Drohnen-Bedrohung: Deutschland reagiert mit Aufrüstung und neuen Gesetzen
VonFabian Hartmann
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Der Innenminister treibt nach Drohnen-Vorfällen die Stärkung der Bundeswehr-Abwehrsysteme voran. Parallel dazu steht eine Gesetznovellierung zur Debatte.
München/Berlin – In den letzten Wochen berichteten mehrere europäische Staaten, darunter Polen, Litauen, Rumänien, Lettland und Finnland, von Luftraumverletzungen, die vermutlich von Russland ausgingen. Drohnensichtungen führten in Kopenhagen und Oslo zu Störungen im Flugverkehr. Auch über dem Münchener Flughafen wurden in der Nacht zum Freitag, dem Tag der Deutschen Einheit, Augenzeugen zufolge Drohnen gesichtet. Ihre Herkunft ist noch unklar. Die Bundesregierung plant jedoch, ihre Abwehrfähigkeiten gegen solche Flugobjekte zu verstärken und im Kampf gegen Drohnen aufzurüsten.
Nach Drohnen-Sichtungen will Dobrindt Gesetze überarbeiten lassen – Zentrum zur Drohnenabwehr
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte am Rande der Kabinettsklausur am 1. Oktober einen Entwurf zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes an. Auch das Luftsicherheitsgesetz soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium angepasst werden. Zudem plant der Bundesinnenminister, ein Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr in Deutschland zu errichten, heißt es laut einer Meldung aus dem Innenministerium.
Polizei und Bundeswehr stehen derzeit bei der Drohnenabwehr vor Herausforderungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, und die Zuständigkeiten sind eng gefasst. Bayerns Ministerpräsident Markus Söderforderte bereits Änderungen bei der Drohnenabwehr, und auch Dobrindt möchte die Verteidigungsfähigkeit und Befugnisse der Bundeswehr erweitern.
Im Bundesinnenministerium wird die Bedrohung durch die jüngsten Drohnensichtungen als erheblich eingeschätzt. Dobrindt plant, die Rollenverteilung zwischen Polizei und Bundeswehr bei der Abwehr fremder Drohnen neu zu definieren, da der Handlungsspielraum der Bundeswehr bisher begrenzt ist.
In Deutschland ist die Polizei für die Sichtung fremder Drohnen zuständig, es sei denn, die Drohnen fliegen über militärischem Gebiet. In solchen Fällen darf die Bundeswehr eingreifen, insbesondere zur Verhinderung eines „besonders schweren Unglücksfalls“.
Tausende nach Drohnensichtungen betroffen: Fotos vom Münchner Flughafen
Neues Luftsicherheitsgesetz könnte Abschuss fremder Drohnen in Deutschland erlauben
Laut Paragraf 13 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Bundeswehr „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“. Ein Abschuss fremder Drohnen ist derzeit nicht vorgesehen, wie die Tagesschauunter Berufung auf das Gesetz hinweist. In der Kabinettssitzung am 8. Oktober soll jedoch der Abschuss fremder Drohnen diskutiert werden.
Dobrindt erklärte nach der ersten Kabinettsklausur am 1. Oktober: „Aufspüren, Abwehren und Abfangen: Das beinhaltet auch das Abschießen von Drohnen“. Die Merz-Regierung greift damit eine Initiative der rot-grünen Minderheitsregierung auf, die bereits im Januar eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen hatte, um der Bundeswehr das Abschießen von Drohnen zu ermöglichen. Diese Vorlage wurde jedoch aufgrund des Regierungswechsels nicht mehr verabschiedet.
Bundeswehr will Kenntnisse und Kriegsgerät im Umgang mit fremden Drohnen erweitern
Die Erfahrungen der Bundeswehr mit dem Eindringen fremder Drohnen in deutschen Luftraum sind begrenzt, ebenso wie das aktuelle Kriegsgerät: Derzeit verfügt die Bundeswehr über Aufklärungsdrohnen wie die Mini-Drohne Black Hornet 4 und den Quadrocopter Mikado. Die German Heron TP aus Israel ist eine größere Drohne, die für Aufklärungszwecke genutzt werden kann und möglicherweise mit Präzisionsmunition bewaffnet wird.
Am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Magdeburg werden verschiedene Methoden zur Drohnenabwehr getestet, darunter Abfangdrohnen, Störsignale und direkte Eingriffe wie das Rammen von Drohnen. Diese Methoden basieren auf einem mehrstufigen System von der Erkennung bis zur Umsetzung der Gegenmaßnahmen.
Die Bundeswehr plant, bis 2028 19 Flugabwehrpanzer vom Typ Skyranger 30 zu beschaffen. Diese Rheinmetall-Panzer verwenden Air-Burst-Munition und können Ziele in bis zu drei Kilometern Entfernung treffen. Mit dieser Beschaffung schließt die Bundeswehr eine „Fähigkeitslücke“, die durch die Ausmusterung des Flugabwehrpanzers Gepard im Jahr 2012 entstanden war, als die Bedrohungslage als gering eingeschätzt wurde. (Quellen: AFP, Bundesinnenministerium, Tagesschau) (fh)