„Ehrlich sagen, was Sache ist“

Bald Rente mit 70? Renteneintrittsalter muss laut Spahn „schrittweise weiter steigen“

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Unions-Fraktionschef Jens Spahn hat sich ebenfalls für eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters ausgesprochen – doch in einem Punkt widerspricht er Wirtschaftsministerin Reiche.

Berlin – Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten – dieses Prinzip prägt seit Jahren die Rentendebatte in der Bundesrepublik. Nach Vorstößen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und ihrem wissenschaftlichen Beraterkreis für strukturelle Reformen bis hin zu einer Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und dem Abschaffen der „Rente mit 63“, hat sich nun auch Unions-Fraktionschef Jens Spahn zu Wort gemeldet.

Jens Spahn folgt Reiche-Gutachten zu höherem Renteneintrittsalter – doch die Debatte sei jetzt ein „Fehler“

Der CDU-Politiker erklärte in der ARD-Abendsendung maischberger, dass man beim Thema Rente ehrlich sein und den Deutschen sagen müsse, was Sache ist. Grundsätzlich ist er auch überzeugt, dass „wir einen Teil dieser längeren Lebenszeit auch arbeiten müssen“, erklärte Spahn, der eine Debatte zum jetzigen Zeitpunkt allerdings für einen Fehler halte. Vielmehr sieht der ehemalige Gesundheitsminister die Thematik in den 2030er-Jahren verortet – dort werde das Ruhestandsalter „schrittweise Jahr um Jahr und dann Monat um Monat weiter steigen müssen“.

Reizthema Rente: SPD spricht sich gegen höheres Eintrittsalter aus – und damit auch gegen Koalitionspartner

Die Debatte um das Renteneintrittsalter innerhalb der Regierung gilt als Reizthema: Die SPD wehrt sich gegen die Erhöhung des Rentenalters auf 70 und will weiterhin an der Regelung der Rente mit 63 festhalten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte im ZDF-Morgenmagazin den Vorstoß Reiches aus dem August zu einem späteren Ruhestand kritisiert. Vielmehr solle es laut Bas jedem Menschen offenstehen, nach Eintritt ins Rentenalter weiterzuarbeiten oder eben nicht.

Unions-Fraktionschef Jens Spahn (l.) widerspricht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bei der Renten-Debatte in einem Punkt.

Das sei aber nicht für alle Berufe möglich. Damit zielt die Ministerin auf ein Hauptargument der Sozialdemokraten ab, die Menschen in körperlich anstrengenden Berufen keinen Weiterarbeitszwang auferlegen möchten.

Experten um Wirtschaftsweise Grimm fordern Erhöhung des Renteneintrittsalters – Mehrarbeit unvermeidbar

Das neue Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises des Bundeswirtschaftsministeriums hatte dagegen am Montag eine Erhöhung des Renteneintrittsalters empfohlen – und zudem die Abschaffung der „Rente mit 63“. In dem Entwurf unter dem Titel „Eine Wachstumsagenda für Deutschland“ propagieren die Experten um die Wirtschaftsweise Veronika Grimm künftige Mehrarbeit, sofern Deutschland das aktuelle Sozialsicherungssystem beibehalten wollte – ohne nachfolgende Generationen zusätzliche Lasten zu hinterlassen. Bas will den Status quo dagegen mit einer wieder erstarkten Wirtschaft sowie einer nachhaltigen Stabilisierung des Arbeitsmarktes erreichen. „Das ist die Voraussetzung für die zukünftigen Sozialversicherungssysteme.“

Vorbild Niederlande und Dänemark? Weitere Ökonomen richten sich gegen SPD-Haltung

Die Haltung der SPD ist auch nach Meinung anderer Ökonomen umstritten: Der Wirtschaftsweise Martin Werding und der Chef des ifo-Instituts Dresden, Marcel Thum, halten ebenfalls die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für unausweichlich. Ähnliche Modelle wie in den Niederlanden oder in Dänemark – auf die auch Reiches Gutachten verweist – gelten als Vorbilder, wie es Deutschland angehen könnte. Derzeit steigt die Regelaltersgrenze seit 2012 stufenweise an: Erst um einen Monat je Jahrgang, seit dem Jahrgang 1959 um zwei Monate – ab 2031 gilt somit für alle ab Jahrgang 1964 ein Renteneintrittsalter von einheitlich 67 Jahre.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – auch umgangssprachlich nicht mehr ganz korrekt „Rente mit 63“ genannt – bleibt nur mit 45 Versicherungsjahren möglich: Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren, für ältere Jahrgänge steigt sie in Zwei-Monats-Schritten von 63 (vor Jahrgang 1953) bis 64 Jahre und zehn Monate (1963).

Rubriklistenbild: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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