VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Seit Wochen warten ganze Branchen auf finanzielle Unterstützung durch das Wachstumschancengesetz. Bald steht die Entscheidung an. Welche Entlastungen kommen auf Unternehmen und Bürger zu?
Unternehmen und Verbände fordern eine Reduzierung der Bürokratie und Steuererleichterungen, um zu verhindern, dass Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfällt. Seit Monaten gibt es in der Politik Uneinigkeit darüber, welche Maßnahmen der Wirtschaft zugutekommen würden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) sind sich einig, dass Anreize notwendig sind. Nun könnte das Wachstumschancengesetz, wenn auch in abgespeckter Form, in greifbare Nähe rücken. Wir haben uns einige der bedeutendsten Änderungen genauer angesehen.
| Entlastungsvolumen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes | 3,2 Milliarden Euro (Vorher sieben Milliarden) |
|---|---|
| Neue Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungen | 1.000 Euro |
| Degressive AfA für den Wohnungsbau | 5 Prozent |
| Stichtag für die Bundesratssitzung | 22. März |
Wachstumschancengesetz soll Steuererleichterung schaffen
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, oder einfacher: Wachstumschancengesetz, zielt grundsätzlich darauf ab, die finanzielle Lage der Unternehmen in Deutschland zu verbessern. Darüber hinaus soll es Unternehmen dazu ermutigen, langfristig mehr zu investieren und Innovationen zu fördern.
Der aktuelle Gesetzentwurf enthält im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf eine Vielzahl von Änderungen. So wurde beispielsweise das Entlastungsvolumen von sieben Milliarden auf 3,2 Milliarden Euro reduziert. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes, die Klimaschutz-Investitionsprämie, fehlt.
Rente – Diese Veränderungen stehen bevor
Stattdessen hat die Bundesregierung im Bereich der Einkommenssteuer mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Steuerbelastung für Rentner zu senken. Erstens soll das Wachstumschancengesetz die Doppelbesteuerung für Rentner beseitigen. Diese entstand bei der Umstrukturierung des Rentensystems; in einigen Fällen ist der steuerfreie Rentenzufluss geringer als die versteuerten Rentenbeiträge. Das bedeutet, dass auf bereits versteuerte Rentenbeiträge im Ruhestand erneut Steuern erhoben werden können.
Daher hat die Regierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ein neues Besteuerungsmodell beschlossen. Sollte es in Kraft treten, würde der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab 2024 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten ansteigen, nicht (wie derzeit) in 1-Prozent-Schritten. Die Rentenbezüge von Neurentnern würden dann erstmals ab 2058 voll besteuert werden.
Die zweite Entlastung ergibt sich aus dem Altersentlastungsbetrag. Dies ist ein Freibetrag, der zur Anwendung kommt, wenn Steuerzahler vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum das 64. Lebensjahr erreicht haben. Das Finanzamt berechnet ihn automatisch; es handelt sich dabei um eine zusätzliche Steuerbefreiung für Personen, deren Altersversorgung nicht ausschließlich aus Renten oder Pensionen besteht, beispielsweise aus Vermietungseinkünften. Der Beitrag sollte eigentlich bis 2040 auf null sinken, und zwar in Schritten von 0,8 Prozentpunkten. Durch das Wachstumschancengesetz wird diese Rate jedoch auf 0,4 Prozentpunkte reduziert.
Wachstumschancengesetz eliminiert Mehrbesteuerung
Eine weitere Änderung bei der Einkommenssteuer betrifft Gewinne aus privaten Veräußerungen: Sie sollen erst dann besteuert werden, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1000 Euro beträgt. Ohne das Wachstumschancengesetz liegt diese Freigrenze bei 600 Euro. Ehepartner, die gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt sind und beide Veräußerungsgewinne erzielen, haben jeweils eine eigene Freigrenze.
