Frankfurter-Rundschau-Interview

„Nur mit Sparen wird das nichts“ – Experte verrät: So funktioniert gute Altersvorsorge trotz kleiner Rente

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Eine Lebensversicherung abschließen oder doch an der Börse spekulieren? Finanztip-Redakteur Saidi Sulilatu rät von beidem ab. Und verrät im Interview bessere Alternativen.

Geld und Investitionen sind eine komplizierte Sache. Oder? Mit diesem Märchen will die Stiftung Finanztip aufräumen. Über YouTube, einen Online-Ratgeber, einen Podcast sowie Instagram informierten sie etwa über Stromkosten, Steuererklärung und Aktien. Ganz vorne dabei: Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu. Im Interview mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media erzählt er von seinen ersten Fehlern in der Finanzwelt und ob er Kunden zur Geldanlage in der Schweiz rät. Nicht nur damit, dass er im Gespräch direkt das Du anbietet und lieber im Kapuzenpullover als im Anzug Ratschläge rund ums Geld gibt, setzt er sich vom gewöhnlichen Finanzberater ab. Am 3. November erscheint Sulilatus neues Buch „Finanzen ganz einfach“.

In seinem Buch schreibt der YouTuber, Podcaster und Finanztip-Berater Saidi Sulilatu, wie Altersvorsorge unkompliziert funktionieren kann.
Saidi, auf dem Weg Finanztipps zu geben muss man sicherlich auch selbst seinen Anteil an Fehlern gemacht haben. Was waren Deine? 
Ende der 90er, also mit Anfang 20, hab ich ein bisschen Geld in Aktien reingesteckt. Nach einer Weile hab ich es sein lassen. Und so habe ich wertvolle Zeit verloren. Also mein erster Fehler: von Anfang bis Ende 20 nichts zu tun.

Die aktuelle Grundproblematik: „Die Rente ist sicher, aber sie wird auch sicher nicht reichen“

Und der zweite?
Ein Finanzvertriebsmitarbeiter sagte mir, wie schlimm der demografische Wandel sei. Und dass man doch was dagegen unternehmen kann. Er hat mir dann eine Lebensversicherung verkauft, deren Kosten ich zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht überblickt habe.
Grundlegend aber keine schlechte Idee, in Hinblick auf die Rente etwas tun zu wollen, oder? 
Völlig richtig. Die Rente ist sicher, aber sie wird auch sicher nicht reichen. Du musst was dagegen unternehmen, und nur mit Sparen wird das nichts. Aber es geht darum, was ein Finanzvertrieb aus so einer Idee macht: viel zu teure und intransparente Produkte, die Leute Zehntausende von Euro kosten. Ich wurde damals systematisch belogen, und ich glaube, dass das keine Ausnahme ist. Mittlerweile habe ich meine Lebensversicherung natürlich gekündigt und in ETFs angelegt.
Wer jung ist, eine Ausbildung macht oder studiert, hat vielleicht gerade mal genug Geld, um über die Runden zu kommen. Ab welchem Betrag „lohnt“ es sich denn, in ETFs investieren?
Technisch geht es ab einem Euro. Damit gewinnt man natürlich keinen Blumentopf. Ich würde sagen, mit 25 Euro im Monat kann man gut anfangen. Aber ich würde auch sagen: Schaffst du es vielleicht, zehn Prozent zurückzulegen von deinem Einkommen? Wenn du mit ganz grob Anfang 20 das anfängst, dann reichen dir dein Leben lang diese zehn Prozent. 

Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen

Schild des Bundesverfassungsgerichts.
1. BVerfG-Sanktionsurteil (05.11.2019, Aktenzeichen: 1 BvL 7/16) Das Bundesverfassungsgericht erklärt Sanktionen über 30 % des Regelbedarfs für verfassungswidrig. Vollständiger Leistungsentzug ist unzulässig, starre Drei-Monats-Dauer ohne Härtefallregelung ebenfalls. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa/Symbolbild
Mutter hilft Sohn bei den Hausaufgaben.
2. LSG Baden-Württemberg: Nachmittagsbetreuung (12.12.2023, Az. L 9 AS 1962/23) Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass Angebote einer Schule im Rahmen der Nachmittagsbetreuung nicht zur angemessenen Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II zählen. (Symbolbild) © YAY Images/IMAGO/Symbolbild
Schild Sozialgericht Stuttgart.
3. SG Stuttgart: Lernförderung – Vorrang schulischer Angebote (23.04.2024) Das SG Stuttgart entschied in seinem Beschluss vom 23.04.2024 (Az. S 22 AS 1060/24 ER), dass Bürgergeld-Bezieher vorrangig schulische Angebote nutzen müssen, wenn sie eine Kostenübernahme für Lernförderung vom Jobcenter wünschen. Das Gericht stellte fest, dass § 28 Abs. 5 SGB II die Rechtsgrundlage für Leistungen zur Lernförderung bildet, wobei nur eine „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ berücksichtigt wird. Wegen des Nachranggebots der Grundsicherung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II sind schulische Angebote vorrangig zu nutzen. (Symbolbild) © Horst Rudel/IMAGO
Dachdeckerarbeiten, Zuschnitt von Dachziegeln.
4. BSG-Urteil zu Geldgeschenken an Bürgergeld-Empfänger (17.07.2024. Az. B 7 AS 10/23 R) Das BSG entschied am 17.07.2024, dass ein Geldgeschenk der Mutter für die Dachreparatur ihres erwachsenen Sohnes nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Gericht stellte klar, dass zweckgebundene Zuwendungen für besondere Ausgaben nicht das Existenzminimum mindern. Das Urteil hat Signalwirkung, weil es verdeutlicht, dass private Geldgeschenke oder zweckgebundene Unterstützungen nicht automatisch zu Leistungskürzungen führen und damit die Grenzen der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld klarer definiert. (Symbolbild) © Countrypixel/IMAGO/Symbolbild
Richter bei einer Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)
5. BVerfG-Beschluss Corona-Mehrbedarfe (19.07.2024) Das BVerfG wies am 19.07.2024 die Richtervorlage des SG Karlsruhe zu Corona-Mehrbedarfen als unzulässig ab (Az. 1 BvL 2/23). Das Gericht begründete, dass der Vorlagebeschluss nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Gesamtsumme der Leistungen das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleistet. Gegenstand waren die im Mai 2021 und Juli 2022 für SGB II-Empfänger ausgezahlten Einmalleistungen zum Ausgleich pandemiebedingter Mehraufwendungen. Damit bleibt die gesetzliche Regelung zu Corona-Mehrbedarfen vorerst bestehen. Diese Mehrbedarfe sind Teil des Bürgergeldes und sollen zusätzliche Kosten während der Pandemie, etwa für Masken oder Selbsttests, abdecken, ohne den Anspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. (Symbolbild) © Political-Moments/IMAGO/Symbolbild
Bundessozialgericht, Außenansicht, Haupteingang. Das neoklassizistische Gebäude stammt aus dem Jahr 1936.
6. BSG-Urteil Bürgergeld und EU-Freizügigkeitsrecht (11.09.2024, Az. B 4 AS 12/23 R) Das BSG entschied am 11.09.2024, dass eine polnische Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn Anspruch auf Bürgergeld bzw. Sozialgeld hat. Das Gericht stellte klar, dass die Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts den Anspruch auf Leistungen nicht ausschließt, solange ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht. Damit wird bestätigt, dass EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen Zugang zu existenzsichernden Leistungen haben. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild
Logo und Schriftzug des kommunalen Jobcenters und der Agentur für Arbeit an einer Hausfassade.
7. BSG-Urteil kommunales Jobcenter (11.09.2024) Das BSG entschied am 11.09.2024 (Az. B 4 AS 6/23 R), dass Bürgergeld-Empfänger zu Unrecht erhaltene Leistungen eines kommunalen Jobcenters zurückzahlen müssen, auch bei vorläufiger Bewilligung. Das Gericht stellte klar, dass kommunale Jobcenter und kommunale Sozialhilfeträger bei Erstattungsforderungen getrennt anzusehen sind. Ein spanisches Ehepaar hatte zunächst vorläufige Leistungen erhalten, die später auf null Euro herabgesetzt wurden. Das Urteil zeigt, dass vorläufige Bewilligungen keinen Schutz vor Rückforderungen bieten. (Symbolbild) © Deutzmann/deutzmann.net/dnet_cdn/IMAGO/Symbolbild
Symbolbild: Wippe auf einem Euro-Stück. Rechts, obere Seite, ein Haus. Links, untere Seite der Wippe (schwerer), ein Pärchen. Pinker Hintergrund.
