Strafen drohen

Warum manche Kostüme zu Karneval problematisch sind – nicht nur am 11.11.

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Wer auf der Suche nach einem Kostüm für den Kölner Karneval ist, muss einiges beachten. Denn tatsächlich gibt es Verkleidungen, auf die man verzichten sollte.

Köln – Bei dem richtigen Karnevalskostüm gilt es vieles zu beachten: Der Wohlfühlfaktor muss da sein, es sollte trendig sein und sollte im Idealfall aus der Masse hervorstechen. Außerdem sollte das perfekte Kostüm warm genug sein, damit man nicht friert, aber auch nicht so warm, dass man im Club oder in der Kneipe schwitzt. Aber damit nicht genug: Karnevalsfans, die aktuell auf der Suche nach dem passenden Kostüm sind, sollten auch daran denken, dass bestimmte Kostüme verboten sind. Im schlimmsten Fall drohen sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe.

Beim Kostüm ist im Kölner Karneval alles erlaubt – oder auch nicht. Denn tatsächlich gibt es Verkleidungen, die verboten sind (Symbolbild).

„Rechtlich problematisch“: Bei diesen Karnevalskostümen droht sogar eine Haftstrafe

Und dabei ist eine Verurteilung „gar nicht so unwahrscheinlich“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber 24RHEIN. Das zeigt auch ein verhandelter Fall in Düsseldorf. 2016 wurde ein DJ wegen Titel- und Amtsmissbrauchs angeklagt und letztlich zu 375 Euro Strafe verurteilt. Denn an Rosenmontag verkleidete er sich als Polizist – und trug dabei eine echte Uniform.

Aber worauf sollten die Jecken bei der Kostümfrage im Kölner Karneval lieber verzichten? „Täuschend echte Waffenattrappen oder Dienstuniformen zu tragen, die andere für ‚echt‘ halten könnten, ist rechtlich problematisch“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Dazu zählen zum Beispiel Verkleidungen als Pirat, als Soldat oder auch als Polizist.

„Zum einen ist das Tragen von ‚Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit nach § 42a Waffengesetz verboten, wenn sie echten Feuerwaffen wie Pistolen oder Gewehren zum Verwechseln ähnlich sind. Es droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Das Tragen (täuschend) echter Uniformen kann ebenfalls strafbar sein, wenn Verwechselungsgefahr besteht. Zum einen nach § 132a StGB, wegen Titel- und Amtsmissbrauchs. Zum anderen kann man sich der Amtsanmaßung gem. § 132 StGB strafbar machen, wenn man sich dazu auch wie ein Polizist verhält, also z. B. (unerkennbar scherzhaft) einen Strafzettel verteilt oder einen Platzverweis ausspricht.“

Rechtsanwalt Christian Solmecke

„Karnevalsfans sollten keinesfalls echte Uniformen tragen, sondern nur solche, die schnell als Kostüme erkennbar sind.“ Denn ansonsten droht aufgrund eines Titel- oder Amtsmissbrauchs eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Solmecke betont jedoch auch: „Wenn auf dem Kostüm allerdings das englische Wort ‚Police‘ steht, sollte es nicht zum Problem werden.“

