- VonMax Schäferschließen
Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Bei der Reform sind nicht nur Sanktionen wichtig. Empfänger dürfen auch weniger Vermögen behalten. Erste Zahlen sickern durch.
Berlin – Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Grundsicherung durch den Umbau des Bürgergelds „aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger gerechter“ machen. „Leistungen soll nur bekommen, wer auf sie angewiesen ist“, sagte die zuständige Ministerin. Neben harten Sanktionen für diejenigen, die vermeintlich nichts dafür tun, selbst den Bezug zu verlassen, soll auch die Schonfrist für das Vermögen fallen. Arbeitslose müssen dann erst ihr Erspartes nutzen, ehe sie Anspruch auf die Grundsicherung haben.
Einen Teil ihres Vermögens dürfen Bürgergeld-Empfänger in der neuen Grundsicherung trotzdem behalten. Das sogenannte Schonvermögen soll an die Lebensleistung gekoppelt werden, erfuhr IPPEN.MEDIA aus Kreisen des Arbeits- und Sozialministeriums. Der Beschlusstext nach dem Koalitionsausschuss vom 9. Oktober war noch die Rede von einer möglichen Bindung an die Beitragsjahre in der Arbeitslosenversicherung. Diese ist nun entfallen.
Bürgergeld-Empfänger dürfen Teil des Vermögens behalten: Welche Summen im Raum stehen
Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, also dem Bürgergeld-Haushalt, darf diese eine bestimmte Summe als Freibetrag behalten. Für Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre soll es 5000 Euro betragen, wie aus einem Papier des Arbeitsministeriums hervorgeht. Zwischen 20 und 40 Jahre liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro. Für über 50-Jährige sind es 15.000 Euro.
Zuvor galt ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person, unabhängig vom Alter. Dazu wurde das Vermögen im ersten Jahr des Bezugs nicht angetastet. In der sogenannten Karenzzeit galt lediglich eine Ausnahme für „erhebliche“ Summen. Grenze waren 40.000 Euro.
Andere Vermögenswerte sollen demnach freigestellt werden. Das schließt etwa das Auto, eine selbst bewohnte Immobilie oder die Altersvorsorge ein. Damit soll verhindert werden, dass etwa Personen ihr Erspartes für die Rente verlieren und in Altersarmut rutschen.
Bas-Ministerium plant Verschärfungen bei der Miete für Beziehende der Grundsicherung
Bei den Kosten der Unterkunft, also der Übernahme der Miete und Heizkosten durch das Jobcenter, soll in der einjährigen Karenzzeit die Wohnkosten gedeckelt werden. Jobcenter sollen dann nur noch das Anderthalbfache der abstrakten Angemessenheitsgrenze zahlen, heißt es aus Kreisen des Ministeriums.
Wenn die Kaltmiete gegen die örtliche Mietpreisbremse verstößt, soll sie zudem nicht mehr als angemessen gelten. Dann müssen die Kosten gesenkt werden. Die Bürgergeld-Empfänger sollen sich dann an ihre Vermieter wenden, die Miete auf das zulässige Niveau zu senken. Knickt der Vermieter nach der Aufforderung nicht ein, erhält der Mieter weiterhin die Kosten durch das Jobcenter. Die Jobcenter sollen dann die Rückforderungsansprüche wegen der zu hohen Miete zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Quadratmeterdeckel zielt auf Bürgergeld-Betrüger ab
Dazu plant das Ministerium von Bärbel Bas einen „Quadratmeterdeckel“ – besonders, um gegen Bürgergeld-Betrug mittels „Schrottimmobilien“ vorzugehen. Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen. Wenn die Kosten der Unterkunft im Verhältnis zur Wohnfläche zu hoch sind, können die Jobcenter ein Verfahren zur Kostensenkung durchführen. Im Unterschied zu bisherigen Obergrenzen spielt dabei die Wohnfläche eine Rolle.
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