8. LSG Niedersachsen-Bremen: Delmenhorst-Konzept (25.09.2024, Az. L 13 AS 21/23) Das Delmenhorst-Konzept legt fest, wie das Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten (Miete plus Nebenkosten) berechnet. Das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigte am 25.09.2024, dass dieses Konzept rechtmäßig ist. Die Entscheidung hat Signalwirkung, weil sie zeigt, welche Anforderungen ein „schlüssiges Konzept“ erfüllen muss – nicht nur in Delmenhorst, sondern auch als Orientierung für andere Jobcenter und Sozialgerichte. (Symbolbild) © Gary Waters/IMAGO/Symbolbild
Landgericht Darmstadt 31.03.2019, Justitia Figur.
9. LSG Hessen: Leistungsaufhebung rechtens (27.09.2024) Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt bestätigt: Die Aufhebung von Bürgergeld-Leistungen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit durch eigenes Einkommen ist rechtmäßig. Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen. (Symbolbild) © brennweiteffm/IMAGO/Symbolbild
Umzug Symbolbild: LKW vor einem Wohnhaus wird gerade entladen.
10. SG Karlsruhe: Umzugskosten (01.10.2024) Das SG Karlsruhe entschied (Az. S 12 AS 2387/22), dass das Jobcenter die Kosten von rund 2.200 € für ein Umzugsunternehmen übernehmen muss. Das Gericht stellte klar, dass Pauschalen für Hilfskräfte unterhalb des Mindestlohns rechtswidrig sind und der günstigste vorgelegte Kostenvoranschlag als angemessen gilt. Damit war das Ermessen des Jobcenters auf Null reduziert, sodass die Kostenübernahme verpflichtend war. (Symbolbild) © Udo Herrmann/Herrmann Agenturfotografie/IMAGO/Symbolbild
Mann mit Brille in der Hand.
11. LSG NRW: Jobcenter muss Brillenreparatur übernehmen (19.02.2025, Az. L 12 AS 116/23) Das LSG NRW verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung von 265 Euro für die Reparatur von zwei Brillengläsern eines Bürgergeld-Empfängers. Es wurde somit festgelegt, dass eine kaputte Brille im Bürgergeldbezug nicht „Privatsache“ ist, sondern ein existenzsichernder Bedarf – und dass das Jobcenter in solchen Fällen zahlen muss, wenn die Krankenkasse nicht einspringt. (Symbolbild) © Oleksandr Latkun/imagebroker/IMAGO/Symbolbild
Hängeregister mit Betriebsrente-Merker, 03.05.2024. Symbolbild.
12. BSG-Urteil Betriebsrente Corona (17.12.2024) Das BSG entscheidet in einem Grundsatzurteil (Az. B 7 AS 17/23 R): Betriebsrenten sind vollständig anrechenbares Einkommen im Bürgergeld – ein neuer SGB XII-Freibetrag für Altersvorsorge gilt nicht. Gleichzeitig bestätigt das BSG: COVID-19-bedingte Kosten für Schutzmasken und Selbsttests können als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt werden, trotz der 150€-Einmalzahlung nach § 70 SGB II. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Hauptantrag Bürgergeld mit Kugelschreiber.
13. LSG Berlin-Brandenburg: Entschädigung wegen zu langem Verfahren (22.01.2025) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sprach einem Bürgergeld-Bezieher 2.600 € Entschädigung plus Prozesszinsen zu, weil das Verfahren mit 26 Monaten als unangemessen lang eingestuft wurde. Es ging bei dem Streit um eine Jobcenter-Eingliederungsmaßnahme und eine daraus resultierende Sanktion (Az. L 38 SF 159/24 EK AS). Berechnung: 100 € pro Verzögerungsmonat. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Selbstgestaltetes Schild mit Sendung-mit-der-Maus-Motiv in der Einrichtung der Lebenshilfe in Duisburg-Homberg, 19.09.2018.
14. SG Lüneburg: Vater-Mutter-Kind-Einrichtung (28.01.2025) Das Sozialgericht Lüneburg entscheidet über besondere Unterkunfts- und Heizungskosten. Der Sozialhilfeträger muss die Mietkosten für die Familienwohnung übernehmen, wenn die Bürgergeld-Empfängerin mit Kind in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII betreut wird (Az. S 19 AS 44/22). (Symbolbild) © Ulla Michels/IMAGO/Symbolbild
Symbolbild: Rett Center, Medizinisches Zentrum mit Fachwissen über das Rett-Syndrom auf Frösön. Malin Wahlgren mit ihrer Mutter Anita W. Ljungberg unterzieht sich einer Untersuchung. 22.12.2024.
15. SG Aurich: Höhere Unterkunftskosten (25.02.2025, Az. S 55 AS 378/23) Das Sozialgericht Aurich gewährt einer alleinerziehenden Mutter mit ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom) höhere Leistungen für Unterkunftskosten im Bürgergeld. (Symbolbild: Patientin unterzieht sich einer Untersuchung im Rett Center in Schweden.) © Chris Maluszynski/IMAGO/Symbolbild
Geldscheine und Stempel mit BAföG-Amt, 14.02.2020.
16. BSG-Urteil Auszubildende (12.03.2025, Az. B 7 AS 5/24 R) Das BSG klärte, dass Bürgergeld-Leistungen für Auszubildende nur bis zur ersten BAföG-Ablehnung gewährt werden können und danach der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greift. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Bürgergeld beantragen online Schild.
