VonSascha Karowskischließen
Der Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee steht nichts mehr im Wege. Der Freistaat hat sein Einverständnis signalisiert.
München - Tempo 30 auf der Landshuter Allee kann kommen. Die Regierung von Oberbayern hat Grünes Licht gegeben. Die Stadtverwaltung ist nun beauftragt, die Geschwindigkeitsbegrenzung rasch umzusetzen.
Luftwerte in München: Stadtrat hatte mehrheitlich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gestimmt
Der Stadtrat hatte am 24. April beschlossen, auf einem Teilstück der Landshuter Allee - zwischen Parkharfe am Olympiastadion und der Arnulfstraße/Auffahrt Donnersberger Brücke - eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 einzuführen. Auf der Landshuter Allee gelten zurzeit 60, zum Teil 50 Stundenkilometer als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Mit der Beschränkung möchte der Stadtrat weitere Diesel-Fahrverbote vermeiden.
Hintergrund: Seit Jahren hat die bayerische Landeshauptstadt ein Problem mit schlechter Luft. Die Messwerte für das gesundheitsschädliche Stickoxid sind zu hoch. Die EU-Grenzwerte liegen bei maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Diese Schwelle wird allen voran an der Landshuter Allee regelmäßig überschritten.
Diesel-Fahrverbot in München: Erste Stufe gilt seit 1. Februar 2023 für die Umweltzone
Der Stadtrat hatte 2022 einen Stufenplan beschlossen, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Die erste Stufe war im Februar 2023 gezündet worden. Seitdem dürfen alle Euro-4-Diesel nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings (Umweltzone) fahren. Ausnahmen gibt es für Handwerker, soziale Dienstleistungen und Anwohner.
Ursprünglich war geplant, bereits ab Oktober 2023 die nächste Stufe einzuführen, wonach dann auch Euro-5-Diesel aus der Umweltzone verbannt werden. Wegen günstiger Prognosen der Luftwerte hatte der Stadtrat aber diese Stufe ausgesetzt.
Fahrverbote in München verpuffen: Messwerte an der Landshuter Allee liegen weiter über zulässiger Grenze
Da die Werte an der Landshuter Allee dennoch nicht signifikant zurückgingen - 2023 lagen sie bei 45 Mikrogramm -, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Stadt verurteilt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das könne entweder durch ein streckenweises oder zonales Fahrverbot geschehen.
Beim zonalen Verbot sollten bis auf Ausnahmen auch keine Euro-5-Diesel mehr auf und innerhalb des Rings fahren dürfen. Beim streckenweisen sollte das nur für die betroffene Landshuter Allee gelten. Das zuständige Referat für Klima und Umwelt hatte sich vorab für das zonale Fahrverbot ausgesprochen.
Tempo 30 auf Landshuter Allee: Umwelthilfe ist mit der Lösung unzufrieden - „Urteil ist eindeutig“
Die Stadt schlägt mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nun einen anderen Weg ein, allen voran OB Dieter Reiter und die SPD hatten argumentiert, dass es unverhältnismäßig sei, wegen einer geringen Überschreitung an einzelnen Messstellen ganze Straßenzüge zu sperren. Von einem Fahrverbot für Euro-5-Diesel wären allein in München über 50 000 Fahrzeuge betroffen.
Unklar ist, ob das Tempo 30-Gebot ausreichen wird, um die Luftwerte zu verbessern. Es drohen zudem weitere juristische Schritte der Deutschen Umwelthilfe, die sich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung allein nicht zufrieden geben will. „Das von uns erstrittene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eindeutig: Nur eine Ausweitung der Fahrverbote auf Euro 5 kommt für München als Maßnahme in Betracht.“
