Klimaschutzgesetz vor Gericht

Wissing bringt Fahrverbote ins Spiel: Können damit 22 Millionen Tonnen CO₂ gespart werden?

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing stößt eine neue Debatte um das Klimaschutzgesetz an. Fahrverbote am Wochenende könnten bald Realität werden, warnt er. Hat er damit recht?

Berlin – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat eine Diskussion über das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ins Rollen gebracht. In einem Brief an die Fraktionsführer der Ampel-Parteien im Bundestag forderte Wissing am Donnerstag (11. April) ihre Zustimmung zur Reform des Klimaschutzgesetzes. Sollten sie dem nicht nachkommen, könnten bald Fahrverbote an Wochenenden notwendig werden, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die geplante Novelle des Gesetzes würde es ermöglichen, die Einhaltung der Klimaschutzvorgaben sektorübergreifend zu prüfen, anstatt sie in jedem Bereich einzeln zu kontrollieren.

Stefan Gelbhaar, Verkehrspolitiker der Grünen, warf Wissing daraufhin „gefährliche Desinformation“ vor. „Selbst die gerichtliche Verpflichtung, endlich ein ordentliches Klimaschutzprogramm vorzulegen, beinhaltet null die Verpflichtung zu Fahrverboten“, äußerte Gelbhaar gegenüber dem Stern.

Umwelthilfe hat gegen Wissing und sein Ministerium Klage eingereicht

Wissing warnte, sollte das überarbeitete Gesetz nicht bis zum 15. Juli 2024 in Kraft treten, müsste das Bundesverkehrsministerium ein Sofortprogramm vorlegen, „das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors Verkehr in den kommenden Jahren bis 2030 sicherstellt“. Nur durch Fahrverbote an allen Wochenenden könne eine so drastische und sofortige Reduzierung erreicht werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) wegen unzureichender Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutz-Sofortprogramms im Verkehrssektor verklagt. Das Urteil soll am 16. Mai vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fallen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet ein Urteil, das das Verkehrsministerium zu einem Sofortprogramm verpflichtet.

Klimaschutzgesetz: Wie können 22 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente gespart werden?

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis 2030 die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert. Für einzelne Sektoren – Industrie, Verkehr, Energiewirtschaft, Gebäude – wurden klare Zielvorgaben festgelegt. Sollten diese nicht erreicht werden, müssen die Sektoren mit Sofortprogrammen nachbessern. 2023 haben die beiden Bereiche Verkehr und Gebäude ihre Ziele verfehlt.

Verkehrsminister Volker Wissing hat vor drohenden Fahrverboten gewarnt.

Es ist unklar, inwiefern Fahrverbote dazu beitragen könnten, die Sektorziele für den Verkehr zu erfüllen. Für dieses Jahr müssen 22 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente im Verkehr eingespart werden, um die Ziele zu erreichen. Das Verkehrsministerium gab auf Anfrage der Wirtschaftswoche an, dass es keine Details zu möglichen Fahrverboten geben wolle. Schließlich soll dieses Worst-Case-Szenario lieber nicht eintreten.

Umweltschützer fordern Tempolimit auf Autobahnen

Die DUH hält diesen Schritt jedoch für unnötig. „Es ist ein billiger Taschenspielertrick, Fahrverbote an Wochenenden an die Wand zu malen“, kritisierte DUH-Geschäftsführer Resch. „Damit eröffnet uns aber der Automobilminister Wissing endlich eine politische Sachdebatte über realistische und kurzfristig mögliche andere Maßnahmen im Verkehrsbereich, wie die notwendigen 22 Millionen Tonnen CO₂-Einsparung pro Jahr kurzfristig erreicht werden können. Allein ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und 30 in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen mehr als die Hälfte des Betrages ein.“ Weitere Maßnahmen könnten die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und eine Senkung der Schienennutzgebühr für Gütertransporte sein, so Resch weiter.

„Wochenendfahrverboten für Bürgerinnen und Bürger sind nicht notwendig, um den Verkehrssektor auf Klimakurs zu bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung fordert ein Tempolimit. Wir werden Wissings anhaltenden Rechtsbruch mit unseren Klimaklagen stoppen und die geplante Entkernung des Klimaschutzgesetzes verhindern“, so Resch.

Auch das Umweltbundesamt sieht keine Notwendigkeit für Fahrverbote. „Solche Verbote werden auch nicht ernsthaft diskutiert und verängstigen die Menschen ohne Grund“, sagte Dirk Messner, der Leiter der Behörde, dem Spiegel. Er forderte ebenfalls ein Tempolimit zur Reduzierung der Emissionen. Allein dadurch könnten bis 2030 insgesamt 38 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. „Das sind rund 20 Prozent der bestehenden Lücke.“ Das Dienstwagenprivileg sei eine klimaschädliche Subvention und sollte abgeschafft werden, dies sei auch „aus sozialen Gesichtspunkten überfällig“. Die FDP und Volker Wissing lehnen ein Tempolimit auf Autobahnen jedoch strikt ab.

Die DUH erwartet Konsequenzen für ihr Gerichtsverfahren gegen den Verkehrsminister. „Ich begrüße, dass Volker Wissing indirekt einräumt, dass das Klimaschutzgesetz wirkt und er als Bundesminister seit zweieinhalb Jahren aktiv dagegen verstößt“, sagte Resch dem RND. „Wissing hat zugegeben, dass die Klage, die in fünf Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt wird, ihn zwingt, endlich Recht und Gesetz einzuhalten.“

Mit Material von AFP

Rubriklistenbild: © dpa/Fotomontage

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