VonSabrina Mehlerschließen
Ab Samstag (1. März) gilt in der Innenstadt von Fulda eine Waffenverbotszone, in der das Mitführen von Waffen und Messern untersagt ist. Stadt und Polizei betonten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass die Kontrollen „mit Augenmaß“ erfolgen werden.
Fulda - Bürgermeister Dag Wehner (CDU) stellte am Mittwoch (26. Februar) im Stadtschloss klar, dass die Einrichtung der Zone nicht erst durch jüngste Gewalttaten angestoßen worden sei: „Stadt und Polizei haben sich bereits seit Mitte 2024 mit dem Konzept befasst.“ Bereits während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr habe es im Bermuda-Dreieck ein temporäres Waffenverbot gegeben. Nun wird das Verbot dauerhaft und auf ein sehr viel größeres Gebiet ausgeweitet.
Waffenverbotszone in Fulda - hier sind Messer und Co. ab 1. März tabu
Die Waffenverbots-Zone erstreckt sich vom Schlossgarten bis zur Dalbergstraße und vom Bahnhof bis zur Königstraße. Innerhalb dieses Gebiets dürfen Polizei und Ordnungsbehörden Personen anlasslos kontrollieren und durchsuchen. „Das wird mit Augenmaß passieren“, versicherten sowohl Wehner als auch Michael Tegethoff, Präsident des Polizeipräsidiums Osthessen.
Zugleich betonte der Bürgermeister, dass keine Diskriminierung nach äußeren Merkmalen erfolgen werde: „Wir werden verschiedene Kriterien entwickeln, auf deren Basis wir Kontrollen durchführen.“ Racial Profiling werde es nicht geben.
Wehner unterstrich: Die Waffenverbotszone sei keine reine Symbolpolitik, sondern ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Sicherheitslage. Denn: „Wir haben nun die Befugnis, Kontrollen durchzuführen, die wir vorher nicht hatten.“
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Waffenverbotszone umfasst die nördliche Mauer des Schlossgartens bis zum Gebäude der Orangerie und dem Wirtschaftshof der Orangerie, Paulustor, Pauluspromenade, Johannes-Dyba-Allee, Wilhelmstraße, Abtstor, Königstraße, Löherstraße, Von-Schildeck-Straße, Rangstraße/Dalbergstraße, Goethestraße, Künzeller Straße, Am Emaillierwerk, Am Bahnhof, Kurfürstenstraße bis zur Schlossgartenmauer.
Der Polizeipräsident begründete die Maßnahme mit Zahlen: Zwischen den Jahren 2022 und 2024 habe die Polizei in Fuldas Innenstadt 540 Gewalt- und Waffendelikte registriert. Bundesweit, auch in Fulda, sei eine steigende Waffenkriminalität zu verzeichnen. Konkret erinnerte Tegethoff an Vorfälle wie Messerangriffe im Bermuda-Dreieck und am Kaufland während des Rosenmontags sowie eine größere Messerstecherei im Schlossgarten.
Bürgermeister Dag Wehner stellt klar: Bürger nicht unter Generalverdacht
„Die Zone gibt uns nun zusätzliche Kontrollmöglichkeiten“, so der Polizeipräsident. Dabei würden nicht wahllos Personen überprüft, sondern Kontrollen anhand statistischer Daten und Erfahrungswerte durchgeführt. Demnach seien 85 Prozent der Täter männlich, jeder Vierte zwischen 14 und 21 Jahre alt, drei Viertel zwischen 14 und 39 Jahre alt. Nationalitäten wurden nicht genannt.
Bürgermeister Wehner stellte klar, dass damit nicht unbedingt in erster Linie „Opa Heinrich und Oma Gerda“ kontrolliert würden – eine Reaktion auf die AfD, die in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung kritisiert hatte, unbescholtene Bürger könnten jetzt unter Generalverdacht geraten.
Das Verbot wird eine breite Palette an Gegenständen umfassen, darunter auch Schweizer Taschenmesser, Cuttermesser und sogar Apfelschälmesser. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen: „Wir wollen keine Menschen kriminalisieren, sondern für Sicherheit sorgen“, betonte Thomas Wagner von der Fuldaer Polizeidirektion. Einem Handwerker etwa könne beispielsweise kein Cuttermesser untersagt werden. Generell gilt: Ist ein Messer mit mehr als drei Handgriffen einsatzbereit, bleibt es erlaubt.
Mit Blick auf das kommende Fastnachtswochenende bat Bürgermeister Wehner die Besucher, verantwortungsbewusst mit Gegenständen umzugehen, die als Waffen gelten könnten. „Es gibt keinen Grund für Besucher, mit einem Messer in die Stadt zu kommen, um sich sicher zu fühlen“, stellte er klar. Die Waffenverbotszone sei zwar kein Allheilmittel gegen Gewalt, leiste aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheitsarchitektur in Fulda.
Waffen
Waffen sind Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände (zum Beispiel Taschenlampenpistolen) sowie Hieb- und Stoßwaffen (Messer). Der Umgang mit Waffen oder Munition ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Führen von Waffen und Messern aller Art ist im festgelegten Gebiet rund um die Uhr verboten. Ausnahmen für Messer gelten beispielsweise für Personen, die entsprechende Gegenstände in Ausübung ihres Berufes mit sich führen (zum Beispiel Handwerker) oder beispielsweise Aussteller auf Märkten.
Wer bei einer Kontrolle mit unerlaubten Gegenständen erwischt wird, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Und das könnte teuer werden: Bis zu 10.000 Euro sind möglich.
„Klar ist: 100-prozentige Sicherheit können wir nicht gewährleisten. Wer es auf Straftaten abgesehen hat, wird eine Möglichkeit finden.“ Dennoch wolle die Stadt ihr Bestmöglichstes dazu beitragen, dass die öffentliche Sicherheit gestärkt werde. Der Bürgermeister warf außerdem die Frage auf, wie die Stadt dastehen würde, sollte es in Fulda tatsächlich zu schweren Gewalttaten mit Waffen kommen – und sie hätte zuvor nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

