VonChristiane Mühlbauerschließen
Nicht schlecht staunten am Sonntagmittag zwei Beamte aus Kochel, als ein Polizeiauto mit Blaulicht auftauchte. Am Steuer saß auch noch ein täuschend echt aussehender „Kollege“.
Bichl – Große Augen machten am Sonntagmittag zwei Beamte der Kochler Polizei: Als sie die Vorkehrungen für die Sicherung des Bichler Faschingszugs trafen, brauste ein „Polizeifahrzeug“ samt eingeschaltetem Blaulicht an ihnen vorbei.Doch das war nur Show. Am Dorfplatz war dann Schluss: Die echten Beamten stoppten den Fahrer und verhinderten die Weiterfahrt.
„Der Audi war so täuschend echt hergerichtet, dass man ihn auf den ersten Blick tatsächlich mit einem Einsatzfahrzeug hätte verwechseln können“, berichtet der Kochler Polizeichef Steffen Wiedemann auf Nachfrage des Tölzer Kurier. Das Fahrzeug, ein Audi A 80, war grün-weiß lackiert und hatte ein funktionstüchtiges Blaulicht auf dem Dach. Der Mann hinterm Steuer hatte sich auch mit seinem Kostüm Mühe gemacht: Er trug eine ehemalige Uniform mit offiziellen Wappen an Hemd und Dienstmütze und hatte eine Kelle dabei. Heutzutage sind Polizeiautos blau, und die Beamten tragen seit Kurzem eine blaue Uniform. Vielen Menschen ist jedoch das Polizei-Grün noch geläufig. „Es hätte hier in der Bevölkerung durchaus zu Verwechslungen kommen können“, sagt Wiedemann.
Am Steuer des Autos saß ein 20-Jähriger aus Kochel. Er hatte wohl nicht damit gerechnet, dass um kurz vor zwölf in Bichl schon die Polizei vor Ort ist. Der Zug beginnt stets um 13.33 Uhr. Die Beamten stoppten den Autofahrer am Dorfplatz und stellten ihn zur Rede. „Der Mann war einsichtig“, berichtet Wiedemann. Betrunken war er nicht. Weil die Sache viel Aufsehen erregte, bildete sich am Dorfplatz rasch eine Menschentraube. „Auch wenn der 20-Jährige keine böse Absicht hatte, hier wurde eine Grenze überschritten“, sagt Wiedemann.
Für den jungen Mann wird der „Auftritt“ ein umfassendes Nachspiel haben: Er muss sich wegen Amtsanmaßung und Kennzeichenmissbrauchs verantworten. Außerdem wird er wegen eines Vergehens gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung belangt. Das Kennzeichen hatte der Kochler nämlich mit weißer Folie abgeklebt. Wiedemann kann nicht ausschließen, dass er mit diesem Fahrzeug und in dem Outfit schon mal auf öffentlichen Straßen unterwegs war und Aufmerksamkeit erregte.
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Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einem Polizeifahrzeug in einem Faschingszug mitzufahren. Es muss jedoch klar als Parodie erkennbar sein und darf nur im abgesperrten Bereich des Zugs fahren, erklärt Wiedemann. „Aber mit Blaulicht im öffentlichen Verkehr, mit abgeklebtem Kennzeichen und einer täuschend echt aussehenden Uniform, das geht gar nicht.“ Ein Unfall hätte böse Folgen haben können. „Viele Autofahrer erschrecken, wenn sie ein Blaulicht kommen sehen.“ Für die Polizei höre bei so einem Sketch der Spaß auf.
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