VonAndreas Steppanschließen
Etappensieg für die Gemeinde Greiling: Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Eilentscheidung bekannt gegeben, dass der Landkreis der Gemeinde vorläufig keine Asylbewerber zur Unterbringung zuteilen darf.
Greiling/Bad Tölz - Das Verwaltungsgericht München hat am Freitag (19. Januar) einen Eilbeschluss bekannt gegeben, der Signalwirkung haben könnte. Das Gericht hat es dem Landratsamt vorläufig untersagt, der Gemeinde Greiling Asylbewerber zur Aufnahme und Unterbringung zuzuweisen und die Gemeinde zur Bereitstellung entsprechender Unterkünfte zu verpflichten.
Landkreis plante Zuweisung nach Gemeindeschlüssel
Das Tölzer Landratsamt hatte vergangenen Sommer angekündigt, die im Landkreis ankommenden Asylbewerber nach einem Schlüssel auf die Gemeinden zu verteilen, der sich an der Einwohnerzahl orientiert – und zwar ganz egal, ob es in den Gemeinden Unterkünfte gibt oder nicht. Damit sollte der Druck auf diejenigen Kommunen erhöht werden, die bis dato keine geeigneten Flächen oder Gebäude für Unterkünfte zur Verfügung gestellt hatten, während insbesondere die drei Städte Bad Tölz, Wolfratshausen und Geretsried überproportional viele Geflüchtete aufgenommen hatten.
Diese sogenannte Zwangszuweisung hätte als erste die Gemeinden Dietramszell, Eurasburg, Münsing, Sachsenkam und Greiling getroffen. Ihnen sollten ab September Asylbewerber zugeteilt werden. Für deren Unterbringung wären sie dann selbst zuständig gewesen, so die Sicht des Landratsamts.
Bis jetzt ist es dazu nicht gekommen. Denn nach dem Hagelunwetter vom 26. August hatte der Freistaat dem Landkreis eine Atempause gewährt und keine Asylbewerber mehr hergeschickt. Dieses Moratorium endete mit dem neuen Jahr.
Gericht: Gemeinden nicht für Unterbringung zuständig
Gegen die „Zwangszuweisung“ durch den Landkreis klagte die Gemeinde Greiling. Mit zumindest vorläufigem Erfolg: Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigte Zuweisung von Asylbewerbern an Greiling einen rechtswidrigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde darstelle.
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei Aufgabe des Freistaats, die Ausführung liege bei der Regierung und den Landratsämtern, argumentiert das Gericht. Die Gemeinden hingegen seien „nach vorläufiger Bewertung im Eilverfahren“ hier nicht in der Pflicht. Eine solche Aufgabe dürfe ihr auch nicht einfach von oben übertragen werden.
Greiling plant bereits Unterkunft zusammen mit Nachbargemeinden
Die Gemeinde hätten lediglich eine „Mitwirkungspflicht“ bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Diese reiche jedoch nicht so weit, dass das Landratsamt der Gemeinde Asylbewerber zur Aufnahme und Unterbringung zuweisen könne.
Der Eilentscheid gilt nun bis zu einem Urteil in der Hauptsache. Wann, das lässt sich laut dem Gericht noch nicht prognostizieren. In der Praxis aber dürfte das dann zumindest in Greiling selbst keine Rolle mehr spielen. Denn in der Verwaltungsgemeinschaft zusammen mit Sachsenkam und Reichersbeuern bereitet Greiling aktuell eine Asylunterkunft Am Kranzer an der B13 bei Reichersbeuern vor, die im Juli in Betrieb gehen soll. Vor diesem Hintergrund habe der Landkreis aktuell ohnehin nicht die Absicht, Greiling Asylbewerber zuzuteilen.
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Hochzufrieden mit der Eilentscheidung zeigt sich Greilings Bürgermeister Anton Margreiter. Die Klage habe man im eigenen Interesse der Gemeinde eingereicht. Margreiter hofft aber, dass die jetzige Eilentscheidung als Nebeneffekt „weite Kreise zieht“. Er wünscht sich, dass davon eine Signalwirkung nach oben ausgeht, „die Asylpolitik grundsätzlich zu überdenken“.
Bürgermeister von Dietramszell zufrieden mit Eilentscheid
In der Frage der Unterbringung von Asylbewerbern sei er der Meinung, „dass wir als Gemeinde unserer Mitwirkungspflicht Genüge getan haben“. Greiling habe dem Landkreis verschiedene Grundstücke für Unterkünfte vorgeschlagen. Er wolle nun aber „nicht mer nachtreten“, sagt Margreiter.
Gegen die Zuweisung von Asylbewerbern durch den Landkreis hatte auch die Gemeinde Dietramszell geklagt. In dem Eilbeschluss sieht Bürgermeister Josef Hauser nun eine „positive Nachricht“. Die Rechtsauffassung der Gemeinde werde bestätigt, „dass uns das Landratsamt nicht einfach einen Bus voller Flüchtlinge schicken kann“.
Soll hier bei uns im Oberland tatsächlich jemand auf der Straße schlafen, weil wir es als Gemeinschaft nicht schaffen und offenbar in Teilen nicht gewillt sind, eine Lösung zu finden?
„Sehr verwundert und auch verärgert“ ist hingegen Landrat Josef Niedermaier. Er erklärt: „Wir werden ohne eine weitreichende Mitwirkung der Gemeinden sehr schnell keine Menschen mehr unterbringen können, und ich frage mich, wie wir die Aufgabe dann bewältigen sollen.“ Die Unterkünfte „werden letztendlich immer in den Gemeinden sein, wo denn sonst?“, so der Landrat. Er fragt: „Soll hier bei uns im Oberland tatsächlich jemand auf der Straße schlafen, weil wir es als Gemeinschaft nicht schaffen und offenbar in Teilen nicht gewillt sind, eine Lösung zu finden?“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehme seine Behörde zur Kenntnis und prüfe, was nun zu tun ist. „Fakt ist: Solange die Zuwanderung von Seiten des Bundes weiterhin ungesteuert verläuft, wird der Druck auf die Kommunen steigen“, sagt Niedermaier. „Wir werden – ganz gleich, ob Gemeinde oder Landkreis – nicht gehört.“
