VonFabian Hartmannschließen
Wegen eines Abkommens mit zahlreichen Ländern zahlen deutsche Rentner in manchen Staaten keine Steuern auf ihre Rente. Welche aber sind das?
Berlin – Wer ein Arbeitsleben lang in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, verspricht sich finanzielle Absicherung im Ruhestand. Dass vom gegenwärtigen Rentensystem jedoch die Angehörigen verschiedener Generationen nicht gleichermaßen profitieren, ist kein Geheimnis. Vor allem die junge Generation könnte das neue Rentenpaket der Ampel-Koalition künftig teuer zu stehen kommen.
Angesichts dessen sowie der Tatsache, dass bald immer mehr Angehörige der Babyboomer-Generation das Renteneintrittsalter erreichen, fragen sich viele, ob es sich lohnt, im Ruhestand ins Ausland auszuwandern. Weltweit gibt es nämlich gut eine Handvoll Staaten, in denen die Rente gesetzlich nicht besteuert wird. Welche das sind, und ob sich in ihnen auch eine deutsche Rente steuerfrei beziehen lässt, zeigen wir im Folgenden.
In diesem EU-Mitgliedsstaat genießen Rentner Steuervorteile
Nicht ganz steuerfrei, aber dennoch eine lohnenswerte Option für Menschen im Ruhestand, befindet sich sogar in Europa und ist Teil der Europäischen Union: Die Rede ist vom beliebten Urlaubsdomizil Griechenland. Auch wenn Urlauber dort in diesem Jahr mit Mehrkosten rechnen müssen, erweist sich das Land zwischen Ionischem Meer und Ägäis als wahre Steueroase für Rentner. Wer sich dort niederlässt und mindestens 183 Tage im Jahr in Griechenland verbringt, kann seinen Einkommenssteuersatz auf sieben Prozent senken, berichtet Focus.de. Dies gilt immerhin für einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren.
Auch ein anderes beliebtes europäisches Urlaubsziel galt lange als sehr vorteilhaft für Rentner: Portugal. Doch wie die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) berichtet, ist damit seit Jahresbeginn Schluss. Denn die portugiesische Regierung ließ zum Jahreswechsel ein Gesetz auslaufen, das 2009 von der damaligen Regierung verabschiedet wurde.
Das Gesetz befreite Rentner aus dem Ausland ab dem Zeitpunkt ihres Umzugs nach Portugal für zehn Jahre von der Einkommenssteuer, die sie bis dato an ihre Rente hatten abtreten müssen. Wenn Rentenbeziehende länger als zehn Jahre in Portugal lebten, wurde anschließend ein Steuersatz von zehn bis 20 Prozent auf ihre Rentenbezüge erhoben.
Steuerfreie Rente im Ausland? Dieses Abkommen ermöglicht es
In welchen Ländern der Welt aber lässt sich der Ruhestand als Rentner gegenwärtig noch steuerfrei genießen? Darüber gibt unter anderem das Portal wohnsitzausland.com Auskunft. Laut seinen Betreibern hat es sich zur Aufgabe gemacht, „transparent zu einer großen Anzahl von steuergünstigen Wohnsitzstaaten zu informieren“. Das Informationsportal weist darauf hin, dass in jedem Fall zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, um im Ausland steuerfrei Rente beziehen zu können.
Zunächst muss das Land, in dem sich der Wohnsitz des Rentners befindet, berechtigt sein, die deutsche Rente des betreffenden Ruheständlers zu besteuern. Möglich wird es durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, das deutschen mit einigen Ländern vereinbart hat. Insgesamt 37 Staaten sind es an der Zahl, denen Deutschland erlaubt, die Bezüge deutscher Rentenempfänger zu besteuern, wenn sie in eines der betreffenden Länder umgezogen sind.
Auf der Website wohnsitzausland.com sind die Länder einsehbar, die am besagten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland teilnehmen. Zu ihnen gehören neben dem bereits erwähnten Griechenland unter anderem auch Bosnien und Herzegowina, Frankreich, Jamaika, Japan und viele weitere.
In welchen Ländern zahlen Rentner keine Steuern?
