Stadtrat

Bürgerentscheid zum Tölzer Bichler Hof: Abstimmungstag steht fest

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Über die Zukunft des Hotelprojekts Bichler Hof wird am 16. September in einem Bürgerentscheid abgestimmt.

Die Tölzer werden in einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Hotelprojekts Bichler Hof abstimmen. Den Abstimmungstag hat der Stadtrat am Dienstag festgelegt.

Bad Tölz –  Das von den Grünen mitgetragene Bürgerbegehren hat mit 1823 gültigen Unterschriften 480 mehr als die nötigen neun Prozent der Wahlberechtigten gesammelt. Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Zulässigkeit des Bürgerentscheids einmütig bestätigt.

Zuvor hatte die Verwaltung die Fragestellung rechtlich prüfen lassen. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Bad Tölz den Bebauungsplan Wohnen im Zusammenhang mit dem Projekt Hotel Bichler Hof als Satzung nur dann beschließt, wenn ein Drittel der Gesamtwohnungsfläche Wohnen vorher durch die Stadt erworben wurde?“ Der Jurist hatte zwar Mängel in der Begründung des Bürgerbegehrens entdeckt. Sie seien aber nicht gravierend genug, um zu einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu führen.

Soweit verlief die Diskussion sachlich und ohne Emotionen. Die kamen erst ins Spiel, als es um den Abstimmungstag ging. Die Grünen hatten sich schon im Vorfeld für den Landtags-Wahltag 14. Oktober stark gemacht. Das sei bürgerfreundlich und erhöhe die leider immer mehr sinkenden Wahlbeteiligungen, wiederholte Franz Mayer nochmals die Argumente. Seine vierköpfige Fraktion konnte sich gegen den Rest des Stadtrats nicht durchsetzen.

Zur Diskussion war es gekommen, nachdem Kämmerer Hermann Forster aufgrund der immer häufigeren Bürgerbegehren eine eigene Satzung der Stadt vorgestellt hatte. Sie solle die „hemdsärmeligen“ Vorgaben des Freistaats bei Bürgerentscheiden regeln. Und sie soll vor allem für „Waffengleichheit“ für alle sorgen. In der Satzung geht es auch um Details wie: Übernimmt die Stadt das Porto bei den Briefwahlunterlagen? Sie muss nicht, und einige Kommunen tun dies auch nicht. Forster fand das aber „schoflig“. Tölz zahlt also auch das Porto bei der Briefwahl.

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In der vorgeschlagenen Tölzer Satzung war die vom Gesetzgeber nicht geforderte Trennung zwischen Wahlen und Bürgerentscheid noch nicht enthalten. Zweiter Bürgermeister Andreas Wiedemann (FWG) wünschte sich aber eine Änderung und grundsätzlich separate Abstimmungstermine, damit nicht ein Bürgerbegehren gegenüber dem anderen bevorzugt ist. Dritter Bürgermeister Christof Botzenhart (CSU) befand, „dass Bürger für ein Thema, das sie bewegt, auch so viel Interesse aufbringen sollten, dass sie dafür zur Wahl gehen“.

„Was haben Sie denn Angst vor den Wählern“, fragte Andrea Grundhuber (Grüne). „Die könnten doch auch ihrer Meinung zustimmen.“ Grundhuber hielt auch die Kostenfrage für nicht unwesentlich. Zwischen 15 000 und 22 000 Euro schwankten in der Sitzung die Schätzungen. „Das sollte es uns aber wert sein“, meinte Bürgermeister Josef Janker, der entschieden für getrennte Wahltermine eintrat. 15 Minuten an einem Sonntag, das sei doch kein Problem. „Im Übrigen kann jeder Bürger per Briefwahl bequem zuhause abstimmen.“

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Franz Mayer, der sich mit Botzenhart einen verbalen Schlagabtausch lieferte, zog zum Vergleich andere Kommunen im Freistaat heran. So werde es bei der Landtagswahl eine ganze Reihe von Bürgerentscheiden, etwa in Penzberg, geben. Nur München habe überdies die Trennung der Termine in einer Satzung geregelt. „Tölz wäre die große Ausnahme.“ – „Was die andern machen, ist mir wurscht“, konterte Botzenhart kühl.

Janker schlug schließlich den Sonntag, 16. September, vor. Das sei zu feriennah, meinte Peter Priller (Grüne) und plädierte für den 30. September. Die Ferien seien eine Woche vorher beendet, verteidigte Janker seinen Vorschlag. „Jeder kann außerdem die Briefwahl nützen.“

Ungefähr drei bis vier Wochen vor dem Bürgerentscheid werden die Wahlunterlagen zugestellt.

Christoph Schnitzer

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