Merz-Regierung beschließt Rentenpaket: Millionen Frauen bekommen nun mehr Geld
VonJulia Stanton
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Die Regierung hat ein Rentenpaket beschlossen, dass das Rentenniveau stabilisiert und die Mütterrente erhöht. Doch Experten warnen vor hohen Kosten.
Frankfurt — Schon ab Juni diskutierte die Bundesregierung verschiedene Entwürfe für ein Rentenpaket und beriet über verschiedene Varianten. Nun hat das Kabinett das Paket beschlossen: Das milliardenschwere Rentenpaket soll die Rente stabilisieren. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Maßnahmen: „Die Rente bleibt stabil und gerecht“.
Das Gesetzespaket sieht zwei zentrale Maßnahmen vor: Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben. Diese sogenannte Haltelinie soll verhindern, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Zudem ist eine Anhebung der Mütterrente vorgesehen.
Erhöhung der Mütterrente ist Kernpunkt des Rentenpakets: Millionen Frauen bekommen nun mehr Geld
Künftig erhalten Mütter von vor 1992 geborenen Kindern drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – die sogenannte Mütterrente III. Für betroffene Mütter bedeutet dies bis zu 20 Euro mehr pro Kind und Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung angibt. Eine Beispielrente von 1.500 Euro würde durch die Rentenniveau-Stabilisierung 2031 um etwa 35 Euro höher ausfallen.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine Leistungsverbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die die Anerkennung von Kindererziehungszeiten verbessert. Sie sorgt dafür, dass Eltern, die Kinder erzogen haben, mehr Rentenansprüche erhalten. Seit 2019 wurden im Rahmen der Mütterrente II für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, waren es drei Jahre.
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Anspruch auf die Mütterrente hat jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, der mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen kann und für ein in Deutschland erzogenes Kind Kindererziehungszeiten geltend machen kann. Auch Väter, Pflege- oder Adoptiveltern sind anspruchsberechtigt, sofern die Zeiten korrekt zugeordnet wurden. Die sogenannte Mütterrente III soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie könnte für manche aber auch Kürzungen mit sich bringen.
Scharfe Kritik von Wirtschaftsexperten an neuem Rentenpaket: „Keine wesentlichen Verbesserungen“
Im Gesetzesentwurf, der der dpa und Reuters vorliegt, heißt es: „Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt 20 Milliarden Euro an.“
Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisierte die Maßnahme: Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht begriffen“, sagte Grimm derRheinischen Post. „Die aktuell von der Bundesregierung geplanten Reformen erreichen keine wesentlichen Verbesserungen mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung oder verschlechtern die Situation sogar vor steigenden Belastungen für Bundeshaushalt und Lohnnebenkosten.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete das Rentenpaket als „Fehler mit langfristigen Folgen“. „Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und unseres Sozialsystems wird mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen“, zitiert ihn der Tagesspiegel.
Renten-Experte Johannes Geyer vom DIW verteidigte hingegen die Haltelinie und nannte es gegenüber dem WDR einen sinnvollen Schritt. Allerdings wies er auch darauf hin, dass dadurch vermutlich auch die Steuerlast zunehmen wird. (jus)