Gaskrise in Deutschland

Wann das 3. Entlastungspaket kommt – profitieren jetzt auch Rentner?

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Die Inhalte werden konkreter: Im 3. Entlastungspaket sollen wohl auch Rentner und Geringverdiener profitieren. Doch ab wann? Lange dauert es nicht mehr.

Update vom 4. September um 9:42 Uhr: Das 3. Entlastungspaket kommt. Details der Entscheidung wird Olaf Scholz bekannt geben. Wer schlussendlich profitieren wird, ist noch nicht durchgedrungen. Erwartet werden aber zahlreiche Unterstützungen für Bürger in Deutschland. Derzeit wird vermutet, dass die Hilfen ab 2023 kommen könnten.

Update vom 3. September um 10:13 Uhr: Wer von dem 3. Entlastungspaket schlussendlich profitieren wird, ist noch nicht klar. Allerdings treffen sich Vertreter von SPD, Grüne und FDP am Samstag, dem 3. September, um weiter über die möglichen Maßnahmen zu beraten. Ob die Bürger zeitnah mit weiteren Hilfen rechnen können, wird sich spätestens in den kommenden Tagen klären.

Erstmeldung vom 25. August um 12:44 Uhr: Berlin – Wohngeldreform, Direktzahlungen an Rentnerinnen und Rentner und Steuerentlastungen: Das dritte Entlastungspaket im Kampf gegen hohe Preise soll in Deutschland kommen. Aus Sicht von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist das auch dringend nötig. Die Lage sei ernst, sagte der Regierungschef zu kreiszeitung.de. „In einer solchen Situation muss der Staat helfen.“ Nachdem man in der Bankenkrise und in der Pandemie die Banken und Unternehmen gerettet habe, seien jetzt die von existenzieller Not betroffenen Bürger dran. Doch die Frage ist: Ab wann können die Deutschen wieder auf Einmalzahlungen und Co. hoffen?

3. Entlastungspaket: Ampel-Koalition von Kanzler Scholz verspricht neue Entlastung in der Gaskrise – ab wann?

Seit Wochen tobt bereits in der Ampel-Koalition von Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Debatte um ein 3. Entlastungspaket. Doch jetzt könnte alles schnell gehen. Offenbar steht eine Einigung innerhalb der Koalition kurz bevor. Die neuen Maßnahmen, mit denen die Härten in der Gaskrise abgefedert werden sollen, würden „in den kommenden Tagen“ vereinbart. Das kündigte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (SPD) an. Ähnlich äußerten sich auf kreiszeitung.de-Anfrage auch Politiker der Grünen, die in die Verhandlungen involviert sind.

Das dritte Entlastungspaket soll in den nächsten Tagen verkündet werden. Profitieren sollen Rentner und Wohngeldempfänger.

Dabei schälen sich jetzt immer mehr Details zur Ausgestaltung heraus. So skizzierte der SPD-Generalsekretär die Grundzüge vom Entlastungspaket 3 wie folgt: eine Reform beim Wohngeld, damit mehr Empfänger den Heizkostenzuschuss erhalten können. Außerdem sind weitere Einmalzahlungen sowie Steuerentlastungen vorgesehen.

Drittes Entlastungspaket: In Auflage 3 sollen auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale bekommen

Von den neuen Direktzahlungen könnten dann vor allem Rentnerinnen und Rentner profitieren. Denn diese Gruppe war von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im zweiten Entlastungspaket 2022 ausgeklammert worden. „Das war ein Fehler“, sagte Ministerpräsident Weil im kreiszeitung.de-Interview und forderte in diesem Punkt Nachbesserungen bei der Energiepauschale. Denn viele Ruheständler hätten ein geringes Auskommen und müssten ebenfalls einen Ausgleich für die hohen Energiepreise bekommen.

Über die genaue Umsetzung des neuen Entlastungspaketes war in der Koalition lange und öffentlich gestritten worden. Denn während SPD und Grüne eine zielgenaue Entlastung der bedürftigen Haushalte forderten, pochte die FDP um Finanzminister Christian Lindner vor allem auf den Abbau der kalten Progression in Form einer Steuerreform, wodurch aber auch Besser- und Top-Verdiener entlastet werden würden. Doch nun hat man einen Kompromiss gefunden.

