VonPatrick Freiwahschließen
Die SWM locken mit „zukunftssicheren Ladestationen“ für München, doch die Realität ist nicht ganz so einfach: über die Wallbox-Strapazen eines Elektroauto-Nutzers.
Update vom 11. Februar: Nach unserer Berichterstattung gibt es eine positive Wende. Bereits im Frühjahr sollen nach Angaben der Stadtwerke die passenden Stromleitungen verlegt werden, so dass einer Wallbox-Integration in der Tiefgarage der besagten Wohnanlage in München-Oberföhring nichts mehr im Wege steht.
Laut Christian S. bahnt sich also ein „Happy-End“ an, so dass bald Elektroautos mit Strom versorgt werden können. Eine eigene Eigentümerversammlung ist für diesen Vorgang offenbar nicht mehr nötig. Zudem sei auch seitens der zuständigen Hausverwaltung mittlerweile mehr Tempo festzustellen, führt S. aus. Über die Herausforderungen bei Ladestationen für die private Nutzung klärten uns kürzlich auch die SWM auf.
Wallbox-Installation in Tiefgaragen kann ein schwieriges Unterfangen werden
Ursprungsartikel vom 2. Januar 2025: München - Infrastruktur, Sicherheit, Genehmigungen und nicht zuletzt die Kosten: Die Bereitstellung einer Wallbox zum Laden von Elektroautos ist mit mehreren Herausforderungen verbunden.
Ein Fall aus München zeigt, welche Hürden einem Umstieg von Verbrenner- auf Elektromobilität im Wege stehen – und das vermutlich auch häufig tun. Christian S. kämpft bereits seit mehreren Jahren um die Möglichkeit, in einer Münchner Tiefgarage Strom laden zu können. Die Zögerlichkeit der Stadtwerke München (SWM) machen dieses Vorhaben jedoch zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit.
Elektroauto laden: SWM-Angebot für Wallboxen mutiert zur Hängepartie
„Wir fahren seit einiger Zeit ein E-Auto in München und wollten uns eine Wallbox in die Tiefgarage installieren“, erläutert uns der Betroffene. Zunächst wurde das Unterfangen über mehrere Jahre abgelehnt, dann jedoch im Juli 2022 bei einer Eigentümerversammlung der Wohngemeinschaft im Nordosten der Stadt an die Tagesordnung gesetzt. Für dieses Ziel hatte sich eine Interessengemeinschaft aus mehreren (potenziellen) Elektroauto-Fahrern gefunden.
Schließlich wurde beschlossen, ein vermeintlich attraktives Angebot der SWM zu nutzen: Es beinhaltet die Vermarktung und Errichtung von Wallboxen in einer Sammeltiefgarage mit über 100 Stellplätzen. Ein Vertragsabschluss zwischen der Eigentümergemeinschaft und der SWM Versorgungs-GmbH war die Folge (liegt unserer Redaktion vor). „Deren Mietmodell erschien uns, auch hinsichtlich der so wenig bzw. im Alltag dann aktiv werden müssenden Hausverwaltung, sinnvoll“, erläutert der 57-Jährige.
Wallboxen für Münchner Tiefgaragen: Droht Vereinbarung mit SWM zu platzen?
Das Problem: Die Vereinbarung will die SWM mangels Wirtschaftlichkeit offenbar nicht mehr einhalten. „Als wir im Herbst 2023 endlich die Möglichkeit hatten, basierend auf dem bestehenden Rahmenvertrag Einzel-Endkunden-Mietverträge abzuschließen, waren von den elf Interessenten nur noch zwei übriggeblieben“, erinnert sich S.
Manche hätten sich entgegen ursprünglicher Pläne für ein Verbrenner-Modell entschieden, andere einen Ladeplatz in der Nähe gefunden. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen und die Stadtwerke München sind ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Als „Schlag ins Gesicht für alle E-Auto-Fahrer“ bezeichnet uns S. seine Erfahrung.
Müssen sich die SWM als kommunaler Träger nicht an Verträge halten? Für die Elektromobilität ergibt sich so eine weitere Hürde, nachdem die Antriebsgattung in Deutschland ohnehin stagniert.
