VonDaniel Schröderschließen
Am Dienstag fiel das Urteil gegen den Warsteiner Serienbrandstifter, Markus R. Noch nie hat es im Kreis Soest eine so hohe Strafe für einen Brandstifter gegeben.
Warstein/Arnsberg – Markus R. ist der Serienbrandstifter von der Warsteiner Hauptstraße. Er wurde am Dienstag zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Außerdem muss er für zwei Jahre in einen geschlossenen Entzug, um vom Alkohol loszukommen. Mit diesem Urteil übertraf die 4. Große Strafkammer des Arnsberger Landgerichts sogar die Forderung von Staatsanwalt Ümit Görgün um 10 Monate. Nach Informationen unserer Redaktion wurde im gesamten Kreis Soest noch nie ein Brandstifter härter bestraft. Die hohe Strafe sorgte für ungläubige und zugleich erleichterte Blicke bei den Hauptermittlern der Kriminalpolizei und für Freudentränen bei Dorina Eickhoff. Sie war eines der Opfer von Markus R. und hätte seinetwegen fast ihren Sohn Phillip verloren.
Nach zweieinhalbstündiger Beratung mit Richterin Leonie Wagener sowie den beiden Schöffen Tatjana Klose und Wolfgang Theodor Becker erklärte Petja Pagel als Vorsitzender Richter: „Für die Kammer bestehen keine Zweifel, dass der Angeklagte für sämtliche Taten verantwortlich ist.“ Allein für den Brand im Haus von Bäckermeister Bernd Schulte und seiner Lebensgefährtin Dorina Eickhoff sowie ihrer Familie wurde Markus R. wegen besonders schwerer Brandstiftung mit einer Haftstrafe von sechs Jahren bestraft.
Brandstiftungen: Markus R. brachte junge Männer „in konkrete Todesgefahr“
Das Gericht bestätigte, dass der Brandstifter am 25. April dieses Jahres mit seiner letzten Tat die beiden Freunde Philip Eickhoff und Philip Spanke im dritten Obergeschoss des Hauses „in konkrete Todesgefahr“ gebracht hatte. Tateinheitlich wurde er zudem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilt, weil die beiden jungen Männer sowie Bernd Schulte eine Rauchvergiftung erlitten hatten. Sowohl bei der Brandstiftung als auch in Sachen Todesgefahr handelte Markus R. vorsätzlich, so die Kammer. Richter Pagel: „Der Angeklagte wusste, dass das Haus bewohnt war. Außerdem hatte er sich viel mit dem Thema Feuerwehr beschäftigt – so musste er wissen, dass das Feuer sich ausbreiten könnte und dadurch Personen in die Gefahr des Todes gebracht werden könnten. Diese Todesgefahr ist eingetreten.“
Am 10. November 2022 hatte er zudem Volker Mehler und dessen Tochter Marla in erhebliche Gefahr gebracht – ebenfalls durch ein Feuer, das er in einem Abstellraum im Eingangsbereich des Wohnhauses gelegt hatte. In vier weiteren Fällen machte er sich zudem wegen einfacher vorsätzlicher Brandstiftung schuldig. Das Gericht folgte zudem der Einschätzung von Dr. Thomas Schlömer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er hatte dem Brandstifter die volle Schuldfähigkeit attestiert. Dennoch spielte der Alkohol bei den Taten eine entscheidende Rolle, denn: Nüchtern hätte Markus R. seiner diagnostizierten pathologische Pyromanie laut gutachterlicher Einschätzung wohl widerstehen können.
Um eine Gefahr für die Allgemeinheit für die Zukunft zu bannen, muss Markus R. daher neben seiner Haftstrafe für zwei Jahre in eine geschlossene Entzugstherapie. Die Richter hatten es wegen des schweigsamen Brandstifters mit einem Berg von Indizien zu tun. Entscheidend für die richterliche Überzeugung seien verschiedene Faktoren gewesen: Markus R. befand sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stets in der Nähe der Brandorte – das belegten GPS-Daten, Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen. Zudem hatte er aus den beiden bewohnten Häusern „Souvenirs“ – eine volle Pfandtüte und eine Wodkaflasche – mitgenommen.
Gewichtig waren zudem seine einschlägige Vorverurteilung wegen Brandstiftung, seine Feueraffinität, die hunderten Aufrufe der Internetseite der Feuerwehr Warstein im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit den Bränden, eine „außergewöhnliche Zahl“ von Feuerzeugen, die die Ermittler bei ihm sicherstellten, und nicht zuletzt die Tatsache, dass die Serie stets abriss, wenn Markus R. sich in LWL-Therapie oder am Ende in U-Haft befand.
Dem Plädoyer des Brandstifter-Verteidigers Philipp Allhoff schenkte das Gericht keine große Beachtung. Er hatte die meisten Indizien infrage gestellt und gesagt, dass es keinen sicheren Beweis für die vorsätzlichen Brandstiftungen geben würde. Er forderte für den Brand im Haus von Bernd Schulte eine Strafe von unter zwei Jahren auf Bewährung und für alle anderen Taten einen Freispruch.
Staatsanwalt: „Die Helden, das sind die Feuerwehrleute, die Polizeibeamten und Herr Schulte“
Deutlich mehr Gewicht hatte das Plädoyer von Staatsanwalt Ümit Görgün, der eine Freiheitsstrafe von insgesamt 9 Jahren gefordert hatte. Görgün betonte in Richtung der Kammer, dass das Vorgehen von Markus R. „äußerst menschenverachtend“ gewesen sei. „Er kriecht in Häuser und Kammern, zündet dort Räume an, während oben Menschen schlafen. Wir haben es mit einem sehr gefährlichen Menschen zu tun. Er sieht dort Kinderfahrräder stehen und zündet das Haus trotzdem an. Sie werden die schwierige Aufgabe haben, ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen. In diesem Fall müssen Sie jedoch ein Stück darüber hinausgehen. Sie müssen ein Urteil sprechen, das nicht nur dem deutschen Volk, sondern auch den Helden dieses Verfahrens gerecht wird. Die Helden, das sind die Feuerwehrleute, die Polizeibeamten und Herr Schulte.“



