Gemeinderat Waakirchen stützt sich auf Rechtsauskunft

Waakirchen: Bürgerbegehren zum Gewerbegebiet für unzulässig erklärt

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Das Gewerbegebiet Waakirchen soll wachsen.
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Ein Bürgerbegehren sollte die genehmigte Erweiterung des Waakirchner Gewerbegebiets kippen. Doch das ist nach Überzeugung des Gemeinderats nicht zulässig.

Waakirchen – 521 gültige Unterschriften stützen die Forderung von Uwe Kirschmer und Rainhardt Lange, den seit Sommer 2018 gültigen Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Gewerbegebiets am Brunnenweg aufzuheben. Stattdessen, so heißt es im Begehren, solle ein „ausgewogenes regionales Konzept unter Beteiligung der Gemeindebürger“ erstellt werden.

Mit dem Planungsrecht wäre ein solches Vorgehen nicht vereinbar, legte Bauamtsleiter Christoph Marcher in einer umfassenden Stellungnahme dar. Knackpunkt ist die Forderung der Initiative, den bereits genehmigten Bebauungsplan komplett aufzuheben. Damit überschreite das Begehren den zulässigen Bereich, heißt es in der Begründung. Der Zusatz, es solle ein regionales Konzept unter Einbeziehung der Bürger entstehen, widerspreche der Forderung, die Satzung auf Null zu setzen.

Waakirchen: Bürgerbegehren zum Gewerbegebiet für unzulässig erklärt

Einstimmig erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig. RudiReber (ABV) warnte allerdings davor, das Begehren einfach vom Tisch zu fegen. Die Initiatoren, beide als Zuhörer zugegen, würden die Entscheidung der Gemeinde sicher rechtlich prüfen lassen und die Auseinandersetzung dann auf die nächste Ebene heben. „Es ist besser, wenn wir auf die Leute zugehen und sie im Rahmen eines Runden Tisches beteiligen“, meinte Reber.

Herrmann Mair (SPD) sah für einen Runden Tisch zur Planung des Gewerbegebiets wenig Ansatzpunkte. Die Befürchtung, dass Bauwerke in der Dimension der Holzkirchner Bosch-Ansiedlung entstünden, sei aber unbegründet. Die bisherigen zehn Bewerber für Grundstücke im neuen Gewerbegebiet wollten 500 bis 2000 Quadratmeter große Flächen erwerben: „Das ist alles kleingliedrig und im ländlichen Stil.“ Es dürften sich auch keine Spedition und kein Discounter wie Aldi oder Lidl ansiedeln, merkte Bürgermeister Sepp Hartl (FWG) an: „Obwohl die uns die Tür einrennen.“ Ziel sei es, produzierendes Gewerbe anzusiedeln, das Arbeits- und Ausbildungsplätze bringe. Er warne davor, der Gemeinde die Nabelschnur abzuschneiden, meinte Hartl. Nur dank der Gewerbesteuer sei es möglich, den Bürgern all das zu bieten, was von der Gemeinde verlangt werde. Angefangen vom Schneeräumen auch kleiner Straßen bis zum Bau von Kindergarten und Feuerwehrhaus. „Mir ist es wichtig, dass wir selbstständig bleiben“, erklärte Hartl.

An einen Runden Tisch will er sich mit den Anwohnern des Brunnenwegs aber doch setzen. Es geht um dessen Sanierung und Umgestaltung. Ein Gehweg ist vorgesehen und teils auch Verengungen der Fahrbahn. Dies dient dem Ziel, die Straße für Fußgänger sicherer und den Verkehr unattraktiver zu machen. Die Sorge, dass mit der Ansiedlung neuer Firmen die Belastung durch den Verkehr noch steigt, war eine der Triebfedern für das Bürgerbegehren. Nötig ist die Sanierung der Straße ohnehin. Sie ist marode, zudem bedarf eine darunter liegende Wasserleitung der Erneuerung. Ein Beschluss zur Sanierung des Brunnenwegs fiel noch nicht. Vorerst gilt es, die die Kosten zu ermitteln. Klar ist: Schick gemacht wird der Brunnenweg erst, wenn das Gewerbegebiet erschlossen ist.

Ob die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Ablehnung akzeptieren oder noch einmal nachlegen, ist offen. Uwe Kirschmer will die schriftliche Antwort der Gemeinde auf das Begehren abwarten: „Dann sehen wir weiter.“

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