- VonStephanie Schoenschließen
Auch mit 50 lässt sich die eigene Altersvorsorge noch verbessern. Wer Versorgungslücken schließt, schafft sich mehr finanzielle Sicherheit im Alter. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten anhand des 12-Step-Programms.
Berlin – Viele Menschen, auch über 50-jährige, wissen nicht genau, wie viel Rente sie später einmal bekommen werden und ob diese ausreicht, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Um diese Frage beantworten zu können, müssen sie erst einmal wissen, welche Einnahmen und Ausgaben sie aktuell schon haben und auch diese Frage können viele nicht genau beantworten. Für die Altersvorsorge kann man auch über 50 noch einiges tun, um Versorgungslücken zu schließen. Ein 12-Punkte-Plan hilft dabei, das Optimale für Ihre Rente herauszuholen.
Step 1: Ermitteln Sie Ihre Rentenansprüche
Wer wissen möchte, ob die bisherigen Ansprüche, die Sie aus Ihren Rentenversicherungen erworben haben, im Alter für eine ausreichende Rente reichen werden, gilt es, diese erst einmal aus allen Altersvorsorgeformen zusammenzutragen. Dabei geht es um die Summe aller Ansprüche aus der gesetzlichen und einer eventuell privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch private und betriebliche Altersversicherungen verschicken hierfür jährlich Standmitteilungen, die auch eine Hochrechnung zur zukünftigen Rentenauszahlung beinhalten.
Wichtig zu wissen: bei den Hochrechnungen der Altersversicherungen handelt es sich immer um Bruttowerte, von denen sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Steuern noch abgehen. Steuern werden dabei auf immer mehr Renten fällig, denn der Rentenfreibetrag wird bis 2058 schrittweise gesenkt. Ab dann werden alle Renten bis auf den Grundfreibetrag besteuert. Auch wird bei den Hochrechnungen zum Rentenanspruch die Inflation nicht berücksichtigt, wie die zertifizierte Finanzplanerin Claudia Rankers dem Handelsblatt mitteilte. All diese Faktoren sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie mit Ihrer hochgerechneten zukünftigen Rente kalkulieren wollen.
Step 2: Klären Sie Ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben
Wenn Sie anhand der Prognosen Ihrer Rentenversicherer ermittelt haben, was Sie an Rente erwarten dürfen, müssen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben verschaffen. Beim Einkommen geht es neben dem Gehalt oder einem Gewinn als Selbstständiger auch um alle weiteren Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, Sozialleistungen, Kindergeld.
Sind alle Einnahmen ermittelt, müssen die Ausgaben entgegengestellt werden. Neben den Wohnkosten, Versicherungen, und Mobilität müssen Kosten für Lebensmittel, Freizeit, Haushalt und alle sonstigen Ausgaben berücksichtigt werden. Leben Sie als Paar, ist es durchaus sinnvoll, diese Finanzplanung gemeinsam zu machen, allerdings ist es auch wichtig, dass die Partner ihre individuellen Einnahmen und Ausgaben kennen und auch eine eigene Altersvorsorge aufbauen.
Step 3: Ermitteln Sie Ihre Versorgungslücke im Alter
Wer seine aktuellen Ausgaben kennt, hat einen guten Anhaltspunkt, um den eigenen Finanzbedarf als Rentner einzuschätzen. Als Rentner entfallen zunächst einmal Versicherungsbeiträge für die Rentenkasse oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine private Krankenversicherung wird hingegen im Alter teurer. Denken Sie über Ihre Bedürfnisse im Alter nach – planen Sie Ausgaben. Viele planen hier Mehrausgaben für die Freizeit ein oder auch für Reisen.
Durch die Differenz zwischen dem so ermittelten Finanzbedarf und den voraussichtlichen Rentenzahlungen (netto) lasst sich dann die Rentenlücke ermitteln. Hilfe bekommt man dabei auch von der Deutschen Rentenversicherung, die eine kostenlose Altersvorsorgeberatung anbietet. Hier kann man genau in Erfahrung bringen, welche Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden oder mit welchen Abschlägen zu rechnen ist, wenn man einen früheren Renteneintritt anstrebt, wie Claudia Kneifel, Autorin des Buches „Verliebt, vertraut, verrechnet – Erfolgreiche Altersvorsorge für Frauen ab 50“, dem Handelsblatt erklärte.
