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Die Entscheidung steht: Die Koalition hat das 3. Entlastungspaket festgezurrt – inklusive der Energiepauschale für Rentner und Studierende. Wann ist die Auszahlung?
Update vom 4. September 2022, um 13:09 Uhr: Jetzt also doch: Rentnerinnen und Rentner bekommen die Energiepauschale. Darauf hat sich die Ampel-Koalition nach stundenlangen Verhandlungen zum 3. Entlastungspaket verständigt. Zum 1. Dezember soll eine einmalige Auszahlung von 300 Euro erfolgen. Studierende und Auszubildende sollen die Energiepreispauschale ebenfalls erhalten. Sie bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden, die im September mit dem Gehalt ausgezahlt werden sollte. Alle wichtigen Ergebnisse rund um die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket erfahren Sie in unserem Überblick.
3. Entlastungspaket: Ampel gibt Ergebnisse bekannt – 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner
Update vom 4. September um 9:44 Uhr: Nach langen Verhandlungen, ist es vollbracht: Das 3. Entlastungspaket kommt. Details der Entscheidung wird Olaf Scholz bekannt geben. Derzeit wird vermutet, dass die Hilfen ab 2023 kommen könnten. Wer schlussendlich profitieren wird, ist noch nicht durchgedrungen. Erwartet werden aber zahlreiche Unterstützungen für Bürger in Deutschland, darunter auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, die eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten sollen.
Update vom 3. September um 10:30 Uhr: Die Ampel spricht über ein 3. Entlastungspaket. Wer profitiert, ist derweil noch unklar, allerdings könnten Rentner gesondert berücksichtigt werden. Bei den Maßnahmen stehen unter anderem in Nachfolger für das 9-Euro-Ticket, weitere Hilfen gegen die Kalte Progression und eine Erweiterung der Pendlerpauschale im Raum. Auch könnte über eine Wohngeld-Reform und einen Energiepreisdeckel gesprochen werden.
Erstmeldung vom 1. September um 20:28 Uhr: Berlin – Dieses Mal sollen sie nicht zu kurz kommen: Angesichts der steigenden Energiekosten sollen im 3. Entlastungspaket auch die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland stärker profitieren. So sicherte die FDP den Ruheständlern ausdrücklich die Unterstützung in der aktuellen Gaskrise zu. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro seien sie noch leer ausgegangen, doch das werde man nun ändern, bekräftigte der Fraktionschef der Liberalen, Christian Dürr, laut der Nachrichtenagentur dpa. „Wenn es um Einmalzahlungen geht, müssen wir uns insbesondere um diese Gruppen kümmern.“ Kritik an diesem Vorgehen gibt es nur wenig.
3. Entlastungspaket: Ampel plant die Energiepreispauschale (EEP) für Rentnerinnen und Rentner – Verhandlung vor Durchbruch
Doch wann kommt die Energiepauschale (EEP) für Rentnerinnen und Rentner? Bereits am Wochenende könnte es so weit sein. Dann wollen die Spitzen der Ampel-Koalition zumindest die Inhalte für das 3. Entlastungspaket festzurren, mit denen die sozialen Härten in der Gaskrise in Deutschland abgefedert werden sollen. Trotz einiger Differenzen über die genaue Ausgestaltung wollen sich SPD, FDP und Grüne im Koalitionsausschuss zusammenraufen. Nachdem sich bereits Kanzler Olaf Scholz (SPD) vor wenigen Tagen optimistisch über eine schnelle Einigung gezeigt hatte, bestätigte der sozialdemokratische Fraktionschef Rolf Mützenich den Zeitplan.
Energiepreispauschale von 300 Euro: Im dritten Entlastungspaket soll der Fehler mit den Rentnern korrigiert werden
Zweifel am Zustandekommen der Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner gibt es kaum. Mittlerweile betonten Vertreter aller Parteien, dass das dritte Entlastungspaket eine Einmalzahlung für die Ruheständler enthalten soll. Bereits im zweiten Entlastungspaket hatten die Koalitionäre die einmalige Auszahlung eines Energiebonus von 300 Euro eingebaut – jedoch nur an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit September soll das Geld auf dem Konto gelandet sein.
Was ist die Energiepreispauschale und wer bekommt sie?
Die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket ist eine Einmalzahlung. Beantragt werden muss der Zuschuss nicht. Jeder, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und der einer der Steuerklassen 1 bis 5 unterliegt, soll das Geld in der Regel über seinen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Der Energiebonus muss aber versteuert werden. Dadurch bleibt am Ende von der Energiepauschale netto weniger übrig.
