Kinderfreibetrag

Nächster Ampel-Streit: Darum geht es in der Kindergeld-Debatte

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Kurz nach der Haushaltseinigung flammt der nächste Zoff zwischen den Ampel-Parteien auf. Finanzminister Lindner will den Kinderfreibetrag anheben, aber nicht das Kindergeld. Ein Überblick.

Berlin – Zwischen den Ampel-Parteien herrscht mal wieder dicke Luft: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben, nicht aber das Kindergeld. SPD und Grüne lehnen das ab. Ihr Vorwurf: Nur reiche Familien würden davon profitieren. Doch was steckt dahinter und was bedeutet das für Familien? Ein Überblick.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur, wenn die Eltern über ein sehr hohes Einkommen verfügen. Zudem wird der Freibetrag – anders als das Kindergeld – nicht ausgezahlt, sondern ist eine Art Steuererleichterung.

Wie stark soll der Kinderfreibetrag laut Lindner angehoben werden?

Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen, wie ein Ministeriumssprecher am Freitag bestätigt hatte. Zum Vergleich: Das Kindergeld war 2023 großzügig angehoben worden und auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Der Kinderfreibetrag wurde dagegen laut Lindner im vergangenen Jahr verhältnismäßig wenig angehoben – nun soll also nachgezogen werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben, nicht aber das Kindergeld.  (Archivbild)

Debatte um Kinderfreibetrag: Welche Positionen vertreten die Ampel-Parteien?

SPD-Parteichef Lars Klingbeil hatte zuvor in der Bild am Sonntag die Pläne von Lindner als „ungerecht“ kritisiert, weil damit nur Familien mit sehr hohen Einkommen entlastet würden. Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, sagte der BamS zu Lindners Plänen: „Das wird die SPD nicht mitmachen. Für solche Pläne aus dem Haus Lindner wird es keine Mehrheit geben.“

Auch aus den Reihen der Grünen gibt es Einwände. „Familien in der Mitte dürfen nicht leer ausgehen“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch der Zeitung. Es sei geübte Praxis, Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichermaßen zu erhöhen. „Diese Verlässlichkeit wird zu Recht von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet.“

Die FDP verteidigt Lindners Plan und setzt zum Gegenangriff an: „Es wurde 2022 auf Anregung von Olaf Scholz entschieden, das Kindergeld einmalig überproportional auf 250 Euro zu erhöhen“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem FDP-Präsidium. „Der Kinderfreibetrag in der Steuer sollte dagegen im üblichen Verfahren nachgezogen werden. Nichts anderes ist geplant.“

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Gibt es auch andere Ideen?

SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich hat im Streit mit der FDP ein völlig neues Kindergeld ins Gespräch gebracht. „Damit zukünftig weitere Debatten über die ungleichen Leistungen für Kinder gar nicht mehr aufkommen, sollten wir den Kinderfreibetrag durch ein neues Kindergeld ersetzen“, sagte Mützenich der Rheinischen Post vom Dienstag. Konkrete Vorschläge für dieses neue Kindergeld machte der Fraktionschef aber nicht. 

Wie geht es jetzt weiter?

Regierungssprecher Steffen Hebestreit kündigte am Montag „regierungsinterne Gespräche“ in den „kommenden Wochen“ zum Thema an. Es werde geprüft, welche Auswirkungen unter anderem Lohnentwicklung und Inflation auf den Kinderfreibetrag hätten. „Dann muss man klären, ob weitere Anpassungen nötig sind“, sagte Hebestreit. Sollte dies notwendig sein, müsse besprochen werden, ob neben dem Freibetrag auch eine Anpassung des Kindergelds nötig sei.

Zudem werde mit der Kindergrundsicherung, die ab 2025 gelten solle, der Mechanismus Kinderfreibetrag und Kindergeld aneinandergekoppelt. „Insofern ist dann diese Diskussion hoffentlich auch erledigt.“ Die geplante Kindergrundsicherung soll bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln.

Mit Material der dpa und AFP

Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa

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