Weitere Bedingung ist, dass die Länder die Rente ausgewanderter deutscher Rentenbezieher nicht einmal selbst versteuern müssen, obwohl sie dazu gemäß Doppelbesteuerungsabkommen das Recht hätten. Laut wohnsitzausland.com trifft das auf folgenden sieben Länder zu:
- Albanien
- Moldawien
- Japan
- Kuwait
- Mauritius
- Thailand
- Vietnam
Zusätzlich weist das Portal darauf hin, dass für Pensionen, Altersbezüge von ehemaligen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und Leistungen der privaten beziehungsweise betrieblichen Altersvorsorge möglicherweise andere Regelungen gelten können. So seien diese möglicherweise in Deutschland oder im Land des gewählten Wohnsitzes zu versteuern.
Steuerfreie Rente im Ruhestand – in Albanien geht das
Wer im Ruhestand steuerfrei in Europa leben möchte und dabei ein sonniges und warmes Klima genießen möchte, der dürfte möglicherweise in Betracht ziehen, nach Albanien umzuziehen. Das Land an der Adria besticht nicht nur mit einem trockenen Wetter und vielen Sonnenstunden, sondern auch mit eindrucksvollen Stränden und malerischen Bergdörfern.
Da Albanien nicht EU-Mitglied ist, bleibt Rentnern betreffend ihrer Aufenthaltsgenehmigung die Möglichkeit, eine Ad-Hoc-Genehmigung zu erhalten. Notwendige Bedingung hierfür ist eine jährliche Rente von mindestens 1.200,000 albanische Lek (umgerechnet etwa 12.000 Euro). Wird diese Voraussetzung erfüllt, steht einem Ruhestand im Balkan-Land nichts mehr im Wege.
Ohne Steuerabzüge auf die Rente – etwa unter Palmen auf Mauritius?
Ein etwas exotischeres Domizil für eine steuerfreie Rente im Ruhestand erwartet weltoffene Rentner dagegen im über 9000 Kilometer entfernten Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean. Mit ihrem tropischen Klima, weißen Sandstränden und türkisblauem Wasser zieht das Archipel jedes Jahr rund 1,3 Millionen Touristen aus der ganzen Welt an.
Doch das vermeintliche Paradies hat auch seinen Preis. Rentnern aus dem Ausland bietet Mauritius ein zweistufiges Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis an. Im ersten Schritt kann man eine Genehmigung für einen dreijährigen Aufenthalt beantragen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ausländische Ruheständler über 50 Jahre und ihre Angehörigen können das Angebot nutzen.
Dabei müssen sie mindestens 1.500 USD bei der Genehmigung vorweisen, gefolgt von monatlichen Überweisungen von 1.500 USD während der drei Jahre Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung. Insgesamt müssen pro Jahr mindestens 18.000 USD transferiert werden. Eine sehr kostspielige Angelegenheit, weshalb es sich nicht jeder Auslandsrentner leisten kann, in Mauritius seinen Lebensabend zu verbringen.
Steuerfreie Rente auch in Südostasien – Vietnam macht es möglich
Doch auch in einem südostasiatischen Land, das bei vielen Touristen beliebt ist, lässt sich der Ruhestand ohne Steuerabzüge auf eine deutsche Rente genießen. Die Rede ist von Vietnam. Neben kilometerlangen Sandstränden, anmutigen Tempelbauten und betriebsamen Großstädten wie Hanoi oder Saigon, lockt das Land Reisende auch wegen der Gastfreundlichkeit seiner Bewohner, seiner reichen Geschichte und lebhaften Kultur.
Bislang gibt es allerdings kein Visum für ausländische Senioren, die ihren Wohnsitz nach Vietnam verlegen möchten. Aktuell bleibt ihnen lediglich die Möglichkeit, ein Touristenvisum für ein bis drei Monate zu beantragen. Ausländer, die familiäre Beziehungen in Vietnam haben, bleibt jedoch eine weitere Option: Wenn ihre Eltern oder Ehepartner die vietnamesische Staatsbürgerschaft besitzen, können sie über ein längeres Visum für fünf Jahre verfügen. (fh)
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