Habecks Maßnahmen

Energiesparmaßnahmen ab 1. Oktober: Diese Regeln gelten beim Strom und Gas

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In Deutschland gelten konkrete Regeln zum Energiesparen, und es kommen neue dazu. Welche das sind, hat die Kreiszeitung in einer Übersicht zusammengefasst.

Berlin – Geht es nach Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), ist Energiesparen Pflicht. Das meint der Grünenpolitiker nicht nur im übertragenen Sinne, sondern ganz wörtlich: Schon länger gelten Verordnungen zum Energiesparen, ab Oktober kommen weitere Vorschriften hinzu. Zugleich zwingt die aktuelle Situation viele Menschen in Deutschland gänzlich unfreiwillig zum Sparen: Explodierende Gaspreise machen Heizen für unzählige Haushalte zum Luxus. Die Ampelkoalition will dagegen steuern, mit Abschaffung der Gasumlage und einer Gaspreisbremse. Welche Energiesparmaßnahmen ab Oktober beim Gas- und Stromsparen hinzukommen – eine Übersicht.

Energiesparmaßnahmen ab 1. Oktober: Diese Regeln gelten beim Strom und Gas sparen durch die Verordnung zum Energiesparen

In Deutschland gelten ab Oktober neue Verordnungen zum Energiesparen. Die Energiesparmaßnahmen betreffen unter anderem Besitzer: Eigentümer sind dafür verantwortlich, innerhalb der nächsten zwei Jahre ihre Anlagen zu prüfen, wenn ihr Haus mit einer Gasheizung ausgestattet ist. Sollte das eigene Haus besonders groß sein, also ab 1000 qm beziehungsweise sechs Wohneinheiten, gibt es noch eine weitere Verpflichtung: die zum hydraulischen Abgleich. Ausnahme: Dieser ist bereits geschehen, oder eine energetische Sanierung steht bevor. So oder so empfiehlt sich Besitzern und Mietern Energiesparen, denn Haus heizen wird astronomisch teuer – die Heizung voll ausschalten ist dennoch der falsche Weg.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Ab Oktober setzen neue Regeln zum Energiesparen ein. (Symbolbild)

Doch die neuen verpflichtenden Energiesparmaßnahmen aus der Politik betreffen nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Unternehmen. Unternehmen, die ab 10 Gigawattstunden (GWh) verbrauchen, müssen Effizienzmaßnahmen durchführen. Dazu können beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder aber die Umrüstung auf LED-Beleuchtung gehören.

Diese Energiesparmaßnahmen galten vor dem 1. Okotber 2022: Bisherige Regelungen bei Strom und Gas

Schon zuvor waren verschiedene verordnete Energiesparmaßnahmen in Kraft getreten, um Strom und Gas einzusparen. Bisher gelten etwa Beleuchtungsverbote für Werbeanzeigen und Baudenkmäler. Hinzu kommt: Arbeitsstätten in „nicht öffentlichen Nichtwohngebäuden“ dürfen nur noch auf bis zu 19 Grad beheizt werden. Zum Energiesparen in Behörden hatte die Ampel zuletzt auch eine Homeoffice-Pflicht für Beamte in Erwägung gezogen. Schon früh hatte der Grünen-Minister auch gesetzlich verordnete Einsparungen als Option genannt, bereits im Sommer zum Energiesparen aufgerufen.

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Auch für Privathaushalte gibt es Regeln: Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden. Ausnahmen gelten, wenn sie andernfalls beschädigt werden könnten oder aber, wenn sie therapeutischen Zwecken dienen. Zudem gilt seit 01. September: Es gibt keine sogenannte verpflichtende Mindesttemperatur in Mietwohnungen – solange in angemessenem Rahmen geheizt wird und kein Schaden an der betreffenden Wohnung entsteht.

Tipps zum Energiesparen: Haushalte geraten durch explodierende Gas und Strompreise in Bedrängnis

Neben verordneten Energiesparmaßnahmen wird in unzähligen Haushalten nach Tipps zum Energiesparen gesucht. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich der Verbrauch zumindest ein wenig senken. Ein Beispiel: Dafür sorgen, dass keine Gardinen oder Möbel die Heizkörper verdecken. Die finanzielle Last der explodierenden Energiepreise sorgt bei vielen für existenzielle Sorgen – es kommt auf jeden Cent an. Deshalb plant die Ampel unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine Gaspreisbremse, alle Ampel-Parteien wollen zudem die Gasumlage abschaffen. Die Not ist groß: In der Bevölkerung wartet man deshalb auf schnelle, unbürokratische und vor allem umfassende Hilfe.

Rubriklistenbild: © Marcus Brandt/dpa

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