Rentensicherung

Merz-Regierung beschließt Rentenpaket: Millionen Frauen bekommen nun mehr Geld

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Die Regierung hat ein Rentenpaket beschlossen, dass das Rentenniveau stabilisiert und die Mütterrente erhöht. Doch Experten warnen vor hohen Kosten.

Frankfurt — Schon ab Juni diskutierte die Bundesregierung verschiedene Entwürfe für ein Rentenpaket und beriet über verschiedene Varianten. Nun hat das Kabinett das Paket beschlossen: Das milliardenschwere Rentenpaket soll die Rente stabilisieren. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Maßnahmen: „Die Rente bleibt stabil und gerecht“.

Sozialministerin Bärbel Bas hat ein erstes Rentenpaket durchs Kabinett gebracht.

Das Gesetzespaket sieht zwei zentrale Maßnahmen vor: Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben. Diese sogenannte Haltelinie soll verhindern, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Zudem ist eine Anhebung der Mütterrente vorgesehen.

Erhöhung der Mütterrente ist Kernpunkt des Rentenpakets: Millionen Frauen bekommen nun mehr Geld

Künftig erhalten Mütter von vor 1992 geborenen Kindern drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – die sogenannte Mütterrente III. Für betroffene Mütter bedeutet dies bis zu 20 Euro mehr pro Kind und Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung angibt. Eine Beispielrente von 1.500 Euro würde durch die Rentenniveau-Stabilisierung 2031 um etwa 35 Euro höher ausfallen.

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine Leistungsverbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die die Anerkennung von Kindererziehungszeiten verbessert. Sie sorgt dafür, dass Eltern, die Kinder erzogen haben, mehr Rentenansprüche erhalten. Seit 2019 wurden im Rahmen der Mütterrente II für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, waren es drei Jahre.

