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Rund 2500 gefährdete Afghaninnen und Afghanen sitzen in Pakistan fest. Sie hoffen auf Schutz vor den Taliban, doch die Merz-Regierung zögert.
Islamabad – Seit mehr als zwei Jahren lebt Rahim in Islamabad und wartet auf ein Visum für Deutschland. Die Telefonverbindung ist stabil, Rahim spricht schnell. Einzelne deutsche Wörter mischen sich in sein Dari-Persisch, und ein deutscher Name. „Nachdem Friedrich Merz gewählt wurde“, sagt er, „hat sich die Lage für uns in Islamabad verändert. Der Stress und der Druck hat extrem zugenommen.“
Rahim heißt eigentlich anders. Sein Name ist der Redaktion bekannt, er möchte aber unerkannt bleiben. Aus Angst vor den Taliban. Er ist einer der rund 2500 Afghaninnen und Afghanen, die mit vorläufigen Aufnahmezusagen für Deutschland in Pakistan festsitzen – und gerade nicht wissen, wie es für sie weitergeht.
Afghan:innen sind schon so lange in Islamabad, dass ihre Visa für Pakistan abgelaufen sind
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag steht, dass das Bundesaufnahmeprogramm, aus dem die meisten der Aufnahmezusagen stammen, „soweit wie möglich“ beendet werden soll. Zudem haben Unionspolitiker, unter anderem Kanzleramtschef Thorsten Frei, angekündigt, Aufnahmezusagen zu überprüfen und, wenn möglich, zu widerrufen. Diese Überprüfung findet gerade statt. Eine Entscheidung über die Aufnahme der bereits bewilligten Fälle stehe noch aus, teilt das Bundesinnenministerium mit. Bis dahin seien Einreisen grundsätzlich ausgesetzt.
Für Rahim und die anderen heißt das erstmal: Warten. Doch die Zeit drängt. Viele der Afghan:innen sind mittlerweile schon so lange in Islamabad, dass ihre Visa für Pakistan abgelaufen sind. Eine Verlängerung ist – wenn überhaupt – nur für viel Geld möglich. Wer von den pakistanischen Sicherheitsbehörden aufgegriffen wird, dem droht die Abschiebung nach Afghanistan. Ende März war eine Frist der pakistanischen Regierung abgelaufen. Bis dahin sollten alle Afghan:innen ohne Aufenthaltsgenehmigung das Land verlassen. In den vergangenen Monaten kam es in den Unterbringungen, in denen die Afghan:innen quer über die Stadt verteilt sind, bereits zu Razzien. Rahim musste in seiner Zeit in Islamabad schon mehrfach umziehen. „Nach Afghanistan“, sagt Rahim, „kann ich auf keinen Fall zurück.“
Durch neuen Kurs der Merz-Regierung droht vielen Afghanen die Rückschiebung zu den Taliban
Rahim, so erzählt er, hat sich in Afghanistan für Frauenrechte eingesetzt. Nach der Machtübernahme der Taliban sei er in Kabul auf der Straße gewesen und habe protestiert. Er habe die Protestparolen verfasst und die Kundgebungen mitorganisiert. Daraufhin hätten die Taliban ihn festgenommen. Für zwei Monate sei er im Gefängnis gewesen.
Schläge ins Gesicht habe er dort erlebt – und Elektroschocks. Nur durch Druck internationaler Organisationen sei er freigekommen. Er sei auf eigene Kosten und eigenes Risiko nach Pakistan geflohen. Die Aufnahmezusage habe er erst fünf Monate später erhalten. Eine NGO habe ihn für das Bundesaufnahmeprogramm vorgeschlagen.
Eine NGO, mit der die Frankfurter Rundschau in Kontakt ist, bestätigt das, was Rahim erzählt. Genauer überprüfen, was er in Afghanistan erlebt hat, konnte die Frankfurter Rundschau nicht. Bis Aufnahmezusagen erteilt werden, müssen allerdings engmaschige Prüfverfahren durchlaufen werden, an denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei beteiligt sind. Der Wahrheitsgehalt der Gefährdung wird also überprüft – mehrfach.