Zu wenig Ladepunkte für E-Autos: SWM passen Vertragsklausel an
Zwei Endkunden-Verträge waren die Bedingung – so steht es im Rahmenvertrag unter 4.1, den die Eigentümergemeinschaft mit der SWM abgeschlossen hatte. Im Herbst 2023 bestätigte ein Projektleiter der SWM dies laut Christian S. nochmals schriftlich. „Als Eigentümer einer Wohnung versuche ich seit mehr als sieben (!) Jahren, eine Lademöglichkeit in unserer Tiefgarage zu bekommen. Bisher vergeblich“, schildert der Medienmanager angesichts der zähen Hängepartie.
Kürzlich informierte die SWM nämlich, dass im Nachhinein einseitig die Vertragskonditionen geändert wurden und man erst ab fünf Endkunden-Verträgen tätig wird. Die gibt es jedoch in der Wohnanlage in München-Oberföhring bislang offenbar nicht (mehr).
Ladepunkte in Tiefgaragen: „Falsche Signale beim Kampf für E-Mobilität“
Dabei ergab ein Ortstermin mit mehreren Experten – darunter der SWM – im Sommer 2024, dass die Rahmenbedingungen für die Installation einer Wallbox in der Tiefgarage günstig sind: Nichtduplex-Stellplätze, eine nahe Lage zu den Elektroräumen mit freien Zählerplätzen und eine realistische Umsetzbarkeit innerhalb von drei Monaten könnten den Plan vorantreiben.
Christian S. will den Stadtwerken nicht die alleinige Schuld zuschieben, jedoch ist er frustriert über deren Verhalten: „Es ist völlig inakzeptabel, dass sich ein kommunaler Energieversorger nicht an bestehende Verträge hält. (...) Solch eine neue Firmenpolitik selbst in wirtschaftlich engen Zeiten setzt genau die falschen Signale bei unserem täglichen Kampf für die E-Mobilität und verhindert so deren Akzeptanz.“
E-Auto-Fahrer wartet vergeblich auf Wallbox – Stadtwerke erklären Verzögerung
S. wendete sich in seiner Verzweiflung mit einem Brief an das Referat für Klimaschutz und Umwelt der Stadt München (Leiterin Christine Kugler sitzt im SWM-Aufsichtsrat) und die Münchner Grünen-Fraktion. Von dort habe es bislang jedoch keine Antwort gegeben, erklärt S. Auch einen Anwalt hat der Elektroauto-Fahrer mittlerweile eingeschaltet.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten. Was sagt der städtische Energieversorger zu seiner Verteidigung? Die Stadtwerke bestätigen, dass in dem geschlossenen Gestattungsvertrag Ladepunkte errichtet werden, sobald gültige Mietverträge für mindestens zwei Ladepunkte existieren. „Von einer Nichteinhaltung kann keine Rede sein. Da von ursprünglich elf Interessenten nur zwei einen Mietvertrag abgeschlossen haben, musste das Projekt zwischenzeitlich umpriorisiert werden, was die Realisierung verzögert, aber nicht verhindert hat.“ Zwar wurde die Klausel mittlerweile auf fünf Endkunden angepasst, das betreffe jedoch nicht die Liegenschaft von Christian S.
Neun Mikro-Elektroautos, die perfekt für die Stadt sind




SWM-Angebot für Wallboxen: Die langsamen Mühlen der Bürokratie
Vielmehr liege der Ball seit geraumer Zeit bei der zuständigen Hausverwaltung: „Im Dezember 2023 haben zwei Anwohner jeweils einen Mietvertrag mit den SWM abgeschlossen, woraufhin Vor-Ort-Termine zur technischen Planung stattgefunden haben. Zusätzlich wurde die Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass entschieden werden muss, ob für die Ladepunkte ein bestehender Netzanschluss genutzt oder ein neuer gelegt werden soll. Dazu haben die SWM – trotz mehrfacher Nachfrage des zuständigen Kundenberaters – noch keine Rückmeldung erhalten“, führen die SWM in einer Stellungnahme aus. Bevor dies geschehen ist, könne die Umsetzung nicht stattfinden.
Mittlerweile hat sich auch die zuständige Immobilienverwaltung zu dem Fall geäußert: Demnach liegt offenbar auch noch ein Kommunikationsproblem vor: „Die Beauftragung kann erst erfolgen, wenn der entsprechende Beschluss seitens der Eigentümergemeinschaft erfolgt“, lautet die Stellungnahme. Und dieser kann erst auf der für das erste Halbjahr 2025 anberaumten Versammlung vollzogen werden. Demnach wird sich Christian S. noch mehrere Monate gedulden müssen, bis die Wallboxen in der besagten Tiefgarage Einzug erhalten. (PF)
Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago


