Stimmungsbild unter 200 Abgeordneten

AfD-Verbot: So positioniert sich der Bundestag – bei einer Partei nur zwei Abgeordnete dafür

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AfD-Verbot ja oder nein? Aktuell diskutiert der Bundestag wieder über ein Verbotsverfahren. Wir haben bei rund 200 Abgeordneten nachgefragt: So denkt das Parlament.

Hätte es ein AfD-Verbotsverfahren gegeben, wenn die Ampel nicht zusammengebrochen wäre? Im Herbst 2024 diskutierte das politische Berlin über den richtigen Umgang mit der AfD. Im November brachte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten schließlich einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ein. Inmitten von Ampel-Aus und Neuwahlen wurde der Antrag aber nie abgestimmt. Jetzt, nach der Neueinstufung des Verfassungsschutzes, nimmt die Debatte um ein Verbotsverfahren wieder an Fahrt auf.

Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag könnten es in die Wege leiten, doch noch zeichnet sich kein Konsens ab. Beide Lager – pro und contra AfD-Verbotsverfahren – haben valide Argumente. Wir haben uns im Bundestag umgehört und Stimmen von knapp 200 Abgeordneten eingeholt. Ein umfassender Überblick über die jeweiligen Standpunkte und ihre Begründung.

Wer kann ein AfD-Verbotsverfahren einleiten?

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind drei Organe berechtigt, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.

Kanzler Friedrich Merz ließ bereits durchblicken, dass seine Bundesregierung ein solches Verbotsfahren nicht einleiten wird. Es könnte aber vom Bundestag oder dem Bundesrat kommen. Wie sich der Bundestag positioniert, lesen Sie hier in einer exklusiven Umfrage unter Abgeordneten. Was der Bundesrat sagt, lesen Sie hier.

Pro Verbotsantrag: „AfD ist größte Gefahr für die Demokratie“

Befürworter eines AfD-Verbots argumentieren, dass die AfD eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Sie berufen sich auf das Konzept der „wehrhaften Demokratie“, das im Grundgesetz verankert ist. Artikel 21 Absatz 2 erlaubt das Verbot von Parteien, die aktiv darauf abzielen, die demokratische Ordnung zu beseitigen.

Mit dem Begriff der „wehrhaften Demokratie“ argumentieren gegenüber unserer Redaktion unter anderem Grünen-Chef Felix Banaszak sowie der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge, eine der Initiatoren des nie abgestimmten AfD-Verbotsantrags, sieht die AfD als „als größte Bedrohung für die Demokratie.“ .

Sie und andere Unterstützer eines AfD-Verbotsverfahrens glauben, dass die AfD durch ihre rechtsextremen und menschenfeindlichen Positionen deutlich gegen die Grundwerte der Verfassung verstößt. Sie stützen sich auf die (juristisch nicht abschließend geklärte) Einstufung des Verfassungsschutzes. Die Behörde hatte der AfD zuletzt mehrere menschenunwürdige Auffassungen attestiert, darunter „völkisch-nationalistische, fremden- und minderheitenfeindliche, muslim- und islamfeindliche sowie antisemitische Positionen“.

Zudem sieht der Verfassungsschutz Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken und Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Große Teile von Grünen, Linken und SPD sowie der Abgeordnete der dänischen Minderheitenpartei SSW, Stefan Seidler, schließen sich dieser Argumentation an, wie unsere Umfrage unter Bundestagsabgeordneten zeigt (siehe Grafik).

Die Grünen wollen als ersten Schritt eines Verbotsverfahrens die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dort sollen die Landesinnenminister das gemeinsame Vorgehen besprechen. Ist eine Partei verboten, muss sie sich auflösen und fliegt aus allen politischen Ämtern.

Contra Verbotsverfahren: Union will AfD „inhaltlich stellen“

Auf der anderen Seite steht die Union, die ein AfD-Verbot weitgehend ablehnt. In unserer Umfrage zu einem AfD-Verbot haben sich nur zwei Politiker dafür ausgesprochen: Roderich Kiesewetter und Sascha van Beek. Die Parteiführung um Friedrich Merz oder Markus Söder lehnt ein Verbotsverfahren nach aktuellem Stand ab. Wir haben uns in der Union umgehört und mehrere Punkte ausgemacht, mit denen Abgeordnete von CDU und CSU ihr Nein begründen.

Ein großer Teil in der Union ist der Meinung, man müsse die AfD„inhaltlich stellen“. Sie warnen außerdem davor, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der AfD zusätzlichen Auftrieb geben könnte. Und scheitern könne es laut Unionslesart durchaus; die Rechtslage sei sehr komplex, die Hürden sehr hoch. Der AfD müsste zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie in der Breite das Ziel verfolgt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen.

Manche in der Union sehen ein Verbot als „ultima ratio“, das nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn alle juristischen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind. So sagt uns der CDU-Politiker Axel Knoerig: „Wir dürfen den rechten Kräften nicht durch ein unzureichend vorbereitetes Verbotsverfahren die Möglichkeit geben, sich erneut in der Opferrolle zu inszenieren und daraus politisches Kapital zu schlagen.“ Manche verweisen auch auf das gescheiterten NPD-Verbotsverfahren, das sich über Jahre zog und letztlich scheiterte. „Der politische Sprengstoff eines so langen Verfahrens ist nicht zu unterschätzen“, sagt der Landwirtschaftspolitiker Albert Stegemann (CDU).

Ein weiterer Punkt der Union ist die Sorge, dass ein Verbotsverfahren die AfD in ihrer „Opferrolle“ stärken könnte. Zudem würde ein Verbot die Ansichten der AfD-Wählerschaft nicht ändern und die gesellschaftliche Spaltung eher vertiefe, so das Argument. „Nur, weil man eine Partei verbietet, denken die Menschen nicht anders“, sagt der CSU-Politiker Heiko Hain.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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