Stadtentwicklung

Wieder Ärger um SEM Nord: Stadt München kassiert Klatsche vor Gericht – „Juristische Kniffe waren untauglich“

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Das SEM-Gebiet in Feldmoching.
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    Sascha Karowski
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Die SEM Nord hält vor Gericht nicht Stand. Die Satzung ist fehlerhaft. Das hat Auswirkungen auf die Vorkaufsrechte der Stadt. Grundstücke könnten deutlich teurer werden.

München – Die Stadt hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage kassiert: Die 2018 für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) Nord erlassene Satzung ist fehlerhaft und könne nicht korrigiert werden. Mit dem Statut hatte sich die Stadt aber zum einen Vorkaufsrechte für die 900 Hektar großen Flächen sichern wollen. Zum anderen wurden die Grundstückspreise eingefroren, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht zu Spekulationsobjekten werden.

SEM Nord in München: Verwaltungsgericht hatte bereits 2023 die Vorkaufsrechte kritisiert

Das Verwaltungsgericht hatte bereits 2023 ein von der Stadt auf Basis der Satzung ausgeübtes Vorkaufsrecht aufgehoben. Grund: Die SEM-Planung war bei Erlass des Regelwerks nicht konkret genug. Die Stadt besserte nach und legte Berufung ein. Doch auch das Berufungsgericht hat nun – trotz besagter Nachbesserungen – Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung. Die Stadt zog ihren Antrag auf Berufung deshalb zurück und kann sich beim Grundstückskauf nicht mehr auf die Satzung berufen.

Das könnte Folgen haben: Die Linke im Stadtrat befürchtet, es fehle nun die Möglichkeit für eine soziale Stadtentwicklung. „Wir dürfen nicht zulassen, dass spekulative Bodenpreise die Entwicklung unserer Stadt bestimmen“, sagt Linken-Chef Stefan Jagel. „Grund und Boden gehören in öffentliche Hand. Nur so kann bezahlbarer Wohnraum entstehen. Die Stadt muss handeln – und zwar sofort.“

SEM Nord: Kommunal- und Planungsreferat prüfen Auswirkungen des Urteils

Tatsächlich prüfen Kommunal- und Planungsreferat derzeit die Auswirkungen des Urteils. Es gelte zunächst nur für einen Einzelfall für den Kauf des knapp 1000 Quadratmeter großen Grundstücks in Feldmoching, heißt es aus dem Planungsreferat. Weil es sich aber auch auf weiteren Grunderwerb auswirken könnte, wird nun auch der Neuerlass der Vorkaufssatzung geprüft. Grundsätzlich sieht die Stadt das Vorkaufsrecht als wichtiges Instrument der Stadtentwicklungsplanung an. Doch es sei keine Voraussetzung für eine SEM.

Rechtsanwalt Benno Ziegler, der mehrere Grundstückseigentümer der SEM Nordost in Daglfing vertritt, sieht die Ausführungen des Verwaltungsgerichts als weiteres Zeichen dafür, dass die Stadt endlich „von ihrem Irrweg SEM abgehen und auf Augenhöhe mit den betroffenen Eigentümern verhandeln sollte“. Lieber sollte man im Einvernehmen zusammenarbeiten. „Alle juristischen Kniffe haben sich bislang als untauglich erwiesen.“

Nach Urteil zu SEM Nord: Grünen-Stadtrat ist zuversichtlich - „Kleiner Fehler, den man korrigieren kann“

Dem Gericht ging es im Urteil auch darum, dass die Planungen der Stadt hinsichtlich der SEM zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung zu unkonkret waren. Grünen-Stadtrat Paul Bickelbacher ist daher zuversichtlich. „Das Referat ist schon dran, eine neue Vorkaufssatzung zu erarbeiten, in der unsere Planungsabsichten gemäß des Ideenwettbewerbes für den Münchner Norden eingehen. Es ist ein kleiner Fehler, den man korrigieren kann, ein zeitlich begrenztes Problem.“

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