17. Sozialgericht Dessau-Roßlau: EU-Ausländer (14.03.2025) Ein rumänischer Antragsteller bekommt keinen Bürgergeld-Anspruch ohne glaubhaft gemachten „ununterbrochenen“ Fünf-Jahres-Aufenthalt ab erstmaliger behördlicher Meldung. Die Entscheidung bestätigt die strenge Auslegung des EU-Freizügigkeitsrechts bei Sozialleistungen. (Symbolbild) © Carsten Koall/dpa/Symbolbild
03.02.2020, Essen, Nordrhein-Westfalen: Schild vor den Gerichten in Essen.
18. LSG NRW: Regelsatz verfassungsgemäß (02.04.2025) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist eine Klage gegen zu niedrige Regelsätze 2023/2024 ab. Die Inflation sei ausreichend berücksichtigt, das zweistufige Fortschreibungsverfahren genüge verfassungsrechtlichen Maßstäben. (Symbolbild) © Rupert Oberhäuser/IMAGO/Symbolbild
Ein Sozialgesetzbuch sowie Ergänzungsbände zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung stehen im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
19. LSG Berlin-Brandenburg: Rechenfehler (03.04.2025, Az. L 3 AS 772/23) Eine Bürgergeld-Familie muss zu Unrecht bezogenes ALG II nicht zurückzahlen – Rechenfehler des Jobcenters dürfen nicht zu Lasten der Empfänger gehen. Empfänger müssen nicht besser rechnen können als Behördenmitarbeiter. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Wegweiser zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam, Aufnahmedatum 06.09.2020.
20. LSG Brandenburg: Unterhaltspflicht (15.05.2025) Ein selbständiger Garten- und Landschaftsbauer muss gegenüber dem Jobcenter Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, da er als Unterhaltsschuldner in Betracht kommt. Das LSG Brandenburg stärkt die Macht der Jobcenter damit erheblich: Selbständige müssen ihre kompletten Finanzen offenlegen, wenn sie als potenzielle Unterhaltsschuldner in Betracht kommen. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Deutschland/Hessen/Kassel, 12.03.2017, Bundessozialgericht, Außenansicht.
21. BSG-Urteil Rückforderungsverjährung (04.06.2025, Az. B 7 AS 17/24 R) Das Bundessozialgericht kippte eine Jobcenter-Praxis: Rückforderungen aus Hartz-IV/Bürgergeld-Bescheiden verjähren nach vier Jahren, wenn kein eigenständiger Verwaltungsakt zur Durchsetzung erlassen wird. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. 26.05.2022
22. LSG Berlin-Brandenburg: Prozesskostenhilfe (07.07.2025) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stellt klar: Einmal bewilligte Prozesskostenhilfe kann nicht per „Hintertür“ kassiert werden. Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfängern nicht nachträglich den Anwalt entziehen. (Symbolbild) © Olaf Döring/IMAGO/Symbolbild
Stapel mit Papierakten: Hartz-IV-Klagen am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin.
23. SG Karlsruhe: Totaler Leistungsentzug rechtswidrig (15.03.2025) Das Sozialgericht Karlsruhe erklärte einen kompletten Bürgergeld-Entzug für rechtswidrig. Ein Jobcenter hatte Ermessensspielräume überschritten, mildere Maßnahmen wären möglich gewesen. Das Gericht entschuldigte sich bei der Klägerin für den „verfassungswidrigen Irrweg“. (Symbolbild) © Stephanie Pilick/dpa/Symbolbild
München, Bayern, Deutschland 29. August 2022: Landessozialgericht in München.
24. LSG Bayern: 725 Euro + Strom abgelehnt (10.04.2025) Das Bayerische LSG lehnt die Klage auf Regelsatz von 725 Euro plus Stromkosten ab (Az. L 8 SO 108/23). Aktuelle Regelsätze seien trotz Inflation verfassungskonform und nicht „evident unzureichend“. Eine Revision beim BSG ist allerdings zugelassen. (Symbolbild) © Ulrich Wagner/IMAGO/Symbolbild
Orte und Ereignisse im Jahr 1981-2 Kassel. Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundessozialgericht.
25. BSG-Urteil Aufrechnung (23.09.2025) BSG-Grundsatzentscheidung zugunsten der Jobcenter: Diese dürfen Erstattungsansprüche direkt mit laufenden Bürgergeld-Leistungen verrechnen (Az. B 4 AS 18/24 R). Das BSG hob das gegenteilige LSG-Urteil auf und schwächt damit den Rechtsschutz für Bürgergeld-Empfänger. (Symbolbild) © Klaus Rose/IMAGO/Symbolbild
Gibt’s ein „zu früh“, um Geld zu investieren?
Nein, nein. Ich würde sagen, sobald man eigenes Geld verdient und das einigermaßen regelmäßig. 
Gibt es denn ein „zu spät“, dass man etwas an der eigenen Finanzplanung ändert?
Je später ich anfange, desto schwerer wird’s mir fallen, die Lücke zu schließen: zwischen dem, was ich an Einkommen gewöhnt bin, und dem, was ich an gesetzliche Rente bekomme. Aber es ist immer besser, noch was zu tun, als nichts zu tun. In Deutschland liegt Erspartes oft auf unverzinsten oder schlecht verzinsten Konten herum. Man kann auch in seinen Sechzigern in ETFs investieren. Voraussichtlich hat man da ja noch ein paar Jahrzehnte zu leben. 

