Nach mehreren Vorfällen

Drohnen-Bedrohung: Deutschland reagiert mit Aufrüstung und neuen Gesetzen

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Der Innenminister treibt nach Drohnen-Vorfällen die Stärkung der Bundeswehr-Abwehrsysteme voran. Parallel dazu steht eine Gesetznovellierung zur Debatte.

München/Berlin – In den letzten Wochen berichteten mehrere europäische Staaten, darunter Polen, Litauen, Rumänien, Lettland und Finnland, von Luftraumverletzungen, die vermutlich von Russland ausgingen. Drohnensichtungen führten in Kopenhagen und Oslo zu Störungen im Flugverkehr. Auch über dem Münchener Flughafen wurden in der Nacht zum Freitag, dem Tag der Deutschen Einheit, Augenzeugen zufolge Drohnen gesichtet. Ihre Herkunft ist noch unklar. Die Bundesregierung plant jedoch, ihre Abwehrfähigkeiten gegen solche Flugobjekte zu verstärken und im Kampf gegen Drohnen aufzurüsten.

Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern

Nach Drohnen-Sichtungen will Dobrindt Gesetze überarbeiten lassen – Zentrum zur Drohnenabwehr

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte am Rande der Kabinettsklausur am 1. Oktober einen Entwurf zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes an. Auch das Luftsicherheitsgesetz soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium angepasst werden. Zudem plant der Bundesinnenminister, ein Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr in Deutschland zu errichten, heißt es laut einer Meldung aus dem Innenministerium.

Polizei und Bundeswehr stehen derzeit bei der Drohnenabwehr vor Herausforderungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, und die Zuständigkeiten sind eng gefasst. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder forderte bereits Änderungen bei der Drohnenabwehr, und auch Dobrindt möchte die Verteidigungsfähigkeit und Befugnisse der Bundeswehr erweitern.

Im Bundesinnenministerium wird die Bedrohung durch die jüngsten Drohnensichtungen als erheblich eingeschätzt. Dobrindt plant, die Rollenverteilung zwischen Polizei und Bundeswehr bei der Abwehr fremder Drohnen neu zu definieren, da der Handlungsspielraum der Bundeswehr bisher begrenzt ist.

In Deutschland ist die Polizei für die Sichtung fremder Drohnen zuständig, es sei denn, die Drohnen fliegen über militärischem Gebiet. In solchen Fällen darf die Bundeswehr eingreifen, insbesondere zur Verhinderung eines „besonders schweren Unglücksfalls“.