Step 4: Steigern Sie die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Wer mehr Rentenpunkte und damit eine höhere gesetzliche Rente anstrebt, kann dies durch Mehrarbeit und höhere Beitragszahlungen erreichen oder durch zusätzliche Einzahlungen. Oft haben gerade Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche in ihrem Erwerbsleben erworben, weil viele lange Zeit nur in Teilzeit gearbeitet haben. Auch in höherem Alter kann eine Umstellung auf eine Vollzeitbeschäftigung noch Sinn machen, um die späteren Rentenansprüche aufzubessern.
Ferner ist es möglich, später noch Rentenpunkte zu kaufen, um die eigene Rente zu erhöhen oder Rentenabschläge bei vorzeitiger Rente auszugleichen. Dies geschieht durch freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Durch die freiwilligen Zahlungen können Sie die Abzüge dann ausgleichen oder zumindest reduzieren. Das geht ab einem Alter von 50 Jahren. Wenn Sie allerdings Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachbezahlen wollen, um so Ihren späteren Rentenanspruch zu erhöhen, müssen Sie dies bis zu Ihrem 45. Geburtstag beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie zu den Möglichkeiten der Nachzahlung beraten.
Step 5: Sichern Sie sich eine betriebliche Altersvorsorge
In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren festen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten. Diese betriebliche Altersvorsorge hat den Vorteil, dass ein bestimmter Betrag des Bruttolohns direkt in eine Altersversicherung, eine Pensionskasse oder einen Rentenfonds eingezahlt wird. Für den Anteil des Bruttolohns, der in diese betriebliche Altersvorsorge fließt, müssen dann keine Lohnsteuer und auch keine Sozialabgaben bezahlt werden. Die betriebliche Altersvorsorge wird aber nachgelagert besteuert: In der Ansparphase sind Beiträge meist steuer- und sozialabgabenfrei, während die spätere Auszahlung der Betriebsrente (als Rente oder Einmalzahlung) voll besteuert wird.
Wer also noch keine betriebliche Altersvorsorge hat und angestellt ist, sollte dies mit seinem Arbeitgeber besprechen, einen möglichst hohen Beitrag in eine dementsprechende Altersvorsorge einzahlen monatlich und einen Zuschuss mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Step 6: Planen Sie eine zusätzliche private Altersvorsorge
Auch privat lässt sich zusätzlich noch vorsorgen – über private Rentenversicherungen oder durch den Aufbau von Vermögen, das im Alter gute Renditen abwirft oder auch aufgezehrt werden kann. Ein Riester-Vertrag lohnt ab 50 meist nicht mehr, da dieser besonders für Eltern interessant ist, da sie staatliche Zulagen erhalten, solange sie Kindergeld beziehen. Für Selbstständige könnte hingegen eine Rürup-Rente noch sinnvoll sein.
Wer privat Vermögen aufbauen will, muss sich wohl oder übel mit der Börse beschäftigen. Börsengehandelte Indexfonds in Form von ETFs sind dabei beliebte Anlageprodukte, da sie auf der einen Seite günstig zu bekommen sind und auch eine breite Marktabdeckung bieten, die das Risiko minimiert. Wer sich nicht selbst mit der Börse beschäftigen möchte, kann für diese Anlagen auch eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen, in der die eigene Risikoneigung ermittelt wird und entsprechende Produkte angeboten werden.
Wer bereits ein signifikantes Vermögen angespart hat oder durch ein Erbe oder einen Immobilienverkauf zu liquidem Vermögen gekommen ist, kann sich auch mit dem Thema Sofortrente beschäftigen. Die Sofortrente ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge. Hierbei wird einmalig ein hoher Betrag eingezahlt, den die Versicherung unmittelbar in eine lebenslange Rente umwandelt. Die regelmäßige Auszahlung läuft ein Leben lang und ist damit an das Leben der versicherten Person gekoppelt.
Step 7: Verzichten Sie nicht auf Zuschüsse vom Arbeitgeber und Staat
Gerade wenn das Einkommen nicht besonders hoch ist, sollten Sie nicht auf mögliche Zuschüsse verzichten. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet. Tut er das, wird er für Sie monatlich einen festen Betrag in einen Fondssparplan oder auch einen Bausparvertrag einzahlen. Der Staat zahlt dann zusätzlich eine Sparzulage in Höhe von 123 Euro auf Antrag dazu.
