Staatsrechtler warnt

AfD-Verbot „historische Aufgabe“: SPD macht klare Ansage – das sind die Folgen

  • schließen

Die SPD plant ein AfD-Verbotsverfahren, die Union bleibt zurückhaltend. Ein Staatsrechtler warnt derweil – und verweist auf Fehler der Vergangenheit.

Berlin – Einigkeit war in den letzten Monaten nicht unbedingt die erste Eigenschaft, die einem beim Gedanken an die SPD einfallen mochte. Erst wurde Kritik am Umgang mit der scheidenden Parteivorsitzenden Saskia Esken laut. Dann sorgte ein „Manifest“ von Parteigrößen, die die Außenpolitik der Bundespolitik geißelten, für Schlagzeilen. Am Wochenende dann ein denkbar schlechtes Wahlergebnis für Parteichef Lars Klingbeil: Nur 65 Prozent der Anwesenden beim SPD-Parteitag gaben ihm ihre Stimme – ein deutlicher Denkzettel in Richtung Parteispitze.

Anders beim Thema AfD. Da gab es keinen Streit im Plenum, sondern: Einigkeit. Zahlreiche Redner sprachen über ein mögliches Parteiverbot. Am Ende beschlossen die Delegierten einen Antrag dazu. Darin heißt es deutlich: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Lars Klingbeil sagte auf dem SPD-Parteitag: „Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen. Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht.“ Was heißt das konkret? Kommt nun ein AfD-Verbot?

AfD-Verbot: CDU-Ministerpräsident spricht von „Nazi-Partei“, Union aber insgesamt zurückhaltend

Grundsätzlich kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine politische Partei verbieten – nach einem entsprechenden Antrag. Der muss in der Sache begründet sein, und nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können einen solchen Antrag für das Verbot einer bundesweit organisierten Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betont derweil, dass ein SPD-Beschluss noch „kein Auftrag“ sei. Insgesamt zeigt sich die Union noch zurückhaltend beim Thema AfD-Verbot, wenngleich es zumindest im Grundsatz bei vielen in der Partei eine deutliche Haltung gegenüber der AfD gibt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst etwa hatte die AfD zuletzt immer wieder als „Nazi-Partei“ bezeichnet. Und die Bundestagsabgeordnete und jetzige Staatssekretärin Serap Güler hatte in Gesprächen mit dieser Redaktion mehrfach vor der Gefahr durch die AfD gewarnt. „Der AfD-Block ist spürbar größer geworden, und es ist nun unsere Aufgabe, das in den nächsten vier Jahren mit einer klugen Politik zu ändern“, sagte sie vor einigen Wochen im Interview.

Union will mehr Beweise vor AfD-Verbotsverfahren

Das ist aktuell der Tenor bei der Union: Die AfD politisch stellen, und – noch – nicht juristisch. Man sei dann für ein Verbot, wenn es eindeutige Beweise für die Verfassungswidrigkeit der Partei gebe, doch die fehlten, hört man aus Unionskreisen immer wieder. Eine exklusive Umfrage von IPPEN.MEDIA von Anfang Juni zeigt, wie unentschieden die Bundestagsabgeordneten beim Thema AfD-Verbot noch sind.

Die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei im Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Die AfD geht dagegen aktuell vor, die Einstufung liegt deshalb vorerst auf Eis.

Die SPD will nun eine parteiübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD sammeln und dem Verfassungsgericht vorlegen soll. Ein solches Vorgehen sei „nicht ungewöhnlich“, sagt der Staatsrechtler Philipp Austermann, der an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Brühl lehrt. „Erst recht nicht bei einem so wichtigen Vorgang, bei dem eine enge Abstimmung nötig ist, wenn Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den Verbotsantrag stellen wollen.“

„Compact“-Verbot scheiterte: „Unterstreicht, wie wichtig gründliche Vorbereitung ist“

Beobachter führen das zuletzt gekippte Verbot der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“ ins Feld, dessen Bekanntheit durch das unter Ex-Innenministerin Nancy Faeser initiierte Verbotsverfahren nur noch größer geworden sei; das Verbotsverfahren sei ein Fehler und verfrüht gewesen. Auch Austermann sagt: „Das gescheiterte Verbot unterstreicht, wie wichtig eine gründliche Vorbereitung und Argumentation eines Parteiverbotsantrages ist.“

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

Kommentare