Rente für Auswanderer: Die begehrtesten Länder für Deutsche im Ruhestand

Den ersten Platz belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner.
Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner den ersten Platz als Auswanderland für Ruheständler. (Stand 31.12.2023) Besonders beliebt sind die Metropolen Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Deutsche ist das Nachbarland vergleichsweise mit geringen Hürden verbunden, schließlich müssen sie keine neue Sprache erlernen. © SEPA.Media/IMAGO
An andere Berechtigte wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen getätigt.
An Renten-Berechtigte aus anderen Ländern wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen nach Österreich getätigt, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. Kein Wunder, schließlich kürte die Unternehmensberatung Mercer Wien im Jahr 2023 zur lebenswertesten Stadt weltweit.  © Zoonar/IMAGO
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Zahlungen das zweitbeliebteste Land.
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Renten-Auszahlungen das zweitbeliebteste Land für Ruheständler. Die Höhe der bezogenen deutschen Rente ändert sich zwar nicht, wer in der Schweiz lebt. Aber Portale mit Informationen zum Auswandern in die Schweiz weisen auch daraufhin: Für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz müssen Deutsche, die nicht der EU/EFTA-Staaten angehören, eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. © Panthermedia/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Beteiligte sind jedoch im Vergleich zu anderen Ländern mit knapp 34.000 wenig.
Zahlungen an ausländische Rentner, die in der Schweiz leben, sind jedoch im Vergleich mit knapp 34.000 wenig. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind deutlich höher als beispielsweise in Deutschland. © Imagebroker/IMAGO
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Das drittbeliebteste Land.
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Damit ist es laut der Statistik der deutschen Rentenversicherung das drittbeliebteste Land. Deutsche Rentner können in Spanien von günstigeren Lebenshaltungskosten profitieren. © Westend61/IMAGO
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an andere ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt.
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt. Eine hohe Zahl – das milde Klima und die vielfältigen Landschaften locken Auwandernde. © NurPhoto/IMAGO
Auf dem vierten Platz landet Amerika mit knapp 21.000 deutschen Zahlungen.
Auf dem vierten Platz landen laut Rentenatlas die USA mit knapp 21.000 deutschen Rentenzahlungen. Die wichtigste Voraussetzung für ein Leben dort: eine Aufenthaltsgenehmigung. Es existiert kein Rentenvisum für die Vereinigten Staaten, wie americandream.de erklärt. Eine Green Card ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt. © Pond5 Images/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind in Amerika bei rund 43.000.
Zahlungen an ausländische Berechtigte liegen laut Deutscher Rentenversicherung in den USA bei rund 43.000. Durch die englische Sprache sind die USA für viele niederschwelliger als andere Länder – das US-Gesundheitssystem ist allerdings komplex und Krankheiten können teuer werden. © Zoonar/IMAGO
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner.
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner, wie die Statistik zeigt. Wie „Connexion Emploi“ beschreibt, ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend erforderlich, kann aber beantragt werden.  © blickwinkel/Imago
Die Zahl an anderen ausländischen Berechtigten betragen in Frankreich knapp 88.0000.
Die Zahl an ausländischen Rentner betragen in Frankreich knapp 88.0000. Mehr also als in der Schweiz oder den USA. © Propaganda Photo/IMAGO
Urlauber müssen sich in den Niederlanden nächstes Jahr auf eine mögliche Änderung einstellen.
In die Niederlande gingen 2023 knapp 10.000 Zahlungen an Deutsche, womit das Land auf Platz sechs rutscht. © Manngold/Imago
Dagegen gingen in diesem Land knapp 59.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte.
Für ausländische Rentner sind die Niederlande aber offenbar attraktiv: Laut der deutschen Rentenversicherung werden 59.000 Zahlungen dorthin geleistet. © SOPA Images/IMAGO
Nach Kanada gingen rund 7.900 Zahlungen an deutsche Rentner.
Nach Kanada gingen rund 8000 Zahlungen an deutsche Ruheständler, wie die deutsche Rentenversicherung berichtet. Es gibt laut kanadischer Einwanderungsbehörde verschiedene Einwanderungsmöglichkeiten für Rentner, unter anderem Express Entry, Provincial Nominee Program und Familiensponsoring. Für Rentner könnten auch das Business/Investor Programs oder das Self-employed Program infrage kommen. Das Super-Visum berechtigt für einen Aufenthalt für fünf Jahre. © Cavan Images/IMAGO
An andere Berechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen.
An ausländische Rentenberechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen nach Kanada. © Addictive Stock/IMAGO
Die Zahlungen an deutsche Berechtigte in Italien waren bei rund 7.800.
Ein anderes Nachbarland zu Deutschland zieht Rentner deutlich weniger an: Nach Italien werden laut Rentenversicherung rund 8000 Renten ausgezahlt.  © Bihlmayerfotografie/IMAGO
Die Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind hier vergleichsweise mit knapp 349.000 am Höhepunkt.
Im Gegensatz zu den Deutschen ist Italien bei Rentnern anderer Länder durchaus attraktiv. Die Zahlungen an ausländische Berechtigte sind hier mit knapp 349.000 vergleichsweise am Höhepunkt. © Steinsiek.ch/IMAGO
Nach Polen wurden rund 6.000 Zahlungen an deutsche Berechtigte geleistet.
Nach Polen wurden rund 6000 Zahlungen an deutsche Rentner geleistet. Laut Deutscher Rentenversicherung muss einmal jährlich ein Lebensnachweis erbracht werden. © NurPhoto/IMAGO
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte in Polen.
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an ausländische Renten-Berechtigte in Polen, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. © Dreamstime/IMAGO
In die Türkei gingen knapp 4000 Zahlungen an deutsche Berechtigte.
In die Türkei gingen nur knapp 4000 Zahlungen an deutsche Rentner. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage ist ein Visum erforderlich. © NurPhoto/IMAGO
Im Gegensatz dazu gingen rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner.
Im Gegensatz zu deutschen Ruheständlern gingen aber rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich vor dem Umzug in die Türkei beraten zu lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden. © Zoonar/IMAGO
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung knapp 3000 Zahlungen gegangen.
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung nur knapp 3000 deutsche Rentenzahlungen gegangen. Griechenland hat eine lange Geschichte wirtschaftlicher Krisen, was für Rentner ein Unsicherheitsfaktor sein könnte. © NurPhoto/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte gab es rund 90.000.
Zahlungen an andere ausländische Renten-Berechtigte gab es rund 90.000.  © Imagebroker/IMAGO
Nach Kroatien wurden wiederum knapp 1500 Zahlungen geleistet, womit Kroatien unter mit unter die drei letzten Plätze fällt.
Kroatien ist zwar eines der Top-Urlaubsländer für Deutsche – doch Ruheständler zeiht es nicht so sehr zum Auswandern dorthin, wie in andere Länder. Gerade einmal 1500 Rentenzahlungen werden laut Rentenatlas dorthin geleistet. Kroatien fällt damit unter die drei letzten Plätze.  © Pixsell/IMAGO
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz.
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz. Immerhin: Etwa 41.000 Zahlungen an ausländische ausgewanderte Rentner flossen laut Deutscher Rentenversicherung in das Land. © Despositphotos/IMAGO
Mit 333 Rentenzahlungen (Stand 31.12.2023) an Deutsche gehen laut der deutschen Rentenversicherung die wenigsten nach Bosnien Herzegowina.
Bosnien Herzegowina bildet mit nur 333 Rentenzahlungen an Deutsche das Schlusslicht. Laut der Deutschen Rentenversicherung gehen aber etwa 37.500 Rentenzahlungen an ausländische Rentner. © Capital Pictures/IMAGO

Anspruch auf die Mütterrente hat jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, der mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen kann und für ein in Deutschland erzogenes Kind Kindererziehungszeiten geltend machen kann. Auch Väter, Pflege- oder Adoptiveltern sind anspruchsberechtigt, sofern die Zeiten korrekt zugeordnet wurden. Die sogenannte Mütterrente III soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie könnte für manche aber auch Kürzungen mit sich bringen.

Scharfe Kritik von Wirtschaftsexperten an neuem Rentenpaket: „Keine wesentlichen Verbesserungen“

Im Gesetzesentwurf, der der dpa und Reuters vorliegt, heißt es: „Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt 20 Milliarden Euro an.“

Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisierte die Maßnahme: Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht begriffen“, sagte Grimm der Rheinischen Post. „Die aktuell von der Bundesregierung geplanten Reformen erreichen keine wesentlichen Verbesserungen mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung oder verschlechtern die Situation sogar vor steigenden Belastungen für Bundeshaushalt und Lohnnebenkosten.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete das Rentenpaket als „Fehler mit langfristigen Folgen“. „Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und unseres Sozialsystems wird mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen“, zitiert ihn der Tagesspiegel.

Renten-Experte Johannes Geyer vom DIW verteidigte hingegen die Haltelinie und nannte es gegenüber dem WDR einen sinnvollen Schritt. Allerdings wies er auch darauf hin, dass dadurch vermutlich auch die Steuerlast zunehmen wird. (jus)

Rubriklistenbild: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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