VonJohanna Werningschließen
Wer auf der Suche nach einem Kostüm für den Kölner Karneval ist, muss einiges beachten. Denn tatsächlich gibt es Verkleidungen, auf die man verzichten sollte.
Köln – Bei dem richtigen Karnevalskostüm gilt es vieles zu beachten: Der Wohlfühlfaktor muss da sein, es sollte trendig sein und sollte im Idealfall aus der Masse hervorstechen. Außerdem sollte das perfekte Kostüm warm genug sein, damit man nicht friert, aber auch nicht so warm, dass man im Club oder in der Kneipe schwitzt. Aber damit nicht genug: Karnevalsfans, die aktuell auf der Suche nach dem passenden Kostüm sind, sollten auch daran denken, dass bestimmte Kostüme verboten sind. Im schlimmsten Fall drohen sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe.
„Rechtlich problematisch“: Bei diesen Karnevalskostümen droht sogar eine Haftstrafe
Und dabei ist eine Verurteilung „gar nicht so unwahrscheinlich“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber 24RHEIN. Das zeigt auch ein verhandelter Fall in Düsseldorf. 2016 wurde ein DJ wegen Titel- und Amtsmissbrauchs angeklagt und letztlich zu 375 Euro Strafe verurteilt. Denn an Rosenmontag verkleidete er sich als Polizist – und trug dabei eine echte Uniform.
Aber worauf sollten die Jecken bei der Kostümfrage im Kölner Karneval lieber verzichten? „Täuschend echte Waffenattrappen oder Dienstuniformen zu tragen, die andere für ‚echt‘ halten könnten, ist rechtlich problematisch“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Dazu zählen zum Beispiel Verkleidungen als Pirat, als Soldat oder auch als Polizist.
„Zum einen ist das Tragen von ‚Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit nach § 42a Waffengesetz verboten, wenn sie echten Feuerwaffen wie Pistolen oder Gewehren zum Verwechseln ähnlich sind. Es droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Das Tragen (täuschend) echter Uniformen kann ebenfalls strafbar sein, wenn Verwechselungsgefahr besteht. Zum einen nach § 132a StGB, wegen Titel- und Amtsmissbrauchs. Zum anderen kann man sich der Amtsanmaßung gem. § 132 StGB strafbar machen, wenn man sich dazu auch wie ein Polizist verhält, also z. B. (unerkennbar scherzhaft) einen Strafzettel verteilt oder einen Platzverweis ausspricht.“
„Karnevalsfans sollten keinesfalls echte Uniformen tragen, sondern nur solche, die schnell als Kostüme erkennbar sind.“ Denn ansonsten droht aufgrund eines Titel- oder Amtsmissbrauchs eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Solmecke betont jedoch auch: „Wenn auf dem Kostüm allerdings das englische Wort ‚Police‘ steht, sollte es nicht zum Problem werden.“
Kostümtrends für den Karneval 2024 in Fotos




„Sollte besser nicht zu echt aussehen“: Was an Karneval verboten ist
„Auch Waffen sollten besser nicht zu echt aussehen“, so der Kölner Anwalt weiter. Hier drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Außerdem betont Solmecke: „Auf keinen Fall sollte man ein echt aussehendes Kostüm oder eine echt aussehende Waffe nutzen, um damit Leute zu bedrohen. Das kann dann zusätzlich wegen Amtsanmaßung und Nötigung strafbar sein“, so der Rechtsanwalt weiter. Die Folge kann dabei dann sogar eine Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren sein.
Der Kölner Polizei-Einsatzleiter Frank Wißbaum appelliert beim Vorstellen des Sicherheitskonzeptes für den 11.11. in Köln ebenfalls an alle Feiernden, Kostüme auf die derzeitige Krisensituation abzustimmen und zum Beispiel auf echt aussehende Waffenattrappen zu verzichten. „Achten Sie auf Ihr Kostüm und auf die Dinge, die Sie mitnehmen.“ Auch aufgrund des aktuellen Israel-Krieges. „Ich male mir gar keine Bilder aus, dass irgendwer mit einer Anscheinswaffe alkoholisiert vor der Synagoge rumläuft und ‚Free Palästina‘ ruft“, sagte Wißbaum. „Wer jetzt meint, eine Verkleidung als Terrorist haben zu müssen, der ist offensichtlich nicht in der Lage, die ‚Tagesschau‘ abends zu sehen.“
Das ist Rechtsanwalt Christian Solmecke
► Christian Solmecke ist am 13. November 1973 in Hagen geboten.
► Nach seinem Jurastudium an der Universität Bochum und der Universität in Köln absolvierte er 2001 ein Master-of-Laws-Studium (LL.M.) im Bereich IT-Recht an den Universitäten Hannover und Leuven (Belgien).
► Bis 2004 war er außerdem als freier Journalist und Radiomoderator für den WDR tätig.
► Seit 2010 ist er Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS Legal (ehemals Wilde Beuger Solmecke). Er ist dabei auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert.
► Bekannt ist Solmecke auch für seine YouTube-Videos zu aktuellen Rechtsfällen und -themen. Außerdem veröffentlichte er mehrere Bücher.
Ein weiteres Kostüm, auf das Jecken besser verzichten sollten, sind übrigens „verbotene Symbole, wie solche aus der Nazizeit“, so der Rechtsanwalt weiter. Beim Tragen von sogenannten verfassungswidrigen Symbolen drohen Geldstrafen oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. (jw) Fair und unabhängig informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Rubriklistenbild: © Maja Hitij/dpa

