Wahlrechtsreform

Trotz Wahlsieg: Fünf Kandidaten aus Hessen dürfen nicht in den Bundestag

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Die neue Wahlrechtsregelung lässt hessische Sieger außen vor. Boris Rhein (CDU) kritisiert die Reform scharf und fordert Änderungen.

Wiesbaden – In Deutschland gibt es 23 Wahlkreissieger, die aufgrund der neuen Wahlrechtsreform nicht in den Bundestag einziehen können. Fünf dieser Kandidaten traten in Hessen an. Boris Rhein, der Landesvorsitzende der CDU, äußerte sein Unverständnis und Bedauern über ihr politisches Schicksal.

Trotz Wahlsieg: Fünf Kandidaten aus Hessen kommen doch nicht in den Bundestag

Der hessische Ministerpräsident kritisierte: „Dieses Wahlrecht der Ampel ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar. Dass direkt gewählte Bundestagskandidaten nicht in den Deutschen Bundestag einziehen dürfen, ist ein Unding.“ Er fügte hinzu: „Wer vor Ort gewinnt und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler bekommen hat, muss auch in den Deutschen Bundestag einziehen.“

Fünf CDU-Kandidaten ziehen trotz Wahlsieg nicht in den Bundestag ein

Die hessischen CDU-Kandidaten Marcus Kretschmann (Groß-Gerau), Anna-Maria Bischof (Schwalm-Eder), Leopold Born (Frankfurt II), Astrid Mannes (Darmstadt) und Yannick Schwander (Frankfurt I) werden laut ihrer Partei aufgrund der Wahlrechtsänderung nicht ins deutsche Parlament in Berlin einziehen.

Diese neue Regelung wird erstmals umgesetzt. Erfolgreiche Wahlkreiskandidaten ziehen nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Ein Mandat erhalten sie nur, wenn ihre Partei ausreichend Zweitstimmen erzielt. Die bisher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Künftig wird der Bundestag nur noch 630 Abgeordnete umfassen, anstatt der bisherigen 733.

Inzwischen ist es offiziell: Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in Hessen ist im Vergleich zur Wahl 2021 deutlich gestiegen. Konkret bedeutet dies, dass 83,1 Prozent der Wahlberechtigten im Bundesland ihre Stimme abgegeben haben.

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa

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