Details und Zeitpunkt bekannt

Merz-Regierung bringt 2000-Euro-Plan für Rentner auch ins neue Sofortprogramm – Experte mit Bedenken

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Die Aktivrente ist Bestandteil der großen Rentenreform, die die Bundesregierung ins Sofortprogramm aufnimmt. Ein Experte äußert aber Bedenken.

Berlin – Bis zur parlamentarischen Sommerpause ab Juli hat die neue Bundesregierung viel vor. Das unterstreichen Union und SPD mit ihrem 62 Punkte umfassenden „Sofortprogramm der Bundesregierung“, das nach dem ersten Koalitionsausschuss präsentiert wurde. Die geplanten Maßnahmen sind in fünf Kategorien wie „Investitionsoffensive“ und „Neues Wirtschaftswachstum“ unterteilt, SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil versprach bei der Vorstellung, Schwarz-Rot wolle „richtig Tempo“ machen.

Das unterstrich CSU-Chef Markus Söder mit dem Slogan „Tempo, Tempo, Tempo“. Bayerns Ministerpräsident betonte zudem: „Es ist das Ziel, dass ab dem Sommer schon sichtbar wird, dass Deutschland heute ein anderes ist als vorher.“

Merz-Regierung und die große Rentenreform: Aktivrente und Frühstart-Rente kommen

Gerade die älteren Bürger werden beim Blick auf das vierseitige Papier aber hoffen, dass das Motto „last but not least“ gilt. Denn die fünf Bestandteile für den „Beginn einer großen Rentenreform“ sind erst auf der letzten Seite zu finden. Darunter auch zwei neue Prestigeprojekte von CDU und CSU: die Aktivrente und die Frühstart-Rente.

Hat ein Steuergeschenk für arbeitende Rentner dabei: Bundeskanzler Friedrich Merz will die Aktivrente im Januar 2026 einführen.

Im Koalitionsvertrag war beides bereits ausformuliert worden. Allerdings deutlich weiter vorne. Dabei wurde der Startzeitpunkt mit dem 1. Januar 2026 angegeben. Die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz will demnach mit der Aktivrente das Arbeiten im Alter attraktiver machen.

2000-Euro-Plan für Rentner: Schwarz-Rot belohnt Arbeiten im gesetzlichen Rentenalter

In jener Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten vier Jahre steht: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei.“ Es handelt sich also um eine Antwort der Koalition auf den demografischen Wandel und auch auf den Fachkräftemangel. Weiter hieß es, das Vorbeschäftigungsverbot solle aufgehoben werden, um Bürgern nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtern zu können.

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Seit 2024 wird sie beginnend mit dem Jahr 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Somit wird sie für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegen.

Bestandteile zum Beginn der großen Rentenreform

Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031

Ausweitung der Mütterrente

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Einführung der Aktivrente

Einführung der Frühstart-Rente

Experte übt Kritik an Aktivrente: Bürger können auch früher in Rente gehen und weiter arbeiten

Der auf das Rentenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Knöppel hatte bereits nach der Veröffentlichung des Sondierungspapiers Anfang März auf rentenbescheid24.de einen kritischen Blick auf die Aktivrente geworfen. So lobt er neben der Steuerfreiheit auch, dass Senioren in diesem Fall länger in die Rentenversicherung einzahlen und damit später von einer höheren Rente leben können.

Zugleich weist er darauf hin, dass es die Aktivrente im Grunde schon seit 2017 gibt – in Form der von der vorigen schwarz-roten Koalition eingeführten Flexirente. Daher stelle sich die Frage, warum das neue Modell genutzt werden soll, wenn es doch auch die Option gebe, früher in Rente zu gehen und daneben noch zu arbeiten.

Dann muss der Bürger zwar mit einem Abschlag bei der Rente leben, diese kann aber durch eine längere Laufzeit kompensiert werden. Hinzu komme: Zu zwei monatlichen Einkommen – Rente sowie Arbeitslohn – gesellen sich höhere Rentenansprüche durch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze.

Zweifel an Aktivrente der Merz-Regierung: „Hat sie so rechtlich Bestand?“

Knöppel merkt auch kritisch an, dass die aus der Feder der Union stammende Aktivrente nicht für Menschen gemacht sei, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus körperlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten können. Hier darf wohl wie so oft der Dachdecker als Beispiel herangezogen werden.

Weiter sieht der Experte bei der Aktivrente eine Benachteiligung jener bereits erwähnten Menschen, die vor der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug arbeiten gehen. Sie müssten eben auch aus ihrem Arbeitslohn Steuern zahlen. „Warum sollte diese Gruppe von Rentnern nicht auch von der Steuerfreiheit bis 2000 Euro profitieren?“, fragt Knöppel.

Daher gebe es durchaus verfassungsrechtliche Bedenken bei der Umsetzung: „Es wird spannend, ob diese neue Aktivrente, wenn sie denn verabschiedet wird, so rechtlich Bestand haben kann.“

Fast im Gleichschritt unterwegs: Die Parteichefs Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD, v.l.) nehmen für die Präsentation des schwarz-roten Sofortprogramms Platz.

Frühstart-Rente kommt: Zehn Euro pro Monat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr

Richtet sich die Aktivrente an die ältere Bevölkerung, ist die Frühstart-Rente für Bürger gedacht, die ihr Berufsleben noch vor sich haben. Laut dem Koalitionsvertrag will die Merz-Regierung „für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“.

Das Modell sieht auch vor, dass ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt weiter privat eingezahlt werden kann. Dabei soll es einen jährlichen Höchstbetrag geben. Den Plänen nach sind die Erträge aus dem Depot bis zum Beginn der Rente steuerfrei. Die Auszahlung des Sparkapitals erfolgt erst mit der Regelaltersgrenze. (mg)

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