Mit den richtigen Investitionen für die Rente vorsorgen

Sagen wir mal, ich habe ein Girokonto, ein Sparbuch, ein Depot und einen Bausparvertrag. Was wäre Dein Rat?
Im Buch schreibe ich über das Finanztip-Prinzip. Das besteht aus vier Töpfen und davon erfüllt das Beispiel zwei, nämlich ein Girokonto und das Depot mit den ETFs. Jetzt würde ich ein Tagesgeldkonto empfehlen. Das sollte jeder haben. Es ist einfacher als ein Sparbuch und gibt, wenn man es richtig macht, ein bisschen mehr Zinsen. Das ist vermutlich auch besser als die meisten Bausparverträge.
Fehlt uns in Deutschland das nötige Selbstvertrauen, mehr mit unserem Geld zu machen?
Das ist ein Märchen, gegen das ich mich wende: lieber dem Vertreter vertrauen, der kann das dann schon richtig. Banken und Versicherungen wollen uns weismachen, dass man für alles einen Berater braucht. Dabei ist so ein ETF-Sparplan total easy aufgesetzt. Du brauchst keine Bankfiliale, du brauchst keinen Berater für deine Geldanlage. Es reicht eine App auf dem Handy. Finanzen müssen kein Buch mit sieben Siegeln sein. Und natürlich macht man selbst auch mal Fehler, aber es ist immer besser, einen Fehler selber zu machen, als blind jemand anderem zu vertrauen.
Was ist für Dich der goldene Weg bei der Altersvorsorge?
Grundlegend gilt: Ein Tagesgeldkonto passt für so kurz bis mittelfristige sichere Sachen. Null Risiko, bisschen Zinsen – was mehr zum Inflationsausgleich als irgendwas anderes ausreicht. Das ist der sichere Anlagetopf. Es gibt aber noch eine zweite Sache.
Und zwar?
Die langfristige Rendite: das Depot mit ETFs. Das kann auch mal ordentlich nach unten gehen. Weil ein weltweiter Aktien-ETF aber meist über 1000 Aktien weltweit enthält, hat er sich in der Vergangenheit auch von den schwersten Einbrüchen immer wieder erholt. 

