Versteuerung

So hoch ist die Steuer für Rentner

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Auch Rentner zahlen Steuer. Wer 2025 in Rente geht, muss 85 Prozent seiner Rente versteuern. Die Steuertabelle für Rentner gibt einen Überblick.

Das Gerücht, Renten seien steuerfrei, ist weit verbreitet - aber nicht richtig. „Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig“, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung dazu. Seit 2005 gilt die „nachgelagerte Besteuerung“. Zug um Zug in einem Zeitraum von 35 Jahren werden die Ausgaben für Altersvorsorge steuerfrei, während später die Renteneinkünfte besteuert werden.

Diese „nachgelagerte Besteuerung“ soll für den Steuerzahler von Vorteil sein: Die Ausgaben für Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung während der Berufsjahre. Bezieht man Rente, sind die Einnahmen geringer und damit auch der Steueranteil auf die Rente.

Auf die Rente muss man Steuern zahlen: Die Details richten sich nach dem Geburtsjahr

Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Jedes Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils seitdem um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 sind es 85 Prozent der Rente, die versteuert werden müssen. Ab 2020 erhöhte sich der Anteil der zu versteuernden Rente nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr - das heißt, wer 2040 oder später in Rente geht, muss damit rechnen, dass die Rente voll versteuert wird.

Steuertabelle für Rentner: Das sind die Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags

RentenbeginnBesteuerung der RenteProzentsatz Freibetrag
bis 200550 %50 %
200652 %48 %
200754 %46 %
200856 %44 %
200958 %42 %
201060 %40 %
201162 %38 %
201264 %36 %
201366 %34 %
201468 %32 %
201570 %30 %
201672 %28 %
201774 %26 %
201876 %24 %
201978 %22 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202282 %18 %
202383 %17 %
202484 %16 %
202585 %15 %
202686 %14 %
202787 %13 %
202888 %12 %
202989 %11 %
203090 %10 %
203191 %9 %
203292 %8 %
203393 %7 %
203494 %6 %
203595 %5 %
203696 %4 %
203797 %3 %
203898 %2 %
203999 %1 %
ab 2040100 %0 %

Steuern auf Rente zahlen: Finanzamt berechnet den Rentenfreibetrag

Das bedeutet jedoch nicht, dass man auf die komplette Höhe der Rente Steuern zahlen muss: Für alle, die bis 2039 erstmals Rente erhalten, berechnet das Finanzamt den Rentenfreibetrag - den Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Dieser Freibetrag bleibt auch in der Zukunft unverändert - auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhungen steigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Rentenanpassungen das steuerpflichtige Renteneinkommen erhöhen und voll steuerpflichtig sind. Auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten gilt seit 2005 die nachgelagerte Besteuerung.

Diskussion um die nachgelagerte Besteuerung der Rente hält an.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002 gab den Anstoß zur Umstellung der Rentenbesteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung. Die erste Klage gegen diese Besteuerung ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig und wurde im Mai 2021 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Erklärung damals war, dass die Begründung fehlte. Darauf erstellte das Bundesfinanzministerium zwei wissenschaftliche Gutachten, welche zum Ergebnis kamen, dass keine gesetzlichen Maßnahmen mehr nötig sind.

Rubriklistenbild: © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa

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