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Die Strompreisbremse soll Verbraucher ab 2023 entlasten. Doch Versorger sind skeptisch, dass die Strompreisbremse schon im Januar greifen wird.
Berlin – Scheitert der Start der Strompreisbremse? Die Bundesregierung hatte einst Januar 2023 als Startdatum angesetzt. Die Energiebranche hält die von der Bundesregierung geplante Einführung der Strompreisbremse allerdings für nicht machbar. Grund sei laut dem Stadtwerkeverband VKU die komplizierte technische Umstellung.
„Wir kennen, Stand heute, noch keine Vorschriften, wir kennen die Regeln, die wir umsetzen sollen, noch nicht“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing der Bild. Die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse erfordere ein massives Eingreifen in komplexe IT-Abläufe. Die Preisbremse werde demnach nicht früher als zum März starten können, so Liebing.
Strompreisbremse 2023: Bundesregierung gibt Höhe und Details bekannt
Die Politik der Bundesregierung sieht derzeit folgende Entlastungen vor: Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen entfällt im Dezember der Abschlag für die Gasversorgung. Als Voraussetzung gilt: Der Gasverbrauch muss unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr liegen. Diese Soforthilfe soll Fernwärmekunden entlasten und dient als Überbrückung, bis die Strompreisbremse greift.
Sobald die Strompreise greift, werden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weiter für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet. Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Als weitere Entlastung ist aktuell eine Gaspreisbremse geplant, dessen Start schon von März auf Februar vorrückte.
Wie hoch wird die Strompreisbremse?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des vorigen Verbrauchs. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz muss gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten, die von Stromkunden getragen werden.
Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse werden „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abgeschöpft. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.
Höhe der Strompreisbremse zu niedrig? Verbraucherschützer fordern mehr Hilfe für Bedürftige
Doch ist die Höhe der Strompreisbremse ausreichend? Verbraucherschützer fordern angesichts starker Preiserhöhungen zusätzliche Hilfen für Bedürftige, wie eine Strompreisbremse für Bezieher von Hartz IV. „Gas wird trotz Bremse etwa doppelt so teuer bleiben wie in 2021“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zudem komme die Hilfe für viele zu spät. Für diesen Winter werde deshalb ein „Moratorium für Gas- und Stromsperren“ benötigt.
Strompreisbremse ab Januar: Habeck beschließt Rabatte für Besitzer von Wärmepumpen
Auch wenn die Strompreisbremse in der Theorie viele Verbraucher entlasten soll, könnte die Realität eine andere sein. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher befürchten, den extrem gestiegenen Gas- und Strompreisen ausgeliefert zu sein. Besonders Verbrauchern, die sich aus umweltfreundlichen Gründen eine Wärmepumpe einbauen ließen, drohen ab Januar 2023 hohe Stromrechnungen.
Da der Betrieb von Wärmepumpen sehr stromintensiv ist, hat der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun für alle Betroffenen eine Sonderregelung verkündet. Wie diese Regelung konkret aussehen soll, ließ er aber offen.
Strompreisbremse 2023: Merz verweist auf Herausforderung bei der Finanzierung
CDU-Chef Friedrich Merz äußerte auch aus Sicht der Versorger Zweifel an der Wirksamkeit der geplanten Energiepreisbremsen. Merz wies auf die Herausforderungen bei der Finanzierung der Strompreisbremse hin. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte der Politiker, er halte es für „sehr problematisch, zur Finanzierung sogenannte Übergewinne von Unternehmen abzuschöpfen“.
Eine verfassungskonforme Lösung könne er sich schwer vorstellen, so Merz – der sich auch beim Bürgergeld quergestellt hatte. Es besteht also noch Klärungsbedarf. Der Gesetzentwurf zur Gas- und Strompreisbremse muss demnächst vom Bundeswirtschaftsministerium noch ins Kabinett gebracht werden.