Leider wurde der höhere Fördersatz für die steuerliche Förderung von energetischen Renovierungen, der ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen war, gestrichen. Gleichzeitig entfällt jedoch auch die Mehrbesteuerung der sogenannten Dezemberhilfe von 2022.
Häuslebauer profitieren von AfA
Die Regierung plant, eine degressive Abschreibung für Gebäude einzuführen, die Wohnzwecken dienen oder vom Steuerzahler selbst errichtet wurden. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Bau- und Immobilienbranche zu stärken. Ursprünglich war eine Abschreibung von sechs Prozent vorgesehen, nun ist eine Rate von fünf Prozent angedacht. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den anfänglich raschen Wertverlust von Immobilien auszugleichen.
Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärte dazu: „Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können“. Sie fügte hinzu: „Die degressive AfA für den Wohnungsbau hat das Potenzial, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken.“ Um die AfA in Anspruch nehmen zu können, muss der Baubeginn eines Wohngebäudes zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
Eine ähnliche Regelung ist für „bewegliche Wirtschaftsgüter“ vorgesehen. Unternehmen müssen diese nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 erwerben oder herstellen, damit die Maßnahme greift.
Weniger Steuern für E-Auto-Fahrer
Mit dem Wachstumschancengesetz soll zudem eine neue Sonderregelung für die private Nutzung von betrieblichen Elektroautos eingeführt werden. Zukünftig soll nur noch ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen berücksichtigt werden.
Kurzum: Die Steuerlast für die Nutzung von Elektro-Dienstwagen wird reduziert. Diese Regelung betrifft ausschließlich reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Der bisherige Höchstbetrag für das E-Auto wird von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Ursprünglich war eine Obergrenze von 80.000 Euro geplant.
eRechnung kommt ab 2025
Im Bereich der Umsatzsteuer sollen Steuerbefreiungen für Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände eingeführt werden. Kleinunternehmer sollen zudem ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Pflicht zur Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr befreit sein. Vor der Entscheidung des Vermittlungsausschusses war der Zeitraum 2023 vorgesehen.
Darüber hinaus wird die Nutzung der sogenannten eRechnung ab 2025 für die Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format ausstellen und übermitteln, um als solche anerkannt zu werden. Andernfalls, etwa bei Papierrechnungen, fallen sie unter die Kategorie „sonstige Rechnung“.
Anpassungen beim Erben und Schenken
Im Erbschaftssteuergesetz (§ 7) heißt es, dass die Wertsteigerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Leistung von Zuwendern an die Gesellschaft als Schenkung gilt. Bisher wurden nur „an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Personen oder Stiftung“ als Begünstigte betrachtet. Das Wachstumschancengesetz erweitert den Kreis der Begünstigten um persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Das Wachstumschancengesetz betrifft auch Versicherungsunternehmen. Wenn sie vor der Zahlung oder Sicherstellung der Erbschaftssteuer eine Versicherungssumme oder Leibrente ins Ausland überweisen, haften sie in Höhe des ausgezahlten Betrags für die Steuer. Die Finanzbehörde kann die bestehende Haftung erst ab der sogenannten Nichtaufgriffsgrenze geltend machen. Diese Grenze soll durch das neue Gesetz von 600 Euro auf 5000 Euro steigen.
Entscheidung am 22. März
Lange Wochen hatte das neue Gesetz für Konflikte innerhalb der Politik gesorgt. Der Regierungsentwurf fand im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit, doch später einigte sich ein Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Beschlussempfehlung. Diese wurde am 23. Februar vom Bundestag angenommen. Um endgültig in Kraft treten zu können, benötigt das Wachstumschancengesetz noch die Zustimmung des Bundesrats. Eine entsprechende Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant.
An dem Datum tritt das Gesetz entweder in Kraft, oder die Politik muss erneut Anpassungen vornehmen, um auch die Unionsparteien CDU/CSU, die das Gesetz bisher blockiert haben, zufriedenzustellen. Die wichtige Investitionsprämie, die nachhaltige Projekte fördern sollte, ist bereits gescheitert.
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