Kostümtrends für den Karneval 2024 in Fotos

Ein Mann und eine Frau als rut-wieß verkleidet.
Ein echter Klassiker liegt auch in diesem Jahr wieder voll im Trend: Immerhin stehen die kölschen Farben „rut-wieß“ wirklich jedem Jeck in Köln. © Deiters GmbH
Ein Mann und eine Frau sind als Barbie und Ken verkleidet.
Das absolute Trendkostüm in dieser Karnevalssession dürfte aber vor allem eines sein: Barbie und Ken. Immerhin hat der Film schon jetzt Rekorde gebrochen. Doch auch hier gibt es jede Menge Möglichkeiten. Ob Stereotyp-Barbie, Rollschuh-Barbie oder ob Paarkostüm und Gruppenkostüm.  © Deiters GmbH
Vier Frauen sind verkleidet und stehen auf einer Rollschuhbahn.
Wer es lieber etwas auffälliger und glitzernder mag, kommt beim nächsten Kostümtrend auf seine Kosten: Auch in diesem Jahr sind die Metallic-Kostüme wieder sehr beliebt.  © Deiters GmbH
Verkleidete Mädchen vor dem Kölner Dom an Weiberfastnacht
DIY-Kostüme liegen in diesem Jahr ebenfalls wieder voll im Trend. Erlaubt ist, was die Kreativität hergibt. Wenn es besonders schnell und einfach gehen soll, bietet sich beispielsweise das Kostüm „Schaumbad“ an (Archivbild).  © Jörg Schüler/Imago
Eine Gruppe von mehreren Frauen hat sich als Flamingo verkleidet.
Ein weiterer Pluspunkt bei selbstgemachten Kostümen: Gruppenkostüme sind viel leichter umzusetzen – und beim Basteln kann bereits Kölsch getrunken werden. Das kann dann durchaus auch bei der Kreativität helfen.  © Christoph Hardt/Imago
Zwei Personen sind als Rennfahrer verkleidet und sitzen in einem Auto.
Wer an Karneval auf „Vollgas“ setzen möchte, liegt mit dem Rennfahrer-Kostüm ebenfalls im Trend  © Deiters GmbH
Mehrere Männer sind im 90er-Look verkleidet.
„Oh, my God, we‘re back again!“ Die 90er sind auch in diesem Jahr als Kostümtrend in die Session eingezogen. Egal ob High-School-Uniformen, „ClueLess“-Outfit oder „MTV Cribs“-Looks.  © Deiters GmbH
Eine Familie hat sich als Astronauten-Crew verkleidet.
Auch alles rund um das Thema Weltall liegt in diesem Jahr als Karnevalskostüm wieder voll im Trend. Dabei ist ganz egal, ob Astronaut oder Außerirdischer oder aber gekauft oder selbstgemacht.  © Deiters GmbH
Eine Gruppe Karnevalisten ist als „Ahoj Brause“ verkleidet.
Wer nachhaltig und kostengünstig unterwegs sein will, sollte noch einmal in seiner Karnevalskiste nachschauen. Kostümklassiker wie „Ahoj Brause“ oder „Flimm“ können in diesem Jahr ebenfalls wieder ausgeführt werden.  © Deiters GmbH
Ein Kleinkind ist als Pirat verkleidet.
Das gilt natürlich auch für Kostümklassiker wie „Pirat“ oder „Polizist“. Aber Achtung: Mögliche Kostümwaffen dürfen nicht zu echt aussehen. Denn dafür droht ein hohes Bußgeld. (Archivbild).  © Cavan Images/Imago
Ein kleiner Junge ist als Löwe verkleidet.
Für Kinder sind Tierkostüme nicht nur besonders niedlich. Verkleidungen als Löwe, Marienkäfer oder Maus liegen auch in diesem Jahr im Trend.  © Deiters GmbH

„Sollte besser nicht zu echt aussehen“: Was an Karneval verboten ist

„Auch Waffen sollten besser nicht zu echt aussehen“, so der Kölner Anwalt weiter. Hier drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Außerdem betont Solmecke: „Auf keinen Fall sollte man ein echt aussehendes Kostüm oder eine echt aussehende Waffe nutzen, um damit Leute zu bedrohen. Das kann dann zusätzlich wegen Amtsanmaßung und Nötigung strafbar sein“, so der Rechtsanwalt weiter. Die Folge kann dabei dann sogar eine Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren sein.

Der Kölner Polizei-Einsatzleiter Frank Wißbaum appelliert beim Vorstellen des Sicherheitskonzeptes für den 11.11. in Köln ebenfalls an alle Feiernden, Kostüme auf die derzeitige Krisensituation abzustimmen und zum Beispiel auf echt aussehende Waffenattrappen zu verzichten. „Achten Sie auf Ihr Kostüm und auf die Dinge, die Sie mitnehmen.“ Auch aufgrund des aktuellen Israel-Krieges. „Ich male mir gar keine Bilder aus, dass irgendwer mit einer Anscheinswaffe alkoholisiert vor der Synagoge rumläuft und ‚Free Palästina‘ ruft“, sagte Wißbaum. „Wer jetzt meint, eine Verkleidung als Terrorist haben zu müssen, der ist offensichtlich nicht in der Lage, die ‚Tagesschau‘ abends zu sehen.“

Das ist Rechtsanwalt Christian Solmecke

► Christian Solmecke ist am 13. November 1973 in Hagen geboten.

► Nach seinem Jurastudium an der Universität Bochum und der Universität in Köln absolvierte er 2001 ein Master-of-Laws-Studium (LL.M.) im Bereich IT-Recht an den Universitäten Hannover und Leuven (Belgien).

► Bis 2004 war er außerdem als freier Journalist und Radiomoderator für den WDR tätig. 

► Seit 2010 ist er Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS Legal (ehemals Wilde Beuger Solmecke). Er ist dabei auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert.

► Bekannt ist Solmecke auch für seine YouTube-Videos zu aktuellen Rechtsfällen und -themen. Außerdem veröffentlichte er mehrere Bücher.

Ein weiteres Kostüm, auf das Jecken besser verzichten sollten, sind übrigens „verbotene Symbole, wie solche aus der Nazizeit“, so der Rechtsanwalt weiter. Beim Tragen von sogenannten verfassungswidrigen Symbolen drohen Geldstrafen oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. (jw) Fair und unabhängig informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Rubriklistenbild: © Maja Hitij/dpa

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