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Abbau der kalten Progression und Einmahlzahlung: Im dritten Entlastungspaket ist beides drin

Laut Kühnert wird es im 3. Entlastungspaket der Ampel wohl beides geben. Die Maßnahmen kämen „ganz weit überwiegend den unteren Einkommen in Deutschland zu“, versprach der SPD-Politiker. Aber auch Steuererleichterungen, von denen Menschen mit mittleren und höheren Einkommen profitieren könnten, werde man sich leisten können. „Da wird was zum Thema Einkommenssteuer, Stichwort kalte Progression, mit drin sein“, sagte er Zeit Online vor dem Hintergrund von Entlastungspaket 3.

Für Stephan Weil ist der Kompromiss in Ordnung. Die laute Kritik an dem Lindner-Plan sei überzogen. Denn der Abbau der kalten Progression habe viele Facetten. So entlaste das zu einem großen Teil auch die mittleren Einkommen, nicht nur die ganz hohen. Insofern könne er da „gut mitgehen“, sagte er zu kreiszeitung.de.

Entlastungspaket 2023: Wann können Rentner mit einem Energiebonus rechnen?

Doch die Frage, die nun über allem kreist: Wann genau können die Betroffenen mit dem 3. Entlastungspaket rechnen? Als wahrscheinlich gilt, dass die Deutschen noch bis Anfang 2023 warten müssen. Denn selbst wenn die Koalition jetzt zeitnah eine Entscheidung trifft, müssen die Maßnahmen im neuen Paket noch sämtliche Gremien durchlaufen. Am Ende reden auch noch Bundestag und eventuell auch Bundesrat noch ein Wort mit. Das alles verzögert die Umsetzung und Auszahlung der Einmalzahlungen – das zeigen auch die Erfahrungen mit dem zweiten Entlastungspaket.

  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
  • Energiepauschale
  • 9-Euro-Ticket
  • Tankrabatt
  • Kindergeld-Bonus
  • Hartz-IV-Bonus
  • ALG-I-Bonus
  • Erhöhung des Mindestlohns
  • Abschaffung der EEG-Umlage

3. Entlastungspaket: Auszahlung erst ab Januar 2023 – Neue Auflage 2022 wohl nicht realistisch

So wurde beim Entlastungspaket 2022 die Koalitionsabstimmung im März getroffen. Die ersten Maßnahmen, wie etwa der Tankrabatt, der Hartz-IV-Zuschuss oder das 9-Euro-Ticket kamen dann im Juni. Andere Hilfen wie die Energiepreispauschale sollen erst im September kommen. Insofern würden die Auszahlung im Entlastungspaket 2023 wohl auch frühestens im Januar des kommenden Jahres zu erwarten sein.

Doch die Zeit drängt für die Politik. Denn die ersten Unterstützungsleistungen laufen bereits wieder aus. So laufen das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt Ende August schon wieder aus. Doch die Gaspreise steigen weiter in die Höhe. Denn nachdem Russland im Streit um die westlichen Sanktionen im Zuge des Ukraine-Krieges die Liefermengen weiter gedrosselt hat, scheinen die Kosten für die Verbraucher und Energieversorger ungebremst zu sein.

Gaskrise in Deutschland: Neues Entlastungspaket soll soziale Härten von Gasumlage auffangen

Damit die Versorger nicht pleitegehen, hat die Bundesregierung bereits die Gasumlage auf den Weg gebracht, die nun aber viele Verbraucher mit schultern müssen. Als Ausgleich soll noch die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt werden. Doch bei Experten ist es umstritten, ob dadurch Mieter und Hausbesitzer wirklich mehr entlastet als belastet werden.

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Stephan Weil jedenfalls spürt den Druck, der auf den Deutschen liegt. „Das Problem ist, dass die bisherigen Entlastungspakete in Höhe von etwas mehr als 30 Milliarden Euro zwar wirken, aber gerade bei etlichen Geringverdienenden nur unterdurchschnittlich“, sagte der Ministerpräsident von Niedersachsen. „Dieser Fehler muss korrigiert werden.“ Und zwar mit dem dritten Entlastungspaket.  

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa/Roland Brack/Vincent Go/imago/Montage

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