„Keine Option vom Tisch“

Steuer-Hammer gegen Spitzenverdiener: Klingbeil macht deutliche Ansage – „Wird keine Option vom Tisch genommen“

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Finanzminister Lars Klingbeil erwägt höhere Steuern für Spitzenverdiener – trotz Protesten aus der Union. Millionen Bürger wären davon betroffen.

München – Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes verschärft sich der Streit innerhalb der Koalition über den künftigen Finanzierungskurs. Während die Regierung vor der Herausforderung steht, Milliardenlücken in den kommenden Jahren zu schließen, prallen unterschiedliche Vorstellungen über Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen aufeinander. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bringt nun eine stärkere Beteiligung wohlhabender Bürger ins Spiel – ein Vorstoß, der auf entschiedenen Widerstand des Koalitionspartners CSU stößt.

Lars Klingbeil hat in einem ZDF-Interview erklärt, dass er eine höhere Besteuerung für Spitzenverdiener und Vermögende für möglich hält.

Um die Milliardenlücken in den künftigen Haushalten zu schließen, hält Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende für möglich – obwohl der Koalitionspartner CSU dies zurückweist. „Da wird keine Option vom Tisch genommen“, erklärte der SPD-Vorsitzende im „ZDF Berlin direkt Sommerinterview“. Besonders Menschen mit hohen Einkommen und hohen Vermögen müssten sich die Frage stellen: „Welchen Teil tragen wir dazu bei, dass dieses Land gerechter wird?“

Klingbeil will Spitzenverdiener in die Pflicht nehmen – diese Gruppe wäre von einer Steuererhöhung betroffen

Erforderlich sei ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Haushaltslücke von 30 Milliarden Euro für das Jahr 2027 zu schließen. Die SPD habe stets die Position vertreten, dass Menschen mit außergewöhnlich hohen Vermögen und Einkommen ihren Beitrag für eine gerechtere Gesellschaft leisten müssten, betonte Klingbeil. „Diese Grundüberzeugung gebe ich ja nicht auf mit Eintritt in eine Koalition. Und deswegen werden wir in der Koalition über alle Fragen reden: Wo können wir Subventionen abbauen? Wo können wir diese sozialen Sicherungssysteme reformieren? Wo kann in den Ministerien eingespart werden?“

Eine Steuererhöhung für Spitzenverdiener würde wohl eine relativ kleine, aber einkommensstarke Gruppe der deutschen Bevölkerung treffen. Laut Datensammlung zur Steuerpolitik des Bundesfinanzministeriums gab es 2020 rund 2,8 Millionen einkommensteuerpflichtige Menschen, die mit dem Einkommensteuer-Höchstsatz von 42 Prozent besteuert wurden. Sie trugen mit rund 47 Prozent zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Diese Gruppe umfasst alle Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 68.481 Euro (Ledige) beziehungsweise 136.962 Euro (Ehepaare). Wohl auch betroffen wären die Topverdiener mit der sogenannten „Reichensteuer“: Hier handelt es sich um nur etwa 68.000 Einzelpersonen und 65.000 Paare, die mehr als 277.826 Euro jährlich beziehungsweise 555.652 Euro verdienen und bereits 45 Prozent Steuern zahlen. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent würde dem Staat Mehreinnahmen von 14 Milliarden Euro pro Jahr bringen, wie finanztip.de berichtet.

Klingbeil plant Steuererhöhung für Spitzenverdiener – und schießt gegen Koalitionspartner

Bezüglich der Ankündigung von CSU-Chef Markus Söder, höhere Steuern zu verhindern, äußerte sich der Finanzminister folgendermaßen: „Auch Herr Söder hat ja nun mit einigen Vorhaben, die ihm wichtig sind, dazu beigetragen, dass eine Lücke im Haushalt größer wird.“ Nun gelte es, sich konstruktiv zusammenzusetzen und die verschiedenen Vorschläge miteinander abzustimmen, um diese Lücke zu reduzieren

Söder hatte innerhalb der Koalition durchgesetzt, dass die Mütterrente erneut erweitert, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder reduziert und die Subventionierung von Agrardiesel wiedereingeführt wird. Diese drei Maßnahmen allein führen jeweils zu Mehrausgaben oder Steuerausfällen in Milliardenhöhe.

Klingbeil richtete auch kritische Worte an seine Kabinettskollegin Katherina Reiche (CDU). Die Bundeswirtschaftsministerin hatte kürzlich angesichts der Finanzierungsprobleme bei der Rente gefordert, die Deutschen müssten mehr und länger arbeiten. Hierzu äußerte sich der SPD-Chef: „Meistens erlebe ich, dass Menschen mit sehr hohen Einkommen, mit sehr hohen Vermögen einen kräftigen Appell an das ganze Land richten, dass doch jetzt alle mal mehr arbeiten und länger arbeiten sollen. Aber ich finde, das wird einer Rentendebatte, wie wir sie in Deutschland eigentlich führen müssten, nicht gerecht.“ Auch die Bundesarbeitsministerin sprach sich gegen eine spätere Rente aus.

Bundesfinanzhaushalt: Regierung plant 81,8 Milliarden Euro Neuverschuldung

Die Haushaltslage des Bundes ist von erheblichen strukturellen Herausforderungen geprägt. Nach dem vorläufigen Abschluss für 2024 verzeichnete der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 25,0 Milliarden Euro bei Gesamtausgaben von 465,7 Milliarden Euro, wie das Bundesfinanzministerium in einer Mitteilung berichtete. Für das laufende Jahr 2025 sieht der Regierungsentwurf Ausgaben von etwa 503 Milliarden Euro vor, wobei die Neuverschuldung auf 81,8 Milliarden Euro ansteigt. (bjko)

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