Tausende nach Drohnensichtungen betroffen: Fotos vom Münchner Flughafen

Flughafen München
Nächtliche Aufregung am Münchner Flughafen: Mehrere Menschen berichten von einer Drohne am Himmel. Viele Flüge werden gestrichen. Am Morgen wird der Flugbetrieb wieder aufgenommen. © News5/Lars Haubner (Collage: Merkur.de)
Flughafen München
Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen München zahlreiche Flüge ausgefallen - rund 3000 Passagiere waren davon betroffen. © NEWS5 / Lars Haubner
Drohnensichtungen am Flughafen München
Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar. © Jason Tschepljakow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Drohnenverbot
Am Flughafen München sind Drohnen verboten. © NEWS5 / Lars Haubner
Terminal Flughafen
Die Menschen strandeten in den Terminals und verbrachten teils die Nacht dort. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen
Ihren Start in den Urlaub haben sich die Passagiere sicher anders vorgestellt. ©  NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen Terminal
Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Andere sollten in Hotels gebracht werden.  © NEWS5 / Lars Haubner
Feldbetten Flughafen
Nach Angaben des Betreibers wurden Decken, Getränke und Snacks an die gestrandeten Passagiere verteilt. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen
Sie seien zunächst gut im Flugzeug angekommen, „und dann war mal lange Zeit nichts, ohne dass irgendwie eine Nachricht kam. Man wusste nichts und das Personal hat ja dann letztendlich auch gesagt, sie wissen nicht genau, was los ist“, berichtete Passagier Max gegenüber News5. Schließlich sei die Information gekommen, dass der Flughafen geschlossen wurde. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen Terminal
Insgesamt 32 Flüge waren betroffen: Nach Angaben des Betreibers fielen am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ab etwa 22:15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb. ©  NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen Polizei
Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Unklar blieb, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte.  © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen Feuerwehr
Lob gab es derweil für die schnelle Reaktion des Flughafens: „Ich weiß jetzt nicht, Feuerwehr oder was das war, die jetzt sich hier gekümmert haben um Liegen und Decken, Getränke. Also das war top. Und da muss ich sagen, Hut ab, dass das so gut und schnell organisiert wurde“, sagte Urlauberin Dorothee im Gespräch mit News5. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen
Die Atmosphäre blieb laut Aussagen von Passagieren ruhig. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen München
Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen. © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen München
Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.  © NEWS5 / Lars Haubner
Flughafen München
Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. „Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr.“ Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei. © NEWS5 / Lars Haubner
Drohnensichtungen am Flughafen München
Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“ vor.  © Ehsan Monajati/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Drohnensichtungen am Flughafen München
Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt. © Jason Tschepljakow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Neues Luftsicherheitsgesetz könnte Abschuss fremder Drohnen in Deutschland erlauben

Laut Paragraf 13 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Bundeswehr „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“. Ein Abschuss fremder Drohnen ist derzeit nicht vorgesehen, wie die Tagesschau unter Berufung auf das Gesetz hinweist. In der Kabinettssitzung am 8. Oktober soll jedoch der Abschuss fremder Drohnen diskutiert werden.

Dobrindt erklärte nach der ersten Kabinettsklausur am 1. Oktober: „Aufspüren, Abwehren und Abfangen: Das beinhaltet auch das Abschießen von Drohnen“. Die Merz-Regierung greift damit eine Initiative der rot-grünen Minderheitsregierung auf, die bereits im Januar eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen hatte, um der Bundeswehr das Abschießen von Drohnen zu ermöglichen. Diese Vorlage wurde jedoch aufgrund des Regierungswechsels nicht mehr verabschiedet.

Bundeswehr will Kenntnisse und Kriegsgerät im Umgang mit fremden Drohnen erweitern 

Die Erfahrungen der Bundeswehr mit dem Eindringen fremder Drohnen in deutschen Luftraum sind begrenzt, ebenso wie das aktuelle Kriegsgerät: Derzeit verfügt die Bundeswehr über Aufklärungsdrohnen wie die Mini-Drohne Black Hornet 4 und den Quadrocopter Mikado. Die German Heron TP aus Israel ist eine größere Drohne, die für Aufklärungszwecke genutzt werden kann und möglicherweise mit Präzisionsmunition bewaffnet wird.

Am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Magdeburg werden verschiedene Methoden zur Drohnenabwehr getestet, darunter Abfangdrohnen, Störsignale und direkte Eingriffe wie das Rammen von Drohnen. Diese Methoden basieren auf einem mehrstufigen System von der Erkennung bis zur Umsetzung der Gegenmaßnahmen.

Die Bundeswehr plant, bis 2028 19 Flugabwehrpanzer vom Typ Skyranger 30 zu beschaffen. Diese Rheinmetall-Panzer verwenden Air-Burst-Munition und können Ziele in bis zu drei Kilometern Entfernung treffen. Mit dieser Beschaffung schließt die Bundeswehr eine „Fähigkeitslücke“, die durch die Ausmusterung des Flugabwehrpanzers Gepard im Jahr 2012 entstanden war, als die Bedrohungslage als gering eingeschätzt wurde. (Quellen: AFP, Bundesinnenministerium, Tagesschau) (fh)

Rubriklistenbild: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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