VonCarolin Gehrmannschließen
Immer wieder reißen Wölfe Nutztiere in Niedersachsen – obwohl ein wirksamer Herdenschutz vorlag. Eine neue Abschussregelung ist auf dem Weg. Anfang 2024 ändert sich so einiges für den Wolf.
Hannover – Auf der Umweltministerkonferenz Anfang Dezember in Münster wurde die geplante Schnellabschuss-Regelung für Wölfe beschlossen. Damit wird sich in den Ländern, in denen es zu häufigen Wolfsrissen kommt, schon bald einiges ändern. Niedersachsen ist ein solches Land – und hatte zuvor in Sachen Wolf bereits Druck beim Bund gemacht. Nun ist klar: Die Gangart im Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen wird sich verschärfen – voraussichtlich schon zu Beginn des neuen Jahres 2024.
Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) zeigte sich eine Pressemitteilung zufolge erfreut über den Beschluss: „Niedersachsen setzt sich seit langem für pragmatische, einfache und schnellere Entnahmen von Wölfen in Regionen mit hohen Nutztierschäden trotz bestehendem Herdenschutz ein“. Er sei „erleichtert und froh“, dass seine Ministerkollegen „sich einstimmig für das von Niedersachsen befürwortete neue Modell zur Abwehr erheblicher Schäden an Weidetieren ausgesprochen haben.“
Neue Abschussregelung für Wölfe in Niedersachsen – Umsetzung soll Anfang Januar 2024 erfolgen
Schon nach der Vorlage des Vorschlags durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) im Oktober hatte man sich in Niedersachsen vorgenommen, die neue Regelung im Fall des Beschlusses zügig umsetzen zu wollen. Diese sieht vor, den Abschuss sogenannter „Problemwölfe“ schneller und einfacher möglich zu machen. Dabei handelt es sich um Wölfe, die trotz sachgemäß angewandter Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere gerissen haben.
Die DNA-Überprüfung der Wölfe nach einem Nutztier-Riss entfällt mit der neuen Regelung
Bisher war für den Abschuss ein DNA-Nachweis nötig gewesen, um genau bestimmen zu können, um welches Tier es sich dabei gehandelt hatte, da Wölfe zu den streng geschützten Wildtierarten gehören. Die genetische Überprüfung der Wölfe soll mit der neuen Regelung künftig trotzdem entfallen.
Kommt es künftig in einer Region, in denen Wölfe generell ein Problem für Weidetiere darstellen, zum Riss, darf 21 Tage lang im Umkreis von 1000 Metern rund um den Ort des Übergriffs auf Wölfe geschossen werden. „Durch schnellere Entnahmen um die betroffene Weide herum besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, den verursachenden Wolf zu entnehmen“, wird Minister Meyer in einer Mitteilung des Ministeriums zitiert. Denn es sei nach wissenschaftlicher Erkenntnis oftmals der Fall, dass ein Wolf an den Ort zurückkehrt, an dem er bereits ein Tier gerissen hat.
Nach der neuen Regelung dürfen Wölfe im Gebiet des Risses 21 Tage lang geschossen werden
Meyer hatte mehrfach angekündigt, die Regelung bereits Anfang kommenden Jahres umzusetzen. Doch der Prozess bis dahin ist langwierig. Zunächst müssen Abschuss-Gebiete festgelegt werden, also die Regionen, in denen es vermehrt zu nachgewiesenen Wolfsrissen gekommen ist. Der Bemessungszeitraum, um die Gebiete zu bestimmen, erstreckt sich jeweils auf die zurückliegenden sechs Monate. Ab welcher Anzahl von Nutztierrissen von einer relevanten Häufung gesprochen werden kann und auf welche Flächengröße man sich dabei beziehen wird, werde derzeit noch abgestimmt, erläuterte Meyer im Gespräch mit Rundblick für Niedersachsen.
„Hoher Leidensdruck der Tierhalter“ – Landesumweltministerium will Regelung schnell umsetzen
Der Minister erklärte weiterhin, dass die Umsetzung der neuen Regelung noch in den ersten Januarwochen vollzogen werden könne. Zum aktuellen Stand des Abstimmungsprozesses gab das Landesumweltministerium auf Anfrage von kreiszeitung.de am Freitag vor Weihnachten keine näheren Informationen heraus. Auch einen konkreten Stichtag konnte man noch nicht nennen. Man sei aber zeitlich gut im Plan und nach wie vor in „intensiven Gesprächen mit den anderen Ländern“. Um eine schnelle Einigung werde sich bemüht, da man „um den Leidensdruck der Tierhalter“ wisse. Der Wolf stellt für die Landwirtschaft, speziell für die Haltung von Weidetieren, eine Herausforderung dar.
Die Eckpunkte zur Abschussregelung sind durch die Vorlage aus dem Bundesumweltministerium bereits festgelegt. Davon wolle man nach Aussage des Ministeriums auch in Niedersachsen nicht abweichen, selbst wenn die Auslegung des Beschlusses Ländersache sei. Die Voraussetzung für die 21 Tage andauernde Sonder-Abschussgenehmigung wird sein, dass ein zumutbarer Grundschutz der Herde vorgelegen haben muss.
Zur Abschussfreigabe muss ein korrekt angewandter und ausreichender Herdenschutz vorliegen
Auf die Frage, ob 21 Tage ausreichen, um den fachgerechten Herdenschutz nachzuweisen, hieß es aus dem Ministerium: „Der Bund sagt, dass der Zeitraum ausreichend ist. Dabei stützt man sich auch auf die Erkenntnisse skandinavischer Experten. Daher gehen wir ebenfalls davon aus“. Wie man verfahren wolle, wenn es doch einmal länger als 21 Tage dauere mit dem nötigen Nachweis, sei ebenfalls noch in Abstimmung. Dazu gebe es zum jetzigen Stand noch keine klare Regelung, so ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage.
Niedersachsens Regionen mit Deichen habe man im Blick – „Deichschafe brauchen besonderen Schutz“
Auch auf besondere regionale Gegebenheiten, etwa an den Deichen, wolle man bei der konkreten Ausarbeitung der Regelung eingehen. „Wir brauchen für unsere Deichschafe einen besonderen Schutz, denn sie sind existenziell für unseren Küsten- und Hochwasserschutz“, sagte Minister Meyer der Mitteilung zufolge.
In Deutschland leben bundesweit etwa 185 Wolfsrudel. Insgesamt sind damit etwa 1.300 Tiere hier ansässig, sie kommen aber besonders zahlreich in Gebieten in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vor. Wölfe dürfen wegen ihres Schutzstatus nicht bejagt werden.
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