Gold als Absicherung, aber nicht als Altersvorsorge

Ein Blick auf die tägliche Nachrichtenlage könnte einen dennoch nervös machen, etwa mit Blick auf Donald Trump und wie die US-Zölle europäischen Unternehmen Probleme bereiten.
Man muss Ruhe bewahren. Das ist wahrscheinlich das Schwierigste an dieser ganzen Nummer. Das durchzuhalten, gerade dann, wenn es auf der Welt eben kracht und auf dem Handy die nächste Push-Nachricht aufploppt. 
Was ist denn das Ziel? Was sollte am Ende rauskommen?
Es geht darum, dass dein Geld deutlich schneller wächst, als die Inflation es entwertet. Das ist the Name of the Game. Wir rechnen langfristig mit sechs Prozent Gewinn, so als grobes Mittelmaß. 
In Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen: Sollte man – wenn man das Geld dafür hat – in Edelmetalle und Rüstungsindustrie investieren?
Ich würde nicht auf einzelne Branchen setzen, sondern immer auf den breiten Markt. Wir nennen das passiv investieren: Geld rein, 15 Jahre liegen lassen und am besten auch nicht so oft anschauen. Gold ist eine andere Nummer. Seit Jahren geht es von Rekordhoch zu Rekordhoch. Aber wenn man sich die Entwicklung langfristig anschaut, dann sieht man, dass Gold auch lange Phasen hatte, wo es schlecht gelaufen ist. Der Preis basiert rein aus Angebot und Nachfrage. Das heißt, du hast keine laufenden Erträge, keine Zinsen oder Dividenden. In Hinblick auf die Altersvorsorge ist es keine so gute Geldanlage, sondern eher eine Absicherung für ein Worst-Case-Szenario.

Wieso es sich lohnt, die Steuererklärung zu machen: Meist bekommt man was zurück

Bleiben wir bei den typischen „investier in“-Ratschlägen. Du widmest Dich in Deinem Buch auch dem Thema Immobilien – ist das noch eine Investition, die für junge Menschen realistisch ist?
Da ist diese große Frage: kaufen oder mieten? Die gute Nachricht: Es wird zwar noch ein paar Jährchen dauern, aber früher oder später wird der blöde Wohnungsbau in Deutschland aber in die Gänge kommen. Und es gibt noch einen anderen Effekt, den darf ich nicht so laut sagen: Es wird in Zukunft ein Teil der Hausbesitzer sterben. Eine günstige Immobilie in einer guten Lage zu kaufen, ist immer noch eine gute Investition. Aber es ist kein Muss. Wenn du aus deinem Geld was machst, etwa mit Aktien-ETFs, dann kannst du letztendlich vergleichbar gut dastehen, wie jemand, der sich eine Wohnung gekauft hat oder gebaut hat.
Und vielleicht noch ein Finanzthema, über das man sich in Deutschland immer wieder gerne ärgert: die Steuern. Was ist Dein Rat dazu?
Der größte, ja der allergrößte Fehler beim Thema Steuern ist, keine Steuererklärung zu machen. Von 26,1 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtigen gaben für das Steuerjahr 2021 nur 14,9 Millionen eine Steuererklärung ab. Es ist erschreckend, wie viel Leute keine Steuererklärung machen und damit natürlich Geld herschenken. Denn: Wenn du nicht eh verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du vom Finanzamt Geld kriegen würdest. In den meisten Fällen dreistellig, wenn nicht sogar mehr, der Durchschnitt liegt bei ungefähr 1000 Euro. Aber lieber drückt man sich um diese lästige Bürokratie. 
Und mit Blick auf die Kapitalanlagen, die man hat: Fragen Dich die Menschen manchmal auch danach, wie sie ein Konto in der Schweiz oder auf den Bahamas eröffnen? 
Es gilt eigentlich genau das Gleiche: Wenn du eine Steuererklärung machst, hast du 1000 Euro steuerfrei. Aber diese 1000 Euro werden dir nicht automatisch angerechnet. In deine Steuersoftware trägst du deine Zahlen ein. In vielen Fällen bekommst du etwas zurück von dem, was bei von der Bank durch die Steuer abgezogen wird. Und klar, die Fragen kriege ich auch immer wieder auf Social Media: Saidi, hast du irgendwelche Tipps, wie ich Steuern vermeiden kann? Wenn du im Ausland irgendwelche Konten hast, die nicht angibst, obwohl du müsstest, nennt sich das Steuerhinterziehung. Punkt. Solche Tipps bekommt man von mir nicht.

Rubriklistenbild: ©  IMAGO/Lobeca/Westlight/Bihlmayerfotografie

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