Versagen der Behörden? Wie es zum Anschlag von Solingen kommen konnte
VonAlexander Schäfer
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Solingen dürfe sich nicht wiederholen, sagt NRW-Integrationsministerin Paul. Wie die Abschiebung des Verdächtigen scheitern konnte, werde derzeit mit „Dringlichkeit“ durchleuchtet.
Solingen - Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs von Solingen mit drei Toten und mehreren Verletzten hätte eigentlich in Bulgarien sein sollen. Doch dazu kam es nicht. Zu der gescheiterten Abschiebung äußerte sich NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU): „Wir müssen schauen, ob alles richtig gelaufen ist. Wenn etwas schiefgelaufen ist, muss das klar benannt werden“, sagte der CDU-Politiker bei einem Statement in Solingen. Im Landtag findet auf Oppositionsantrag am Donnerstag eine Sondersitzung von Innen- und Integrationsausschuss statt.
Erklären soll sich dann unter anderem die zuständige NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne). Auf Anfrage von wa.de nach den Gründen für die gescheiterte Abschiebung des heute 26-jährigen Syrers teilte Paul mit: „Wir durchleuchten aktuell die Hintergründe zum Verfahren und zur gescheiterten Rückführung mit aller gebotenen Dringlichkeit und notwendiger Gründlichkeit und Konsequenz.“ Ein Rückführungsprozess – insbesondere die Rücküberstellungen über das sogenannte Dublin-III-Verfahren – sei ein äußerst komplexer Vorgang, an dem unterschiedliche Ebenen und Behörden beteiligt seien. „Dieser Vorgang muss grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden“, so Paul. Solingen dürfe sich nicht wiederholen.
Versagen der Behörden? Wie es zum Anschlag von Solingen kommen konnte
Der Tatverdächtige von Solingen hat sich 2023 wohl gezielt seiner Überstellung nach Bulgarien entzogen – und kam damit durch. Der Syrer kam demnach am 25. Dezember 2022 nach Deutschland. Für sein Asylverfahren zuständig war nach den Dublin-Regeln aber Bulgarien, weil er dort erstmals europäischen Boden betreten hatte. Bulgarien habe dieser Rückführung zugestimmt, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Die Sechs-Monats-Frist für die Abschiebung lief demnach am 20. August 2023 ab.
Ein erster Versuch, den Mann nach Bulgarien zurückzuschicken, scheiterte am 3. Juni 2023, die Behörden trafen ihn in seiner Unterkunft in Paderborn nicht an. Eigentlich müssten dann weitere Versuche folgen. Die Ausländerbehörde müsste versuchen, festzustellen, ob jemand möglicherweise untergetaucht ist. Auch ein Haftbefehl könnte ausgestellt werden.
Wenn offiziell festgestellt ist, dass jemand untergetaucht ist, kann die normalerweise sechsmonatige Frist für eine Dublin-Überstellung – also eine Abschiebung in ein anderes, zuständiges europäisches Land – um weitere zwölf Monate verlängert werden. Dies geschah im Fall des Syrers aber nicht.
Täter auf der Flucht, Spezialeinheiten in der Stadt: Die Bilder aus Solingen nach dem Anschlag
Vier Tage nach Ablauf der Abschiebefrist am 20. August 2023 trat der Mann wieder in Erscheinung. Dies deute darauf hin, dass er gut über die Fristen und seine Rechte informiert gewesen sei, hieß es. Später wechselte er von der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn nach Solingen und genoss dort subsidiären Schutz.
Aus Sicht von SPD-Fraktionschef Jochen Ott muss NRW seinen grundsätzlichen Umgang mit Sicherheit und Migration hinterfragen. In allen anderen Bundesländern liege die Verantwortung für Migration und Abschiebung beim Innenministerium. „Nur NRW wählt einen Sonderweg“, kritisierte Ott.
Nach dem Anschlag von Solingen forderte CDU-Chef Friedrich Merz einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Das sei „rechtsstaatlich zum Glück unmöglich“, sagt Grünen-Politikerin Lamya Kaddor.