VonKatharina Scholzschließen
Die Bezüge werden einmal im Jahr angepasst. Auch der Anspruch auf Altersentschädigung erhöht sich mit jedem Jahr im Parlament.
Aalen. Roderich Kiesewetter (CDU) will am Sonntag, 23. Februar, wiedergewählt werden. Cornelia True (SPD), Dr. Jeannette Behringer (Grüne), Chris-Robert Berendt (FDP), Dr. Jürgen Müller (AfD) und Thomas Jensen (Die Linke) wollen für den Wahlkreis Aalen-Heidenheim in den Bundestag einziehen. Margit Stumpp (Grüne) hat darauf verzichtet, nach dem Tod einer Grünen-Abgeordneten für die letzten Wochen der Legislaturperiode nachzurücken. Doch was verdienen eigentlich Bundestagsabgeordnete?
Monatliche Entschädigung für Abgeordnete
Das Grundgesetz bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf „eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden.
Was Abgeordnete ganz konkret verdienen, regelt das Abgeordnetengesetz. „Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes“, heißt es dort. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt aktuell monatlich 11.227,20 Euro brutto. Das heißt, dass Abgeordnete das Einkommen versteuern müssen. Einmal jährlich, immer zum 1. Juli, werden die Entschädigungen, auch Diäten genannt, angepasst. Grundlage für die Anpassung ist der Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt erfasst, also die durchschnittliche bundesweite Entwicklung der Löhne.
Steuerfreie Pauschale für Büros und Zweitwohnung
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der sogenannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird laut Bundestagsverwaltung jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5.349,58 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung.
Dienstwagen und kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren
Laut Abgeordnetengesetz gehören zur Amtsausstattung unter anderem auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Bundestages im Berlin und die Benutzung der Dienstfahrzeuge des Bundestages. Reisen die Abgeordneten in Ausübung ihres Mandats, dürfen sie kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren. Reisen sie mit dem Flugzeug, werden die Kosten erstattet.
Altersentschädigung steigt mit jedem Jahr im Bundestag
Abgeordnete haben im Alter unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsansprüche. „Ein Mitglied erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat.“ Mitglieder des Bundestags, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf Antrag kann die Entschädigung auch schon ab dem 63. Lebensjahr ausgezahlt werden – dann aber mit Abzügen.
Die Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft bekommen die Abgeordneten 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstbemessungssatz der Altersentschädigung beträgt 65 Prozent. Dazu ein Rechenbeispiel: Ein Mitglied, das dieses Jahr neu in den Bundestag gewählt wird, hat nach einem Jahr im Parlament Anspruch auf 280,68 Euro monatlich, wenn es 67 Jahre alt geworden ist. Nach einer Legislaturperiode von vier Jahren wären es nach aktuellem Stand 1122,72 Euro im Monat. Die Deckelung auf 65 Prozent bedeutet, dass aktuell maximal eine Altersentschädigung in Höhe von 7297,69 im Monat erreicht werden kann. Zu bedenken ist, dass die Diäten jedes Jahr einmal angepasst werden. Das heißt, dass sich die Summe im Laufe der kommenden Jahre noch nach oben korrigieren kann.
Für Nachrücker in den letzten Wochen gibt es keine Altersentschädigung
Die frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp verzichtete vor Kurzem darauf, für die letzten verbleibenden Wochen in den Bundestag nachzurücken. An ihrer Stelle rückte Johannes Kretschmann (Grüne), der Sohn des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann nach. Er erwirbt laut Abgeordnetengesetz dadurch keinen Anspruch auf eine Altersentschädigung. Denn dazu müsste er mindestens ein Jahr Mitglied gewesen sein. Er tritt zur Bundestagswahl am 23. Februar nicht mehr an. Margit Stumpp war in der letzten Legislaturperiode vier Jahre lang Bundestagsabgeordnete und hat dadurch Ansprung auf Altersentschädigung. Sie ist 61 Jahre alt. Roderich Kiesewetter ist übrigens seit 2009 Mitglied des Bundestags. Auch er ist 61 Jahre alt.
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