Es gibt auch ein Ratsbegehren

In wenigen Wochen: Doppelter Bürgerentscheid in Weilheim

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So könnte das Heizkraftwerk am Kranlöchl aussehen, eine von fünf Energiezentralen, die die Stadtwerke für das Fernwärmenetz in Weilheim errichten wollen. Zum Standort Kranlöchl gibt es nun einen Bürgerentscheid.
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Voraussichtlich am 8. Oktober können Weilheims Wahlberechtigte über die geplante Fernwärme-Energiezentrale am Kranlöchl abstimmen. Nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren hat der Stadtrat die Durchführung des Bürgerentscheids beschlossen – und setzt zugleich ein Ratsbegehren dagegen.

Weilheim – 1466 gültige Unterschriften zählte die Stadtverwaltung auf den Listen, die das „Aktionsbündnis Grüngürtel Weilheim“ am 6. Juli im Rathaus abgegeben hat (wir berichteten). Damit hat das Bürgerbegehren „Für eine zukunftsweisende Energieversorgung in Weilheim – aber an einem vernünftigen Standort“ das nötige Quorum für einen Bürgerentscheid erreicht. Acht Prozent, also mindestens 1428 der 17.842 Stimmberechtigten in Weilheim, müssen dafür unterschreiben. 8,21 Prozent kamen zusammen. 118 Eintragungen waren laut Ordnungsamt-Leiter Walter Weber ungültig.

Das ist die Frage des Bürgerbegehrens

Die Fragestellung, die nun beim Bürgerentscheid gestellt wird, ist nicht ganz kurz: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Weilheim alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Sonderbaufläche ,Energiezentrale Kranlöchl’ zu verhindern und darauf hinwirkt, dass das geplante Bauvorhaben der Stadtwerke Weilheim an einem Standort auf einem anderen städtischen Grundstück unmittelbar am Narbonner Ring vorangetrieben wird?“

Man habe diese Fragestellung juristisch prüfen lassen, erklärten Weber und Bürgermeister Markus Loth (BfW) am Donnerstagabend im Stadtrat. Ergebnis: Der Rechtsanwalt der Stadt hält beide Teilfragen, die darin stecken, für rechtmäßig und „ausreichend bestimmt“. Die Kommunalaufsicht – die vom Rathaus parallel um Prüfung gebeten wurde, in diesem Fall aber nicht weisungsbefugt ist – kommt für die zweite Teilfrage zu einer anderen Einschätzung: Bürger könnten bei der Stimmabgabe nicht überblicken, was die Stadt veranlassen müsste, um das Vorhaben am vorgeschlagenen Standort („unmittelbar am Narbonner Ring“) voranzutreiben. Doch laut Verwaltungsgerichtsurteilen sollten Fragestellungen eines Bürgerbegehrens „wohlwollend“ betrachtet werden, so Weber – weshalb der Stadtrat den Bürgerentscheid mit der kompletten Fragestellung für zulässig erklärte.

Das ist die Frage des Ratsbegehrens

Obsolet wäre der Entscheid, wenn der Stadtrat die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließen würde. Das lehnte das Gremium am Donnerstag allerdings einstimmig ab – wobei Ullrich Klinkicht (WM Miteinander), der zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens zählt, nicht mitstimmen durfte. Ebenfalls einmütig hat der Stadtrat entschieden, beim Bürgerentscheid zugleich ein Ratsbegehren zur Abstimmung zu stellen. Dieses rückt dann an die erste Stelle und stellt folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Weilheim die Bauleitplanverfahren (26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Sonderbaufläche ,Energiezentrale Kranlöchl’) betreffend eine Anlage zur Strom- und Wärmeerzeugung durch die Stadtwerke Weilheim am Standort Kranlöchl (Gelände der ehemaligen Gärtnerei) fortführt?“

Es gibt auch eine Stichfrage

Zudem hat der Stadtrat für den Fall eines unklaren Ergebnisses folgende Stichfrage festgelegt: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? ,Fortführung der Planung der Energiezentrale am Kranlöchl (BE 1, Ratsbegehren)’ oder ,Keine Fortführung der Planung der Energiezentrale am Kranlöchl und neue Standortsuche (BE 2, Bürgerbegehren)’.“ Hinter dem Wort „Standortsuche“ wird auf Bitten mehrerer Stadtratsmitglieder wohl noch in Klammern ergänzt: „auf einem anderen städtischen Grundstück unmittelbar am Narbonner Ring“. Dieser Zusatz muss aber erst noch juristisch geprüft werden.

Bayerns Innenministerium muss dem Termin noch zustimmen

Zur Abstimmung kommen die beiden Entscheide voraussichtlich am Sonntag, 8. Oktober, dem Tag der Landtags- und Bezirkstagswahlen in Bayern. Weilheims Stadtrat hat einhellig diesen Termin bestimmt, allerdings ist dafür die Zustimmung des bayerischen Innenministeriums nötig. Zudem legte der Stadtrat fest, das „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro für Wahlhelfer dann auch bezüglich des Bürgerentscheids zu gewähren.

Die Entscheidung, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzusetzen, wurde in der Ratssitzung auch inhaltlich erläutert. Die vom Aktionsbündnis genannten Alternativstandorte für die Energiezentrale seien in der Bauleitplanung geprüft worden, erklärte Stefan Kirchmayer vom Stadtbauamt. Der Bolzplatz am Narbonner Ring, so fasste er zusammen, sei „wichtig für die Jugend“, viel genutzt und „sollte nicht aufgegeben werden“. Der Glascontainerplatz wiederum liege „sehr nah an der Wohnbebauung“. Das ehemalige Gärtnerei-Areal am Kranlöchl sei deshalb für „am besten geeignet“ befunden worden, zumal es schon erschlossen und großteils versiegelt sei.

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