VonDaniel Schröderschließen
Das erhoffte Urteil gegen Markus R. blieb am Freitag aus. Jetzt steht jedoch fest, wann es fallen soll. Außerdem wurde viel Neues über den mutmaßlichen Brandstifter bekannt.
Warstein/Arnsberg – Der Prozess gegen den mutmaßlichen Serienbrandstifter von Warstein wird zur Zerreißprobe für die Opfer der Taten. Das erhoffte Urteil blieb am Freitag aus. Dennoch wurde einiges über Markus R., der für die zum Teil verheerenden Feuer an der Hauptstraße verantwortlich sein soll, bekannt.
Zu Beginn des vermeintlich letzten Verhandlungstages waren die meisten Verfahrensbeteiligten und Besucher noch davon ausgegangen, dass am frühen Nachmittag das Urteil gegen Markus R. fallen würde. Doch Richter Petja Pagel minderte die Hoffnung gleich zu Beginn: Es fehlten Behandlungsberichte aus der LWL-Klinik, die bereits vor längerer Zeit angefordert worden waren. Außerdem steht im Raum, an einem weiteren Verhandlungstag weitere Zeugen zu hören. Während es am Freitag eine erneute Zeugenaussage des Brandopfers Volker Mehler gab, der noch einmal zu den konkreten Schäden befragt wurde, die der Brand am 10. November in dem Haus verursacht hatte, in dem er mit seiner Tochter Marla lebte, machte das Gericht im Hintergrund Druck, dem sich die LWL-Klinik letztlich beugte und die Berichte nach Arnsberg schickte.
Mutmaßlicher Brandstifter Markus R.: Er gilt als voll schuldfähig
Zusammen mit diesen Berichten nahm Dr. Thomas Schlömer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Zeugenstand Platz. Er hatte Markus R. an zwei Tagen in der JVA Hamm untersucht. Der mutmaßliche Brandstifter sei „freundlich, zugewandt und kooperativ“ gewesen, so der Gutachter. Er berichtete, dass R. eine mögliche Verbindung mit dem Brand im Haus von Bäckermeister Bernd Schulte und seiner Familie eingeräumt hatte. Alle anderen Tatvorwürfe habe er abgestritten. Bei dem Brand im Schulte-Haus habe er unter dem Einfluss von Alkohol und anderer Betäubungsmittel gestanden, behauptete der Angeklagte.
Das stellte der Gutachter angesichts einer langen Alkoholkarriere des Beschuldigten auch nicht infrage. Jedoch brachten die im Prozess präsentierten Ermittlungsergebnisse der Polizei – Überwachungsaufnahmen und Gesprächsmitschnitte von Markus R., bei denen er im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Brand am 25. April „völlig klar“ gewirkt hatte – den Gutachter zu der Einschätzung, dass Markus R „vollständig steuerungsfähig“ – schuldfähig – gewesen ist.
Mutmaßlicher Brandstifter Markus R.: Er verlor ein Kind bei einem Unfall
Seit seiner Jugend sei er alkohol- und drogenabhängig, scheiterte bereits bei mehreren Entwöhnungsbehandlungen. Schon damals sei R. ein hyperaktives Kind gewesen, kam bereits im Grundschulalter in psychiatrische Behandlung, erste Kontakte zum Alkohol folgten im Alter von 12 Jahren, mit 16 kam Heroin dazu, seit er 20 Jahre alt ist, sei er alkoholabhängig. Im jungen Alter starb sein Vater, das Verhältnis zur Mutter war schlecht. Der Hauptschule folgte ein Leben ohne abgeschlossene Ausbildung, Geld kam durch Aushilfsjobs rein. Mit unterschiedlichen Frauen bekam er drei Kinder, eines starb im Alter von zwei Jahren bei einem Badeunfall.
Markus R. wurde bereits zehnmal verurteilt - einmal davon einschlägig
Kurz nach der Jahrtausendwende wurde aus dem Ruhrgebietskind ein Krimineller. Wegen zehn verschiedener Straftaten wurde er zwischen 2002 und 2023 verurteilt – Computerbetrug, Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln. 2007 verhängte das Amtsgericht Bottrop gegen ihn eine anderthalbjährige Freiheitsstrafe, weil er im Ruhrgebiet eine 60 Quadratmeter große Gartenlaube abgefackelt hatte. Vor allem diese einschlägige Vorstrafe dürfte bei der Höhe seiner Strafe eine Rolle spielen. Damals attestierte ihm das Gericht eine „positive Prognose“, sofern die Drogentherapie Erfolg gehabt hätte. 15 Jahre später, am Freitag im Gerichtssaal 3, gab Dr. Thomas Schlömer Markus R. eine „eher ungünstige Legalprognose“. Es bestehe „ein hohes Risiko für zukünftige Delikte“.
Markus R.: Ein pathologischer Pyromane
Er stellte bei Markus R. eine „pathologische Pyromanie“ – eine Impulskontrollstörung, durch die Betroffene ohne ein erkennbares Motiv wiederholt Feuer legen – fest. Der Gutachter habe mittlerweile 27-jährige Erfahrung im Bereich der Psychiatrie, doch könne er sich nicht erinnern, mal einen Patienten mit einer vergleichbaren Störung behandelt zu haben, sagte er.
Gleichzeitig habe der Alkoholrausch wohl eine entscheidende Rolle bei den Taten gespielt. „Ohne den Rausch wäre es nicht zu den Brandstiftungen gekommen“, so die eindeutige Einschätzung Schlömers. Heißt: Im nüchternen Zustand hätte Markus R. seinen Drang zum Feuerlegen wohl kontrollieren können. So könne eine „Erfolgsaussicht“ auf eine Behandlung seiner Störung bestehen, wenn er vom Alkohol wegkommt. Dafür brauche es jedoch eine mindestens zweijährige Therapie.
Die wird er vermutlich im Rahmen einer Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt bekommen. Unabhängig von dieser Entzugs-Therapie hinter Gittern muss er sich angesichts der vorliegenden Beweislast auf eine mehrjährige Haftstrafe einstellen. In seiner Aussage am Freitag hatte Brandopfer Volker Mehler berichtet, dass er seine kleine Tochter erst vor wenigen Tagen habe beruhigen müssen: „Ich sagte zu ihr: ‚Herr R. kann uns nichts mehr tun, er sitzt im Gefängnis.’ – und ich hoffe, dass er da für lange Zeit bleiben wird.“
Brandstiftungsprozess: Am 15. November soll das Urteil fallen
Am 15. November wird der Prozess ab 8.30 Uhr fortgesetzt – dann stehen möglicherweise noch zwei Zeugenaussagen auf dem Programm. Für denselben Tag werden die Plädoyers und das Urteil erwartet, sodass die Zerreißprobe für die Opfer der Brände ein Ende hätte.

