- VonFrank Osiewaczschließen
Der 17-jährige Intensivtäter, der in Hamm von der Polizei am 8. Mai in Untersuchungshaft genommen worden ist, muss im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Jugendstrafe rechnen.
Hamm - Der Jugendliche aus Hamm gilt als Intensivtäter: Er hat eine lange Vorgeschichte und sich immer wieder gewaltbereit gezeigt. Nach WA-Informationen war er als damals 16-Jähriger angeklagt, am 23. Oktober 2021 einen Mann am Cinemaxx mit Messerstichen schwer verletzt zu haben. Die Tat, mit der er sich unter anderen Jugendlichen gebrüstet haben soll, konnte ihm letztlich nicht nachgewiesen werden; der Jugendliche wurde im September 2022 freigesprochen.
Die Hafterfahrung und die Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung reichte ihm offenbar nicht zur Einsicht. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund seien vier Verfahren gegen ihn in Bearbeitung, sagte Staatsanwalt Henner Kruse auf Anfrage unserer Zeitung.
Intensivtäter in Hamm: Weitere Delikte vorgeworfen
Aktuell werden ihm zwei weitere Delikte vorgeworfen: Auf der Kirmes in Bockum-Hövel soll er am 17. März 2023 zu dem Täterduo gehört haben, das einen anderen Jugendlichen geschlagen und zur Herausgabe von Bargeld gezwungen hat. Die Beute: 30 Euro. Außerdem wird er beschuldigt, einem Jugendlichen unter Androhung von Schlägen sein iPhone 12 pro abgenommen zu haben.
Weil Wiederholungsgefahr bestanden habe, sei der Jugendliche in Untersuchungshaft genommen worden, sagte Kruse. In dem ihm vorgeworfenen Taten solle es so schnell wie möglich zur Anklage kommen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Intensivtäter in Hamm: Bis zu sechs Monate U-Haft
Bis zu sechs Monate können Verdächtige in Untersuchungshaft festgehalten werden. Dann sollte ein Hauptverhandlungstermin anberaumt sein. In besonderen Fällen kann die U-Haft aber auch länger andauern.
Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft gehen wegen gestiegener Fallzahlen und wachsender Gewaltbereitschaft im Rahmen eines Präsenz- und Kontrollkonzepts ab sofort härter gegen minderjährige Mehrfach- und Intensivtäter vor. Unter anderem kommt das Mittel der Strategischen Fahndung zum Einsatz, das Kontrollen ohne besonderen Anlass ermöglicht.
In der Hammer Geschäftswelt stößt die konzertierte Aktion von Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft gegen minderjährige Intensiv- und Mehrfachtäter derweil auf Zustimmung.
Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild