieder, das Gesetz zu schwächen, zu verzögern und zu verhindern. Ihre Argumente: Die Überprüfung teilweise Tausender Lieferanten sei für die Unternehmen zu aufwändig und zu teuer, außerdem dürften deutsche Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten nicht benachteiligt werden.

Lieferkettengesetz wurde auch in der EU zum Standard


3. Akt – Europas Standard
Mit ihrer Warnung vor Wettbewerbsnachteilen stießen die deutschen Wirtschaftsverbände und Politiker:innen auf Verständnis der Europäischen Kommission – allerdings anders als erhofft. Unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erarbeitete die EU selbst eine Lieferketten-Richtlinie, die zum Teil etwas strengere Regeln als das deutsche Gesetz für alle großen in- und ausländischen Unternehmen in den 27 Mitgliedstaaten festlegte. Dagegen setzten die hiesigen Verbände und FDP-Bundesfinanzminister Christian Lindner alle Hebel in Bewegung – weitgehend erfolglos: Die Richtlinie, ein neuer internationaler Standard, wurde am 24. Mai 2024 beschlossen.

4. Akt – Die Gegenbewegung
Inzwischen hat sich aber die Großwetterlage geändert. Im Gegensatz zu den ökonomisch guten 2010er Jahren steckt die deutsche Wirtschaft in einer Stagnation und Krise ihres Import-Export-Modells. Auch Firmen in anderen EU-Ländern machen sich Sorgen. Die russische und chinesische Autokratie sowie die antiliberale US-Regierung erschweren den internationalen Handel. Nach der Neuwahl des EU-Parlaments, in dem auch die Rechtsextremen stärker sind, will von der Leyens zweite Kommission der Wirtschaft entgegenkommen. Anfang 2025 schlägt sie vor, dass die Unternehmen nur noch für ihre direkten, also weniger Lieferanten mitverantwortlich sein sollen, ihre Haftung beschränkt und das Inkrafttreten der Richtlinie verschoben wird.

Merz und seine Regierung wollen das Gesetz wieder ersatzlos streichen


5. Akt – Zurück auf Los
Die neue Bundesregierung aus Union und SPD will das deutsche Lieferkettengesetz nun nicht mehr anwenden, bis die EU ihre geänderte Richtlinie beschließt. Wirtschaftsverbände, viele Unternehmen, Union, FDP und AfD werden derweil daran arbeiten, dass die künftige EU-Regelung möglichst schwach ausfällt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte sogar, sie solle ganz abgeschafft werden. Bis dahin könnte ein ähnlich regelloser Zustand herrschen wie vor dem Beschluss des deutschen Gesetzes. Den Unternehmen würde es dann selbst überlassen bleiben, ob und wie sie ihre Verantwortung für die Menschenrechte wahrnehmen.

CSU-Minister Gerd Müller hat umsonst gearbeitet. Katastrophen wie Rana Plaza werden wieder wahrscheinlicher.

Rubriklistenbild: © Michael Gottschalk/photothek.net

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