Klage gegen das Auswärtige Amt, um den Taliban zu entkommen
Was bei Rahim noch aussteht, sind die finalen Sicherheitsinterviews und Sicherheitsüberprüfungen. Die finden in der deutschen Botschaft in Pakistan statt, denn Deutschland hat in Afghanistan keine diplomatische Vertretung. Sie werden von der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz durchgeführt. Sie sind der letzte Schritt. Danach sollte ein Visum für Deutschland ausgestellt werden. Eigentlich.
Denn anders als Rahim haben Dutzende der Afghan:innen diesen letzten Schritt schon genommen und warten trotzdem noch auf die Visa. Dagegen reichte eine Afghanin nun vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das Auswärtige Amt (AA) ein, das bestätigte ihr Anwalt Matthias Lehnert der Frankfurter Rundschau. In einem Eilantrag dringt die Frau auf Ausstellung von Visa für sich und ihre Familie.
Die Klägerin, sagt Anwalt Lehnert, sei Wissenschaftlerin und Schriftstellerin und habe Deutschland bereits für Forschungsaufenthalte besucht. Vor der Machtübernahme der Taliban hat sie demnach für die afghanische Regierung gearbeitet. Aus Angst vor den Taliban will auch sie nicht erkannt werden.
2023 hatte das Bamf eine Aufnahme im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms zugesagt
Im Oktober 2023 hatte ihr das Bamf eine Aufnahme im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms zugesagt. Diese erstreckt sich auch auf Familienangehörige, die durch die Tätigkeit ihrer Verwandten bedroht sind. Der Klägerin wurde für sie selbst und 13 Verwandte die Aufnahme zugesagt, darunter mehrere kleine Kinder.
Im Fall der Klägerin fanden die Sicherheitsinterviews im Oktober 2024 statt. Mitte März 2025, sagt Anwalt Lehnert, sei dann per E-Mail ein Hinweis gekommen, dass die Visa fertig seien. Im April habe seine Mandantin aber erneut für ein Interview in die Botschaft kommen müssen, ohne dass sie über Sicherheitsbedenken informiert worden sei. Trotzdem seien die Visa noch nicht ausgehändigt worden.
Die Argumentation der Klage lautet: Da das Auswärtige Amt keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken gegeben habe, sei zu schließen, dass keine vorliegen und die Visa ausgehändigt werden müssen. Aus zwei Gründen liege auch eine Dringlichkeit vor: Erstens drohe eine Abschiebung nach Afghanistan. Zweitens drohe, dass das deutsche Botschaftspersonal wegen des Konflikts zwischen Indien und Pakistan abgezogen werde. Dann Fall wäre eine Aushändigung der Visa nicht mehr möglich.
Merz-Regierung hat bereits Aufnahmezusagen für bis zu 150 Menschen zurückgenommen
Es ist die erste Klage dieser Art. Eine Entscheidung ist wegen des Eilantrags schon im Juni zu erwarten. Zugleich werden weitere Klagen vorbereitet, wie einige Hilfsorganisationen berichten. Denn sobald die Aufnahmezusagen zurückgenommen werden, müssen die Betroffenen die Unterbringung in Islamabad innerhalb von sieben Tagen verlassen.
Laut einer NGO, mit der die Frankfurter Rundschau in Kontakt ist, wurden in den vergangenen Wochen schon Aufnahmezusagen für bis zu 150 Menschen zurückgenommen. Die betroffenen Leute werden darüber in einem Schreiben auf Deutsch informiert und haben vier Wochen Zeit, einen Einspruch zu schreiben.
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Im Oktober 2022 war das Bundesaufnahmeprogramm als großes Versprechen gestartet worden. Ursprünglich war geplant, 30 000 Ortskräften, Frauenrechtler:innen und andere Schutzbedürftigen mit dem Bundesaufnahmeprogramm zu helfen. Bisher wurden allerdings nur etwas mehr als 1500 Menschen nach Deutschland gebracht.
Ob Rahim noch ein Visum bekommt, ist ungewiss. Sollte seine Aufnahmezusage zurückgenommen werden, hat er weder genug Geld, um auf eigene Kosten in Islamabad zu bleiben, noch eine Ahnung, wie er innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen soll. „Wir sitzen hier in unserer Unterbringung aktuell häufig zusammen und sprechen darüber, wie es mit uns weitergeht“, sagt er. Niemand habe wirklich einen Plan. „Deutschland ist aktuell unsere einzige Hoffnung.“
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