Die Rentner waren – bis auf wenige Ausnahmen bei Aufstockern und Minijobbern – von der Direktzahlung ausgeklammert worden – zum Verdruss vieler Verbände. „Das war ein Fehler und ist ungerecht, das muss man so nüchtern feststellen“, gestand Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Interview zur Energiepauschale mit kreiszeitung.de. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sowie Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Energiebonus oder Inflationsprämie: Im 3. Entlastungspaket können die Rentner unterschiedlich profitieren
Unklar erscheint mittlerweile nur die Höhe der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner zu sein. Konkrete Summen hat bislang noch kein Vertreter der Koalition genannt. Es könnte sein, dass die Ruheständler ähnlich wie die Arbeitnehmer eine Sonderzahlung von 300 Euro überwiesen bekommen. Vielleicht bekommen sie aber auch keine Extra-Zahlung, sondern werden im Rahmen einer angedachten Inflationsprämie mitbedacht, die an die Deutschen über das 3. Entlastungspaket ausgezahlt werden könnte. Die vorgeschlagene Inflationsprämie bewegt sich unbestätigten Angaben zufolge im Rahmen von 800 bis 1500 Euro.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner: Lindner und Scholz planen mit 40 Milliarden Euro
Die genaue Höhe der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner muss also noch zwischen den Koalitionären in der Politik verhandelt werden. Ein finanzieller Spielraum ist da. Für das neue Entlastungspaket könne man in diesem Jahr noch auf einen einstelligen Milliardenbetrag zurückgreifen, teilten Finanzminister Lindner und Kanzler Scholz im Anschluss an eine Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg mit. Im Jahr 2023 stünden dann noch einmal zweistellige Milliardenbeträge zur Verfügung.
Laut einem ntv-Bericht kalkuliert die Regierung mit einem Finanzvolumen von rund 40 Milliarden Euro. Doch die Liste mit Forderungen und Wünschen an das dritte Entlastungspaket ist lang. Das sind die groben Eckpunkte, die sich zuletzt in der Debatte herauskristallisiert hatten:
3. Entlastungspaket: Die Energiepauschale für Rentner ist nicht die einzige Forderung an die Bundesregierung
- Direktzahlungen
- Nachfolger für das 9-Euro-Ticket
- Hilfen gegen die Kalte Progression
- Erweiterung der Pendlerpauschale
- Wohngeld-Reform
- Energiepreisdeckel
Energiepauschale für Rentner: Ab wann? Auszahlung erfolgt nicht vor Januar 2023
Doch egal, ob am Ende 300, 800 oder 1500 Euro fließen – die Rentnerinnen und Rentner werden trotz schneller Einigung der Ampel-Koalition auf das 3. Entlastungspaket weiterhin Geduld brauchen. Denn die Auszahlung wird wohl erst im kommenden Jahr möglich sein. Das zeigen die Erfahrungen. Vom Koalitionsbeschluss bis zur konkreten Umsetzung vergingen bei den ersten beiden Entlastungspaketen immer drei bis sechs Monate – je nach Maßnahme. Insofern gehen Fachleute davon aus, dass Einmalzahlungen aus dem 3. Entlastungspaket nicht vor Januar 2023 fließen werden.
Entlastungspaket 2023: Kritik an der Energiepreispauschale für Rentner hält an – trotz hoher Energiekkosten
Ein Platzen der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner im Entlastungspaket 2023 gilt aber als unwahrscheinlich. Denn kritische Stimmen gegen das Vorhaben gibt es nur wenige. Dazu zählt ausgerechnet Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung. Sie wehrte sich gegen das Gießkannenprinzip, wonach jeder Ruheständler in Deutschland gleichermaßen mit dem Energiebonus bedacht werden sollte. Das sei nicht nachvollziehbar, sagte Roßbach der Rheinischen Post. Besser sei es, die Pauschale nur an bedürftige Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen. „Es ist aber für die Bundesregierung insgesamt schwierig zu ermitteln, bei wem der Bedarf für Entlastungen am höchsten ist“, sagte sie und verwies darauf, dass die Renten im Juli bereits erhöht worden waren.
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Niedersachsens Ministerpräsident Weil wies die Kritik aber zurück. Bei der Rente habe es sich um die Angleichung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gehandelt. Von den nun weiter galoppierenden Gaspreisen seien die Rentnerinnen und Rentner nun im Herbst und Winter genauso betroffen wie viele andere Gruppen auch. Deshalb sei die Einbeziehung in die Energiepreispauschale im Rahmen des 3. Entlastungspakets auch nur fair.
Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