Step 8: Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Wer seine voraussichtlich sehr magere Rente später noch aufstocken will oder muss, jetzt aber nicht über finanzielle Mittel dafür verfügt, kann auch überlegen, nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente weiterzuarbeiten. Sie beantragen dann die Rente einfach später. Für jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, bekommen Sie dann später einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Parallel dazu zahlen Sie von Ihrem Einkommen, das Sie weiterhin erzielen, auch weiterhin in die Rentenkasse ein. Auch dadurch erhöhen Sie Ihre spätere monatliche Rente nochmals. Die Kombination der beiden Effekte kann zu deutlich höheren monatlichen Rentenzahlungen führen.
Wer seine Rente doch bereits mit Erreichen des Rentenalters bekommen möchte, kann auch darüber nachdenken, noch einen Nebenjob zusätzlich auszuüben. Zu Ihrer gesetzlichen Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Besonders attraktiv könnte diese Variante dann werden, wenn die aktuell vielfach diskutierte „Aktivrente“ zum Tragen kommen sollte. Dieser politische Vorschlag sieht vor, dass Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen.
Step 9: Prüfen Sie als Paar einen Wechsel der Steuerklassen
Bei einem deutlich unterschiedlichen Einkommen in der Partnerschaft kann ein Wechsel der Steuerklassen vorteilhaft sein und den finanziell schwächeren Partner besser absichern. Bei der beliebten Kombination der Steuerklasse III für den Besserverdiener und der Klasse V für den Geringverdiener muss der Geringverdiener einen anteilig größeren Beitrag der Steuerlast stemmen. Auch werden bei der Steuerklasse III Lohnersatzleistungen anhand des Nettolohns berechnet, wodurch hier beispielsweise das Arbeitslosengeld geringer ausfallen würde. Insgesamt gerechter wäre es, wenn beide Partner die Steuerklasse IV mit oder ohne Faktor wählen würden.
Step 10: Rentenansprüche in der Partnerschaft ausgleichen
In Partnerschaften sind Einkommen und damit auch Rentenansprüche oft ungleich verteilt. Oft arbeitet ein Partner nur in Teilzeit oder hat sich um Haushalt und Kinder gekümmert. Dann ist es wichtig, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Hierbei könnte der besserverdienende Partner z. B. freiwillig in eine Rentenpolice einzahlen oder in Wertpapiere für den anderen Partner investieren.
Wie Claudia Rankers gegenüber dem Handelsblatt weiterhin empfiehlt, sollten Paare auch immer eine gegenseitige Risikolebensversicherung abzuschließen. Setzen sich die Partner dabei gegenseitig als Versicherungsnehmer ein, fällt bei einem Todesfall auch keine Erbschaftssteuer an. Diese Versicherung lohnt auch ab 50 noch und kann jederzeit gekündigt werden, so Rankers weiter.
Step 11: Begünstigen Sie sich gegenseitig in einem Testament
Gerade wenn in einer Partnerschaft die Einkommen und Rentenansprüche sehr ungleich verteilt sind, sollten sich die Partner in einem Testament gegenseitig begünstigen, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Tun sie dies nicht, würde im Todesfall eines Partners die gesetzliche Erbfolge greifen, bei der dann auch die Kinder sofort erben würden und der überlebende Partner nur Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft hätte bei zwei Kindern. Um den finanziell schwächeren Partner abzusichern, ist es deshalb von Vorteil, diese gesetzliche Erbfolge zu vermeiden. Mit einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig zum Alleinerben ein und die Kinder erben dann erst nach dem Versterben des zweiten Elternteils. Somit kann ein finanziell schwacher Partner im Todesfall bestmöglich abgesichert werden.
Step 12: Bei sehr kleinen Renten Anspruch auf Grundsicherung prüfen
Wer es sich nicht leisten kann, als Erwerbstätiger zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, mit denen er seine Rente später aufstocken kann, kann sich schon mal mit dem Thema zusätzliche Grundsicherung im Alter beschäftigen. Durch diese Sozialleistung will der Staat dafür sorgen, dass der notwendige Lebensunterhalt gedeckt ist. Besteht ein derartiger Anspruch, können dann auch Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge vom Staat übernommen werden. Als Richtwert für den Anspruch auf eine Grundsicherung gilt aktuell ein Gesamteinkommen von unter 1062 Euro monatlich.
Voraussetzungen für eine Grundsicherung sind also Bedürftigkeit und Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht. Außerdem müssen Sie in Deutschland wohnhaft sein. Eine Ausnahme von einem Anspruch auf staatliche Grundsicherung gibt es allerdings dann, wenn die Einkommen der Kinder oder Eltern im Jahr 100.000 Euro übersteigen. In diesem Fall kann der Staat darauf zugreifen, um die Grundsicherung zu leisten.
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