Hohe Strafen drohen

Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen zu Silvester 2023

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Rathaus, Schnoor-Viertel und Teile von Bremerhaven – im Land Bremen gibt es diverse Feuerwerksverbotszonen. Verstöße können teuer werden.

Bremen – Es ist eine Tradition, dass in der Nach von Silvester auf Neujahr Feuerwerk gezündet wird. Wie in den Vorjahren, so gibt es auch 2023 im Land Bremen, wie auch in Niedersachsen diverse Feuerwerksverbotszonen. Wer meint, gegen diese Regelung zu verstoßen, könnte tief in die Tasche greifen müssen. „Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht sind Bußgeld bewehrt und können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, schreibt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in einer Mitteilung.

Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen zu Silvester 2023

Die Gründe für ein Feuerwerksverbot hat die Senatorin so begründet: Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist. Die niedersächsische Justizministerin ist gegen ein generelles Böllerverbot. Der NABU Niedersachsen macht auf den Stress für Tiere aufmerksam.

Feuerwerksverbotszonen in Bremen und Bremerhaven

Bremen:
- Das Schnoorviertel
- Im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus
- An der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke.
- Auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke und der Teerhofbrücke.

Bremerhaven:
Bereich 1: Bremerhaven: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse
Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße
Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße.

In den Bereichen 1 und 2 gilt ganzjährig ein vollständiges Feuerwerksverbot. In Bereich 2 wird dieses aber zwischen 18 Uhr am 31. Dezember 2023 und 1 Uhr am 1. Januar 2024 ausgesetzt. Somit ist ein Silvesterfeuerwerk in Bereich 2 möglich.

Selbiges gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO-Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien und wertvollen Unikaten. Dort besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten. An der Schlachte gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen.

Zum Schutz der historischen Gebäude wie das Bremer Rathaus ist an Silvester ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern an bestimmten Orten verboten. (Symbolbild)

Darüber hinaus gilt das Feuerwerksverbot in Bremen und Bremerhaven im Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten: Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern und Tankstellen, sowie rund um den Flughafen. Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten.

Das Silvesterfeuerwerk im Land Bremen darf nur zwischen dem 31. Dezember 2023, 18 Uhr, und dem 1. Januar 2024, 1 Uhr, abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. 

Rubriklistenbild: © Sven Hoppe/dpa

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