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Weil er seinem Sohn (3) in einem Supermarkt eine Watsche verpasst haben soll, wurde ein Geretsrieder (31) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann streitet den Vorwurf ab.
Geretsried/Wolfratshausen – Eine Kundin war beim Einkaufen auf den Angeklagten aufmerksam geworden, weil dieser ihrer Meinung nach grob mit dem Buben umgegangen war. Sie sei als Kind von ihrem Stiefvater geschlagen worden und reagiere deshalb in solchen Situationen sehr sensibel, erklärte die Zeugin vor Gericht. Deshalb habe sie ihren Ehemann gebeten, dem Mann nachzugehen. Der schilderte seine Beobachtung so: „Ich habe gesehen, wie er zu seinem Sohn sagt: Halt die Klappe. Dann holt er aus und gibt ihm eine Ohrfeige.“ Und: „Ich war zwei Meter entfernt, ich hab’s Klatschen gehört.“
Seine Gattin war schockiert: „Mein Herz raste, ich dachte, was macht der erst zu Hause mit dem Jungen, wenn er ihm im Laden vor allen Leuten eine Watsche gibt.“ Ihr Mann rief die Polizei, die den Beschuldigten wenig später am Ausgang in Empfang nahm.
In Tegernsee ist eine Frau Zeugin eines schlimmen Vorfalls geworden. Ein Vater soll seinen etwa dreijährigen Sohn gewürgt und durch die Luft geschleudert haben.
Der Angeklagte beteuerte, nicht geschlagen zu haben. „Er hat durch den ganzen Laden geschrien: Papa halt die Klappe! Ich hab’ gesagt, sei leise und ihn mit dem Mittelfinger auf die Backe getippt“, so der Vater. Die Polizei hatte bei dem Buben keine Rötungen oder ähnliches entdeckt. Er hatte nach dem Schlag auch nicht geschrien. „Kein Aua, kein Schrei, das Kind macht keinen Mucks. So dramatisch kann’s nicht gewesen sein“, sagte der Verteidiger und beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. „Was auch immer das Klatschen gewesen sein soll. Es gibt null Reaktion. Wenn ein Kind geschlagen wird, müsste was passieren“, begründete der Rechtsanwalt seinen Antrag.
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„Ein Grund dafür kann sein: Das Kind ist Schläge gewohnt – aber das ist Spekulation“, entgegnete Richter Helmut Berger. Er sah ebenso wie die Staatsanwältin den Tatnachweis durch die Zeugenaussage für erbracht an und verurteilte den Geretsrieder zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro. „So einem Verhalten muss Einhalt geboten werden“, betonte Berger abschließend. rst
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