Debatte um Corona-Maßnahmen

Neue Maskenpflicht ab Herbst: Wo die Corona-Regeln in Deutschland gelten sollen

  • schließen

Im neuen Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition spielt vor allem die Maskenpflicht eine entscheidende Rolle. Was genau ist geplant? Eine Übersicht.

Berlin – Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Rest der Ampelkoalition haben sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Bei den Maßnahmen für den Corona-Herbst in Deutschland soll vor allem die Maskenpflicht in den Mittelpunkt rücken. Der Gesundheitsminister bekennt, er glaube „wir waren noch nie so gut vorbereitet für einen Herbst wie dieses Mal.“

Maskenpflicht im Corona-Herbst 2022: Wo die neuen Corona-Regeln jetzt gelten

Doch was genau plant die Ampel bei den Corona-Regeln bezüglich der Maskenpflicht? Es ist eine Mischung aus Verschärfungen, potenziellen Verschärfungen – und einer Lockerung.

Corona-Regeln: Maskenpflicht im Zentrum – das gilt im Corona-Herbst 2022 in Fernzügen

Bei den Corona-Regeln im Herbst steht die Maskenpflicht im Zentrum. Wichtig dabei: über den konkreten Umgang mit der Pflicht zum Tragen einer Maske sollen die Länder bei steigenden Inzidenzen zumindest in Teilen selbst bestimmen. Wie weit sie dabei gehen können, ist abhängig von der Pandemielage im Corona-Herbst 2022. Wenig umgestellt werden muss sich bei der Maskenpflicht in Fernzügen: Sie besteht bundesweit weiterhin. Neu dabei: Zukünftig gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine Verschärfung der Corona-Regeln im Herbst 2022 gibt es im Hinblick auf FFP2-Masken noch woanders.

Im Fernverkehr der Bahn gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht. Insgesamt setzt der Bund auf die Maskenpflicht, in der Pandemiebekämpfung für den Corona-Herbst. (Symbolbild)

Maskenpflicht mit FFP2-Masken in Arztpraxen beschlossen: Bundestag über strengere Corona-Regeln einig

Die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist Teil der Corona-Regeln im Herbst 2022. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt laut Infektionsschutzgesetz zukünftig auch in Arztpraxen – das ist neu. Darüber hinaus muss eine solche Maske ab Oktober in Pflegeheimen und Kliniken getragen werden. Eine medizinische Maske reicht an diesen Orten nicht mehr aus, darauf hat sich die Ampel unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) verständigt.

Ab Oktober: Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt – Corona-Regeln ab Herbst bringen auch Lockerung

Im Flugverkehr gibt es eine Neuerung ab Oktober: Corona-Regeln, wie sie bisher bestanden haben, werden abgeschwächt. Konkret heißt das: Die Maskenpflicht im Flugzeug wird ausgesetzt. Mit Blick auf den Corona-Herbst 2022 ist das die einzige klare Lockerung bei der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Zu der Neuerung im Infektionsschutzgesetz bezog auch Karl Lauterbach, der zuletzt Kliniken ein Hilfspaket versprach, Stellung.

Der SPD-Gesundheitsminister betont die Sinnhaftigkeit, auch im Flugverkehr weiterhin eine Maske zu tragen. „Solange die Pandemielage es erlaubt, wird dagegen im Flieger die Corona-Maskenpflicht fallen. Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft.“, so der Rheinländer.

Weitergehende Maskenpflicht durch neue Corona-Regeln möglich: Länder können neue Verschärfungen festlegen

Die neuen Corona-Regeln im Corona-Herbst 2022 sehen vor, dass die Länder eine weitergehende Maskenpflicht verhängen können. Ihnen soll Spielraum in der Pandemiebekämpfung gegeben werden. Die Länder haben, je nach Pandemielage, etwa das Recht, eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr anzuordnen. Gleiches gilt für andere öffentlich zugängliche Innenräume. An Schulen können die Länder ebenfalls eine Maskenpflicht ab Klasse 5 verhängen.

Landesparlamente sind zudem berechtigt, im Fall einer Bedrohung der kritischen Infrastruktur eine Maskenpflicht in Außenbereichen festzulegen. Voraussetzung: An den jeweiligen Orten ist kein Mindestabstand möglich. In diesem Fall gibt es für Getestete, Genesene oder Geimpfte keine Ausnahmen.

Corona-Maßnahmen Herbst: Bei Anordnungen der Länder zur Maskenpflicht kann es Ausnahmen geben

Im zuletzt genannten Fall gelten keinerlei Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Ansonsten gilt: Bei Anordnungen der Länder zur Maskenpflicht kann es Ausnahmen geben. Ob es diese letztlich wirklich gibt, entscheiden die Länder ebenfalls selbst. Hat ein Bundesland etwa die Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen festgelegt, kann diese gegebenenfalls durch einen Negativ-Test umgangen werden. Das Gleiche gilt bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Ebenso ausgenommen werden können theoretisch frisch-Genesene und jede beziehungsweise jeder, dessen abschließende Impfung höchstens drei Monate her ist.

Das Wichtigste aus der Politik: Ausgewählt von unserer Politikredaktion und um 7:30 Uhr verschickt – jetzt kostenlos anmelden.

Zu den Corona-Maßnahmen für Herbst erklärte Lauterbach, „Die Regeln jetzt sind ja Ermöglichungen.“  Heißt im Klartext, sollte es die pandemische Lage zulassen, könnten viele von ihnen gar nicht erst zum Einsatz kommen. Auch in Niedersachsen hofft Gesundheitsministerin Daniela Behrens, mit den Basisschutzmaßnahmen durch den Corona-Herbst und Winter 2022 zu kommen.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

Kommentare